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   LSG Bremen, 16.07.1998 - L 2 KR 14/94   

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LSG Bremen, 16.07.1998 - L 2 KR 14/94 (https://dejure.org/1998,12021)
LSG Bremen, Entscheidung vom 16.07.1998 - L 2 KR 14/94 (https://dejure.org/1998,12021)
LSG Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - L 2 KR 14/94 (https://dejure.org/1998,12021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung; Aufgabe der Rechtsfigur des mißglückten Arbeitsversuches; Kriterien für ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; Scheingeschäft bei Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit; Vermeidung von Manipulationen zu Lasten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    Auszug aus LSG Bremen, 16.07.1998 - L 2 KR 14/94
    Diese Rechtsfigur ist unter der Geltung des am 1. Januar 1989 in Kraft getretenen SGB V nicht mehr anzuwenden, wie das BSG in dem - durch Klägerin und Beklagte schriftsätzlich bereits angesprochenen - Urteil vom 4. Dezember 1997 - 12 RK 3/97 -, Die Sozialversicherung 98, 164 - ausdrücklich entschieden hat.

    Eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV liegt nach dem Urteil des BSG vom 4. Dezember 1997 (a.a.O., 168) u.a. nicht vor, wenn die Tätigkeit auf einem Scheingeschäft im Sinne des § 117 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beruht, mit dem ein Beschäftigungsverhältnis lediglich vorgetäuscht werden soll, um Leistungen der Krankenversicherung zu erlangen, oder wenn die Beschäftigung wegen (Entgelt- oder Zeit-) Geringfügigkeit versicherungsfrei im Sinne des § 7 SGB V i.V.m. § 8 SGB IV ist.

    Auch dies begründet nach dem Urteil des BSG vom 4. Dezember 1997 (a.a.O.) den Verdacht von Manipulationen zu Lasten der Krankenkassen.

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91

    Mißglückter Arbeitsversuch

    Auszug aus LSG Bremen, 16.07.1998 - L 2 KR 14/94
    Die Versicherungspflicht scheitert allerdings nicht daran, daß es sich bei der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) vom 2. bis 5. Januar 1990 als mißglückter Arbeitsversuch im Sinne der früheren Rechtsprechung des BSG (s. BSG vom 28.10.1982, BSGE 54, 148 = SozR 2200 § 306 Nr. 13; vom 11.05.1993, SozR 3-2200 § 165 Nr. 10. jeweils m.w.N.) gehandelt hat.

    Von dieser geänderten Rechtsauffassung des BSG geht das Gericht - auch unter Berücksichtigung wesentlicher Teile der sozialrechtlichen Literatur (s. die in dem Urteil des BSG vom 11.05.1993, SozR 3-2200 § 165 Nr. 10. zitierten kritischen Literaturstellen; ferner ... Abschied von der Rechtsfigur des mißglückten Arbeitsversuchs, VSSR 3/1995, 171 ff.; ..., Der mißglückte Arbeitsversuch - eine mißglückte Rechtsfigur, Die Sozialgerichtsbarkeit 1997, 137 ff.) - aus.

  • BSG, 28.10.1982 - 8 RK 39/81

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Erstmaliger Arbeitsvorgang; Mindestmaß an

    Auszug aus LSG Bremen, 16.07.1998 - L 2 KR 14/94
    Die Versicherungspflicht scheitert allerdings nicht daran, daß es sich bei der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) vom 2. bis 5. Januar 1990 als mißglückter Arbeitsversuch im Sinne der früheren Rechtsprechung des BSG (s. BSG vom 28.10.1982, BSGE 54, 148 = SozR 2200 § 306 Nr. 13; vom 11.05.1993, SozR 3-2200 § 165 Nr. 10. jeweils m.w.N.) gehandelt hat.
  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 17/99 R

    Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus LSG Bremen, 16.07.1998 - L 2 KR 14/94
    BSG: B 1 KR 17/99 R.
  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Kommen weitere Umstände, etwa eine familiäre oder verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Arbeitsvertragsparteien, das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags, eine offensichtlich vom üblichen Rahmen abweichende Lohnhöhe, der Verlust eines anderweitigen Versicherungsschutzes oder eine rückwirkende Anmeldung bei der Krankenkasse nach zwischenzeitlichem Auftreten einer kostenaufwendigen Erkrankung (vgl zB Urteil des LSG Bremen vom 16. Juli 1998 - L 2 Kr 14/94, Die Beiträge Beilage 1998, 298) hinzu, kann von einer Versicherungspflicht nur ausgegangen werden, wenn weitere Tatsachen diese Verdachtsmomente entkräften.
  • LSG Bremen, 29.03.2000 - L 2 KR 31/99

    Ermittlung des vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers im Rahmen eines

    Der Inhalt dieser Akten und der Prozeßakte - L 2 KR 31/99 ZVW (L 2 Kr 14/94, S 7 Kr 79/91) -, auf den für den Sachverhalt im übrigen Bezug genommen wird, ist zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Diese Rechtsfigur ist unter der Geltung des am 1. Januar 1989 in Kraft getretenen SGB V nicht mehr anzuwenden, wie das BSG (Urteil vom 4.12.1997, BSGE 81, 231 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37 = Die Sozialversicherung 98, 164; vom 29.9.1998, Die Sozialversicherung 1999, 242 unter Hinweis u.a. auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 16.7.1998 - L 2 Kr 14/94 -) in nunmehr ständiger Rspr. entschieden hat.

    LSG Bremen - 16.07.1998 - AZ: L 2 Kr 14/94.

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