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   LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03   

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https://dejure.org/2004,19168
LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03 (https://dejure.org/2004,19168)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2004 - L 2 RA 224/03 (https://dejure.org/2004,19168)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2004 - L 2 RA 224/03 (https://dejure.org/2004,19168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höhere Erwerbsunfähigkeitsrente und höhere Regelaltersrente; Klage gegen eine Rentenanpassungsmitteilung; Dynamisierung des geschützten Rentenzahlbetrages; Begrenzung der Arbeitsentgeltpunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03
    Die Dynamisierung des Garantiebetrages sei auf der Grundlage der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 03. August 1999 - B 4 RA 24/98 R durchgeführt worden, mit der das BSG unter Beachtung des Leiturteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 bestimmt habe, dass der Garantiebetrag zum 01. Juli eines jeden Jahres mit dem Anpassungsfaktor zu dynamisieren sei, der der Anpassung der Renten in den alten Bundesländern entspreche.

    der garantierte Zahlbetrag - einschließlich der Erhöhung um 6, 84 % zum 31.12.91 - exakt nach dem Beispiel des Ausgangsfalles für das Leiturteil des BVerfG vom 28.04.99 (BVerfGE 100, 1 ff.) zu bestimmen und ab 01.07.90 zu gewähren sowie gemäß der Lohn- und Einkommensentwicklung im Beitrittsgebiet bereits in der Zeit ab 01.07.90 und danach dauerhaft, hilfsweise ab dem 01.01.92, anzupassen;.

    die Vergleichsrente nach den Vorgaben des BVerfG (BVerfGE 100, 1 ff. und 104 ff.) von Anfang an von dem Gesamteinkommen des Klägers, also auch für die Leistungszeit vor dem 01.07.93, zu berechnen (vgl. Anl. 16 zum Rentenbescheid vom 12.02.02), wobei die Ergebnisse dessen in die Berechnung der Regelaltersrente übernommen werden.

    die Rente zum 01.07.00, zum 01.07.01, zum 01.07.02 und zum 01.07.03 an die Lohn- und Einkommensentwicklung im Beitrittsgebiet nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG anzupassen bzw. anzugleichen, zumal der Anspruch auf die Angleichung Ost an West nach dem Leiturteil des BVerfG vom 28.04.99 unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1 (44, 54)).

    Es kann hierbei dahinstehen, was das BVerfG in seinem Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 mit der Feststellung, der nach dem EV garantierte Zahlbetrag sei an die Lohn- und Einkommensentwicklung anzupassen, gemeint hat.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

    Auszug aus LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03
    Dies trifft jedoch auch für den Bescheid zu, der anstelle der bisher gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit Regelaltersrente bewilligt, der nach der Rechtsprechung des BSG ebenfalls nach § 96 Abs. 1 SGG zum Gegenstand der Klage werden soll (vgl. Urteil BSG vom 30. Juli 2002 - B 4 RA 24/01 R).

    Da es sich bei der Entscheidung über den Monatsbetrag der Rente nach § 307 b Abs. 1 Satz 1 SGB VI und über den Monatsbetrag der Vergleichsrente um jeweils eigenständig durch Verwaltungsakte festzusetzende Geldwerte handelt (BSG Urteil vom 30. Juli 2002 - B 4 RA 24/01 R), können der jeweiligen Berechnung grundsätzlich verschiedene rentenrechtliche Zeiten mit unterschiedlicher Bewertung zugrunde liegen, denn diese Daten sind als bloße Berechnungselemente der Rente - vorbehaltlich eines Bescheides nach § 149 Abs. 5 SGB VI - einer gesonderten Bestandskraft nicht zugänglich.

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 125/00 R

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

    Auszug aus LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03
    Die zum 01. Juli 2000 vorgenommene Rentenanpassung ist nicht verfassungswidrig, wie das BSG im Urteil vom 30. Juli 2002 - B 4 RA 125/00 R - entschieden hat.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03
    Das BVerfG hat zwar auch in seinem weiteren Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95 und 1 BvR 1560/97 - (BVerfGE 100, 138; SozR 3-8570 § 7 Nr. 1) betont, dass auch die Ansprüche und Anwartschaften der Angehörigen des Sonderversorgungssystems des MfS/AfNS von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst werden und dass der im EV garantierte Zahlbetrag ab 01. Januar 1992 an die Lohn- und Einkommensentwicklung in den Fällen anzupassen ist, in denen er für die davon betroffenen Bestandsrentner auch nach dem 31. Dezember 1991 weiter Bedeutung behält (§ 307 b Abs. 3 Satz 2 SGB VI), weil der Monatsbetrag der neuberechneten Rente diesen Betrag zum 01. Januar 1992 nicht erreicht.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03
    Der Kläger gehört zwar nicht zu der genannten Gruppe von Personen, für die überhöhte Arbeitsentgelte festgestellt werden konnten (vgl. BVerfG Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 22/95 und 1 BvL 34/95).
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten

    Auszug aus LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03
    Die Dynamisierung des Garantiebetrages sei auf der Grundlage der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 03. August 1999 - B 4 RA 24/98 R durchgeführt worden, mit der das BSG unter Beachtung des Leiturteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 bestimmt habe, dass der Garantiebetrag zum 01. Juli eines jeden Jahres mit dem Anpassungsfaktor zu dynamisieren sei, der der Anpassung der Renten in den alten Bundesländern entspreche.
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