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   LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19848
LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11 (https://dejure.org/2013,19848)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - L 1 KR 88/11 (https://dejure.org/2013,19848)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - L 1 KR 88/11 (https://dejure.org/2013,19848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Positronen-Emissions-Tomographie/Computertomographie-Untersuchung (PET-CT) - Morbus Hodgkin

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11
    Da der Kostenerstattungsanspruch nicht weiter reicht als ein entsprechender Sachleistungsanspruch, setzt er voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. grundlegend BSG 24.9.1996 - 1 RK 33/95 - Juris; aus jüngerer Zeit etwa BSG 12.9.2012 - B 3 KR 20/11 R - Juris, m.w.N.; st. Rspr.).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11
    Neue ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind im hier betroffenen Bereich der ambulanten Versorgung nur dann von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn und soweit der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB V eine positive Empfehlung über deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen abgegeben hat (vgl. BSG 26.9.2006 - B 1 KR 3/06 R - Juris, m.w.N.).
  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung umfasst Reparatur bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11
    Da der Kostenerstattungsanspruch nicht weiter reicht als ein entsprechender Sachleistungsanspruch, setzt er voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. grundlegend BSG 24.9.1996 - 1 RK 33/95 - Juris; aus jüngerer Zeit etwa BSG 12.9.2012 - B 3 KR 20/11 R - Juris, m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11
    Eine Leistungspflicht der Beklagten ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wie sie mit Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - begründet worden und inzwischen in den zum 1. Januar 2012 eingeführten § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB V eingeflossen ist.
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11
    Es ist nicht von vorneherein ausgeschlossen, diese Rechtsprechung auf Fälle anzuwenden, in denen wie hier eine neue Methode ausdrücklich vom G-BA ausgeschlossen worden ist (vgl. BVerfG 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 816/11

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Untersuchung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11
    Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der grundsätzliche Ausschluss der PET/CT bei allen anderen Indikationen auf einem Systemversagen beruhte (so bereits LSG Hamburg 3.8.2011 - L 1 KR 55/09 - Juris, bezogen auf eine initiale Stadienbestimmung bei Morbus Hodgkin; LSG Baden-Württemberg 15.5.2012 - L 11 KR 816/11 - Juris, bezogen auf die Abklärung einer Krebserkrankung im Bereich der Bauchorgane; LSG Nordrhein-Westfalen 29.8.2012 - L 1 KR 616/11 - Juris, bezogen auf die Abklärung eines Rundherds in der Lunge bei möglicher Diagnosestellung mittels invasiver Diagnostik).
  • LSG Hamburg, 03.08.2011 - L 1 KR 55/09
    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11
    Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der grundsätzliche Ausschluss der PET/CT bei allen anderen Indikationen auf einem Systemversagen beruhte (so bereits LSG Hamburg 3.8.2011 - L 1 KR 55/09 - Juris, bezogen auf eine initiale Stadienbestimmung bei Morbus Hodgkin; LSG Baden-Württemberg 15.5.2012 - L 11 KR 816/11 - Juris, bezogen auf die Abklärung einer Krebserkrankung im Bereich der Bauchorgane; LSG Nordrhein-Westfalen 29.8.2012 - L 1 KR 616/11 - Juris, bezogen auf die Abklärung eines Rundherds in der Lunge bei möglicher Diagnosestellung mittels invasiver Diagnostik).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 1 KR 616/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 88/11
    Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der grundsätzliche Ausschluss der PET/CT bei allen anderen Indikationen auf einem Systemversagen beruhte (so bereits LSG Hamburg 3.8.2011 - L 1 KR 55/09 - Juris, bezogen auf eine initiale Stadienbestimmung bei Morbus Hodgkin; LSG Baden-Württemberg 15.5.2012 - L 11 KR 816/11 - Juris, bezogen auf die Abklärung einer Krebserkrankung im Bereich der Bauchorgane; LSG Nordrhein-Westfalen 29.8.2012 - L 1 KR 616/11 - Juris, bezogen auf die Abklärung eines Rundherds in der Lunge bei möglicher Diagnosestellung mittels invasiver Diagnostik).
  • LSG Hamburg, 17.12.2020 - L 1 KR 55/19

    Notwendigkeit und Geeignetheit einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode

    Es bestünden zunächst keine Anhaltspunkte dafür, dass der grundsätzliche Ausschluss der PET/CT bei allen anderen Indikationen auf einem Systemversagen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. September 1997 - 1 RK 28/95, juris-Rn. 35 f.) beruhe (Hinweis auch auf Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - L 1 KR 88/11, juris-Rn. 23 m.w.N., sowie Thüringer LSG, Urteil vom 30. Mai 2017 - L 6 KR 1492/14, juris-Rn. 24).
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