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   LSG Hamburg, 01.02.2012 - L 2 AL 49/09   

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LSG Hamburg, 01.02.2012 - L 2 AL 49/09 (https://dejure.org/2012,11109)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2012 - L 2 AL 49/09 (https://dejure.org/2012,11109)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - L 2 AL 49/09 (https://dejure.org/2012,11109)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.02.2012 - L 2 AL 49/09
    Aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ist vielmehr abzuleiten, dass Arbeitnehmern grundsätzlich auch die Möglichkeit offen stehen muss, befristete - ihnen attraktiv erscheinende - Arbeitsverhältnisse, zu Gunsten unbefristeter Arbeitsverhältnisse aufzunehmen (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R, NJW 2005, 381, mwN).

    In diesem Zusammenhang reicht eine konkrete Aussicht auf eine unbefristete Verlängerung des zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses im Sinne einer nicht fern liegenden Möglichkeit; lediglich, wenn von vornherein feststeht, dass das Anschlussarbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung zu einem bestimmten Zeitpunkt enden wird und keinerlei konkrete Aussicht auf eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses besteht, könnte fraglich sein, ob auch in diesem Fall ein wichtiger Grund im Sinne des § 144 SGB III vorliegt, selbst wenn sich das befristete Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer als äußerst attraktiv aufweist (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R, aaO).

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 73/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Wechsel von einem unbefristeten

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.02.2012 - L 2 AL 49/09
    Dabei kann der Arbeitnehmer sich jedenfalls dann auf einen wichtigen Grund berufen, wenn die (nahtlose) Aufnahme der befristeten Beschäftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusätzlicher Fertigkeiten verbunden ist (BSG, Urteile vom 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R , NJW 2006, 3517, und B 11a AL 73/05 R, AP Nr. 9 zu § 144 SGB III, jeweils mwN).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.02.2012 - L 2 AL 49/09
    Dabei kann der Arbeitnehmer sich jedenfalls dann auf einen wichtigen Grund berufen, wenn die (nahtlose) Aufnahme der befristeten Beschäftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusätzlicher Fertigkeiten verbunden ist (BSG, Urteile vom 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R , NJW 2006, 3517, und B 11a AL 73/05 R, AP Nr. 9 zu § 144 SGB III, jeweils mwN).
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