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   LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16   

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https://dejure.org/2018,36055
LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16 (https://dejure.org/2018,36055)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.2018 - L 5 KA 2/16 (https://dejure.org/2018,36055)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 2018 - L 5 KA 2/16 (https://dejure.org/2018,36055)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    Das vom Kläger für sich in Anspruch genommene Urteil des BSG vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/98 R - betrifft Leistungen, die zulässigerweise von zwei Arztgruppen erbracht, jedoch nur von einer abgerechnet werden konnten (kontinuierliche Betreuung von Rheumakranken durch Internisten bzw. Orthopäden) und ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass gesonderte Feststellungen (Bemessungsgrundlagen, Budgets, RLV), Teilelemente und Vorfragen zur Bestimmung des Quartalshonorars losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids geklärt werden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/98 R -, Urteil vom 24. September 2003 - B 6 KA 37/02 R -, Urteil vom 22. März 2006 B 6 KA 80/04 R -, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R -, alle bei juris).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    (BSG, Urteil vom 09. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R -, BSGE 94, 50-108, SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, Rn. 63).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass gesonderte Feststellungen (Bemessungsgrundlagen, Budgets, RLV), Teilelemente und Vorfragen zur Bestimmung des Quartalshonorars losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids geklärt werden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/98 R -, Urteil vom 24. September 2003 - B 6 KA 37/02 R -, Urteil vom 22. März 2006 B 6 KA 80/04 R -, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R -, alle bei juris).
  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 37/02 R

    Streitverfahren über Gültigkeit einer Regelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass gesonderte Feststellungen (Bemessungsgrundlagen, Budgets, RLV), Teilelemente und Vorfragen zur Bestimmung des Quartalshonorars losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids geklärt werden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/98 R -, Urteil vom 24. September 2003 - B 6 KA 37/02 R -, Urteil vom 22. März 2006 B 6 KA 80/04 R -, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R -, alle bei juris).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    Eine Korrekturverpflichtung setzt weiter voraus, dass es sich um eine dauerhafte, also nicht nur um eine vorübergehende Entwicklung handelt (BSG, Urteil vom 09. September 1998 - B 6 KA 55/97 R -, juris, Rn. 17).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass gesonderte Feststellungen (Bemessungsgrundlagen, Budgets, RLV), Teilelemente und Vorfragen zur Bestimmung des Quartalshonorars losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids geklärt werden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/98 R -, Urteil vom 24. September 2003 - B 6 KA 37/02 R -, Urteil vom 22. März 2006 B 6 KA 80/04 R -, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R -, alle bei juris).
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 34/15 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Rechtmäßigkeit einer Änderung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    Soweit hier unklar ist, ob die vom Kläger begehrte Herauslösung der ambulanten praxisklinischen Betreuung und Nachsorge (GOP 01510 bis 01531) aus dem QZV und deren Vergütung innerhalb des RLV überhaupt zu einem höheren Honorar des Klägers geführt hätte, begründen nach der Rechtsprechung des BSG unrechtmäßige Honorarverteilungsmaßstäbe einen Anspruch auf Neubescheidung (vgl. nur Urteil vom 17.2.2016, B 6 KA 34/15 R - juris).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    Wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat, kommt danach ein subjektives Recht auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG erst dann in Betracht, wenn in einem fachlichen und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 6/13 R -, juris, Rn. 42).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    Die Budgetierung ärztlicher Leistungen führt nicht dazu, dass tatsächlich erbrachte ärztliche Leistungen nicht vergütet werden, sondern bewirkt allein, dass bei einer Überschreitung des Grenzwertes die Höhe der Vergütung für jede einzelne erbrachte Leistung sinkt (BSG, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKA 21/97 - juris,).
  • SG Hamburg, 31.07.2015 - S 3 KA 207/11
    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
    Auf die hiergegen am 19. Dezember 2011 erhobene Klage zum Aktenzeichen S 3 KA 207/11 = L 1 KA 1/16 hin hat das Sozialgericht das Verfahren betreffend die Honorarabrechnung für das hier streitgegenständliche Quartal IV/2010 zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt.
  • LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen unter Beachtung des Grundsatzes der

    Bei der - möglichen - Übertragung dieser für das Punktwerteverfahren anderer KVen ergangenen Rechtsprechung des BSG auf das System der Beklagten (wie der Senat in seinen Urteilen vom 2. August 2018 - L 5 KA 1/16 und L 5 KA 2/16 - bereits vertreten hat) und auch das Sozialgericht letztlich darauf abgestellt hat, wäre eine isolierte Betrachtung eines Leistungsbereichs, hier also der MRT- und MRT-Angiographie-Leistungen nicht zielführend.
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