Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41853
LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16 (https://dejure.org/2016,41853)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.06.2016 - L 2 AL 12/16 (https://dejure.org/2016,41853)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - L 2 AL 12/16 (https://dejure.org/2016,41853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,41853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Das Bundessozialgericht hat hierzu im Urteil vom 28. September 2005 ausgeführt (Az. B 6 KA 71/04 R, SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 = juris, Rn. 42 ff.; Hervorhebungen hinzugefügt):.

    "Auch die Auffassung des Klägers, es sei nicht konsequent - und deshalb erneut klärungsbedürftig -, zwar bei den Ansprüchen der K(Z)ÄV auf Zahlung ausstehender Gesamtvergütungen Prozesszinsen zuzuerkennen (BSG vom 28.9.2005, BSGE 95, 141 RdNr 30 ff, insbesondere RdNr 33 iVm RdNr 39 am Ende = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2, RdNr 38 ff, insbesondere RdNr 41 iVm RdNr 47 am Ende), nicht aber auch bei Ansprüchen zwischen Vertrags(zahn)arzt und K(Z)ÄV (vgl Beschwerdebegründung vom 6.12.2011, zB S 2, 7), ist nicht zutreffend; denn die Rechtsbeziehungen zwischen K(Z)ÄVen und KKn einerseits und diejenigen zwischen Vertrags(zahn)arzt und K(Z)ÄV andererseits unterscheiden sich grundlegend.

    Die Gründe für die Zuerkennung von Prozesszinsen bei Ansprüchen auf Gesamtvergütungen bzw Gesamtvergütungsanteilen hat der Senat im Urteil vom 28.9.2005 angesprochen: nämlich die Verpflichtung zur Kooperation zwischen K(Z)ÄV und KKn sowie die wirtschaftlichen Folgen eines erheblichen Finanzierungsbedarfs durch Einbehaltung von Gesamtvergütungsanteilen (vgl hierzu BSG vom 28.9.2005 aaO RdNr 36, 38 f bzw RdNr 44, 46 f).

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Dies lege nahe, auch beim Anspruch auf Prozesszinsen keinen Unterschied mehr zu machen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 3 KR 6/05 R, SozR 4-7610 § 291 Nr. 3: Verzinsung der Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers [hier: Reha-Klinik] gegen eine Krankenkasse).

    Seitdem das Sozialgerichtsgesetz in den §§ 183 und 197a SGG zwischen einem privilegierten Kostenregime für Versicherte, Leistungsempfänger, Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen und deren Sonderrechtsnachfolger einerseits und einem weiteren, durch Verweisung auf die VwGO geregelten Kostenregime unterscheidet, dem diejenigen unterfallen, die eines besonderen sozialen Schutzes nicht bedürfen, folgt aus dem Kostenrecht kein zwingender Grund mehr für eine Abweichung von den im Verwaltungsprozess geltenden Grundsätzen (BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 3 KR 6/05 R, SozR 4-7610 § 291 Nr. 3).

    Auch den Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und nichtärztlichen Leistungserbringern hat das Bundessozialgericht einen Anspruch auf Prozesszinsen ausdrücklich unter Hinweis auf die gehobene Bedeutung einer Liquiditätssicherung zugebilligt (BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 3 KR 6/05 R, SozR 4-7610 § 291 Nr. 3):.

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Anders als nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Nachweise bei BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90, BSGE 71, 72 = juris, Rn. 25), auf die das Sozialgericht seine Rechtsauffassung stützt, gilt im Sozialrecht nach wie vor nicht, dass § 291 BGB schon dann zur Anwendung kommt, wenn nichts Abweichendes geregelt ist oder Besonderheiten eines Sachgebietes einer Analogie entgegenstehen.

    Die ältere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach diejenigen Nachteile, deren Ausgleich die Vorschriften über Verzug und Verzinsung gelten, nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung auszugleichen sind (so zum Verzugsschaden bereits BSG, Urteil vom 27. September 1957 - 2 RU 39/55 = juris, Rn. 27; ausführlich zu Prozesszinsen BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64, BSGE 22, 150; weiter auch BSG, Urteil vom 25. Mai 1965 - 2 RU 122/64, SGb 1967, 117; BSG, Urteil vom 25. November 1965 - 9 RV 370/63, BSGE 24, 118; BSG, Urteil vom 14. Februar 1973 - 1 RA 241/72, BSGE 35, 195; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 RK 3/75, juris), ist nur in Teilen ihrer Begründung, nicht aber im Grundsatz als durch die Rechtsentwicklung überholt zu betrachten: Die - vom Bundessozialgericht (Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1) als Bruch mit der "verzinsungsfeindlichen" Tradition im Sozialrecht bezeichnete - Schaffung solch allgemeiner Normen wie § 44 SGB I und § 27 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) hat insoweit nicht zu einer durchgreifenden Änderung geführt, denn das Bundessozialgericht hat auch angesichts beider Vorschriften an der Ablehnung eines Anspruchs auf Verzugs- und/oder Prozesszinsen ausdrücklich festgehalten (BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 = juris, Rn. 33 bis 36).

    Wesentlicher Grund dafür waren die einseitig zu Lasten der Leistungsträger getroffenen Regelungen hinsichtlich der Gerichtsgebühren (§§ 183, 184 SGG jeweils aF) sowie der Ausschluss der Erstattung außergerichtlicher Kosten an den Leistungsträger selbst im Falle seines Obsiegens (§ 193 Abs. 4 SGG aF; BSGE 71, 72, 74 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 S 3).

  • LSG Sachsen, 15.12.2010 - L 1 AL 204/09
    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Die Beklagte beruft sich insbesondere auf das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2010 (Az. L 1 AL 204/09, juris) hin, wonach bei der verspäteten Zahlung einer Vermittlungsvergütung kein Anspruch analog den §§ 288, 280, 286 Abs. 2 BGB bestehe.

    Gegen eine analoge Anwendung dieser Vorschrift oder gar einen allgemeinen - ungeschriebenen - Zinsanspruch sprechen im Ergebnis dieselben Gesichtspunkte wie gegen eine analoge Anwendung von § 291 BGB (so i.E. auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Dezember 2010 - L 1 AL 204/09, juris).

  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 1/14 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Bei diesem Vermittlerhonorar handelt es sich - anders als bei Arbeitgeberleistungen (die nicht auf eine Bereicherung des Arbeitgebers abzielen, sondern der Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern durch den Ausgleich von Minderleistungen dienen, dazu BSG, Beschluss vom 22. September 2004 - B 11 AL 33/03 R, SozR 4-1500 § 183 Nr. 2) und den Trägerleistungen - nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Vergütung aus wirtschaftlicher Betätigung (BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 1 = juris, Rn. 21, aus neuerer Zeit auch BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 1/14 R, juris).

    IV.) Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a SGG (zur Einschlägigkeit des nichtprivilegierten Kostenregimes für Vermittlungsvergütungen nach altem Recht BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 1/14 R, juris) in Verbindung mit den §§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 Satz 1, 162 Abs. 3 VwGO.

  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Die ältere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach diejenigen Nachteile, deren Ausgleich die Vorschriften über Verzug und Verzinsung gelten, nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung auszugleichen sind (so zum Verzugsschaden bereits BSG, Urteil vom 27. September 1957 - 2 RU 39/55 = juris, Rn. 27; ausführlich zu Prozesszinsen BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64, BSGE 22, 150; weiter auch BSG, Urteil vom 25. Mai 1965 - 2 RU 122/64, SGb 1967, 117; BSG, Urteil vom 25. November 1965 - 9 RV 370/63, BSGE 24, 118; BSG, Urteil vom 14. Februar 1973 - 1 RA 241/72, BSGE 35, 195; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 RK 3/75, juris), ist nur in Teilen ihrer Begründung, nicht aber im Grundsatz als durch die Rechtsentwicklung überholt zu betrachten: Die - vom Bundessozialgericht (Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1) als Bruch mit der "verzinsungsfeindlichen" Tradition im Sozialrecht bezeichnete - Schaffung solch allgemeiner Normen wie § 44 SGB I und § 27 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) hat insoweit nicht zu einer durchgreifenden Änderung geführt, denn das Bundessozialgericht hat auch angesichts beider Vorschriften an der Ablehnung eines Anspruchs auf Verzugs- und/oder Prozesszinsen ausdrücklich festgehalten (BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 = juris, Rn. 33 bis 36).

    Die Einführung eines "zweiten Kostenregimes" durch das 6. SGG-Änderungsgesetz (vom 17. August 2001, BGBl. I S. 2144, in Kraft seit dem 2. Januar 2002) hat zwar dem Argument einer besonders klägerfreundlichen Verteilung des Prozesskostenrisikos, auf das das Bundessozialgericht seine Ablehnung einer Heranziehung von § 291 BGB in wesentlichen Teilen gestützt hatte (ausführlich hierzu BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64, BSGE 22, 150), in den meisten Punkten den Boden entzogen.

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Aus letzterem Punkt ergibt sich zunächst, dass es sich bei der in § 421g Abs. 2 und 3 SGB III a.F. geregelten Forderung des Vermittlers gegen die Agentur für Arbeit nicht etwa um eine übergegangene oder in Prozessstandschaft geltend gemachte vertragliche Forderung des Vermittlers gegen den Arbeitsuchenden handelte, sondern um einen originären Anspruch des Vermittlers gegen die Agentur für Arbeit, der öffentlich-rechtlicher Natur ist (BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 1).

    Bei diesem Vermittlerhonorar handelt es sich - anders als bei Arbeitgeberleistungen (die nicht auf eine Bereicherung des Arbeitgebers abzielen, sondern der Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern durch den Ausgleich von Minderleistungen dienen, dazu BSG, Beschluss vom 22. September 2004 - B 11 AL 33/03 R, SozR 4-1500 § 183 Nr. 2) und den Trägerleistungen - nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Vergütung aus wirtschaftlicher Betätigung (BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 1 = juris, Rn. 21, aus neuerer Zeit auch BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 1/14 R, juris).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Die Arbeitsvermittlung durch Private war zunächst insgesamt untersagt (§ 35 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, später § 23 Arbeitsförderungsgesetz [AFG]; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65, BVerfGE 21, 245) und hatte anschließend einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt unterlegen (§ 23 Abs. 1 AFG in der seit dem 1. April 1994 geltenden Fassung, später § 291 SGB III).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Die fortschreitende Liberalisierung des Rechts der privaten Arbeitsvermittlung war zum einen grundsätzlichen Bedenken gegen das staatliche Monopol der Arbeitsvermittlung geschuldet (vgl. bereits EuGH, Urteil vom 23. April 1991 - C-41/90, SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1), zum anderen dem - vor dem Hintergrund der um die Jahrtausendwende vorherrschenden allgemeinen Tendenz zu Liberalisierung und Deregulierung zu verstehenden - Wunsch, einen Wettbewerb staatlicher und privater Systeme zu fördern.
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Das BVerwG ist schon immer davon ausgegangen, dass im Wege der Zahlungs- oder Verpflichtungsklage geltend gemachte Geldforderungen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zu verzinsen sind, sofern das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (Urteile vom 18. Mai 1994 - 11 A 1.92 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11 und vom 28. Mai 1998 - 2 C 28.97 - Buchholz 239.1 § 49 BeamtVG Nr. 5).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 65/11 B

    Vertrags(zahn)arzt - kein Anspruch weder auf Verzugs- noch Prozesszinsen

  • LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 2 AL 52/15

    Zeitpunkt des wirksamen Zugangs eines Schriftstücks bei einer Behörde bzw. bei

  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

  • BSG, 15.12.1976 - 3 RK 3/75
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 241/72

    Rückforderung von Nachversicherungsbeiträgen - Grund für den Aufschub der

  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 122/64
  • BSG, 27.09.1957 - 2 RU 39/55
  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 4/95

    Erstattungsanspruch des Leistungserbringers wegen angefallener

  • BSG, 25.11.1965 - 9 RV 370/63

    Verfahren der Kriegsopferversorgung - Forderung von Prozeßzinsen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht