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   LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16   

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https://dejure.org/2017,33836
LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16 (https://dejure.org/2017,33836)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2017 - L 2 AL 63/16 (https://dejure.org/2017,33836)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2017 - L 2 AL 63/16 (https://dejure.org/2017,33836)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Justiz Hamburg

    § 56 SGB 3, § 60 aF SGB 3, § 324 Abs 2 S 1 aF SGB 3, § 325 aF SGB 3, § 44 SGB 10
    Anspruch des Arbeitslosen auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) im Rahmen des Überprüfungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe; Überprüfungsverfahren; Erste bzw. zweite Ausbildung; Gerichtlich voll überprüfbare Prognoseentscheidung; Überregionale Eingliederung

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    Dabei sind alle bei der Prognosestellung für die Beurteilung der künftigen Entwicklung erkennbaren Umstände zu berücksichtigen (BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 25), die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind und Einfluss auf die zu beurteilenden Umstände haben (BSG SozR 4-5425 § 3 Nr. 3 RdNr 27).

    Spätere Entwicklungen, die bei Beginn des entscheidungserheblichen Zeitraums noch nicht erkennbar waren, können eine Prognose weder bestätigen noch widerlegen (BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 26).

    Die Prognose ist fehlerhaft, wenn die der Prognose zugrundeliegenden Tatsachen nicht richtig festgestellt oder nicht alle wesentlichen in Betracht kommenden Umstände hinreichend gewürdigt worden sind oder die Prognose auf unrichtigen oder unsachlichen Erwägungen beruht (BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 28; Keller aaO; vgl auch BSG SozR 4-5425 § 3 Nr. 3 RdNr 31).".

  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 62/16

    Arbeitsförderungsrecht; Berufsausbildungsbeihilfe; dauerhafte Eingliederung;

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    Der Kläger hat auch hiergegen Klage beim Sozialgericht erhoben (Aktenzeichen S 13 AL 140/12; Berufungsaktenzeichen L 2 AL 62/16).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte, der Prozessakte des Berufungsverfahrens mit dem Aktenzeichen L 2 AL 62/16 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • LSG Sachsen, 08.10.2015 - L 3 AL 147/13

    Berufsausbildungsbeihilfe nach § 66 SGB III a.F. für Zweitausbildung

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III a.F. setzt auf Tatbestandsseite eine gerichtlich voll überprüfbare Prognoseentscheidung voraus, in deren Rahmen insbesondere der Vorrang der Vermittlung nach § 4 SGB III zu beachten ist (hierzu und zum Folgenden Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 3 AL 147/13, juris, Rn. 16).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit der Prognose ist in Fällen wie dem vorliegenden, in denen mit der zweiten Berufsausbildung vor Erlass des Widerspruchsbescheids begonnen wurde, der Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = juris, Rn. 19; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2016 - L 18 AL 296/14, juris, Rn. 24; Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 3 AL 147/13, juris, Rn. 17).

  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15

    Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    Weiterhin steht ihr entgegen, dass sich eine belastbare negative Vermittlungsprognose - beruhe sie nun allgemein auf der Struktur des Arbeitsmarktes oder individuell auf Umständen in der Person der Betroffenen - in der Regel erst treffen lässt, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (Urteile des erkennenden Senats vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris, Rn. 32, und vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris, Rn. 39; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris, Rn. 45).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    Weiterhin steht ihr entgegen, dass sich eine belastbare negative Vermittlungsprognose - beruhe sie nun allgemein auf der Struktur des Arbeitsmarktes oder individuell auf Umständen in der Person der Betroffenen - in der Regel erst treffen lässt, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (Urteile des erkennenden Senats vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris, Rn. 32, und vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris, Rn. 39; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris, Rn. 45).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    Weiterhin steht ihr entgegen, dass sich eine belastbare negative Vermittlungsprognose - beruhe sie nun allgemein auf der Struktur des Arbeitsmarktes oder individuell auf Umständen in der Person der Betroffenen - in der Regel erst treffen lässt, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (Urteile des erkennenden Senats vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris, Rn. 32, und vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris, Rn. 39; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris, Rn. 45).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - L 18 AL 296/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Zusicherung und Genehmigung eines weiteren

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit der Prognose ist in Fällen wie dem vorliegenden, in denen mit der zweiten Berufsausbildung vor Erlass des Widerspruchsbescheids begonnen wurde, der Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = juris, Rn. 19; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2016 - L 18 AL 296/14, juris, Rn. 24; Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 3 AL 147/13, juris, Rn. 17).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 20/15 R
    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    Das Wesen einer Prognoseentscheidung und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit hat das Bundessozialgericht wie folgt beschrieben (BSG, Urteil vom 3. August 2016 - B 6 KA 20/15 R, juris, Rn. 24):.
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    Es genügt, wenn der Betreffende zuvor in einer auch schulischen Ausbildung einen auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss erworben hat, der einer Ausbildung nach § 60 Abs. 1 SGB III a.F. nach Ausbildungsdauer und Status gleichwertig ist (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R -, BSGE 100, 6 = juris, Rn. 11; Wagner in Mutscher/Schmidt-de Caluwe/Coseriu, SGB III, 6. Aufl. 2017, § 57 Rn. 54).
  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Anforderungen an die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); Ausschluss

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit der Prognose ist in Fällen wie dem vorliegenden, in denen mit der zweiten Berufsausbildung vor Erlass des Widerspruchsbescheids begonnen wurde, der Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = juris, Rn. 19; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2016 - L 18 AL 296/14, juris, Rn. 24; Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 3 AL 147/13, juris, Rn. 17).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.07.2005 - L 3 AL 92/04

    Prognoseentscheidung - Tatsachenfeststellung

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 7/86
  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 62/16

    Berufsausbildungsbeihilfe

    Hiergegen erhob der Kläger am 1. Dezember 2011 Klage (Aktenzeichen S 13 AL 582/11; Berufungsaktenzeichen L 2 AL 63/16).

    Sie hat zunächst ausgeführt, die Berufung sei bereits unzulässig, da unter dem Aktenzeichen L 2 AL 63/16 ein nahezu identischer Streitgegenstand anhängig sei.

    Die Verfahren unterschieden sich allein darin, dass dem Verfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AL 63/16 ein Überprüfungsantrag des Klägers zugrunde liege.

    Jedenfalls sei die Berufung aber aus denselben Gründen unbegründet wie die im Verfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AL 63/16.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte, der Prozessakte des Berufungsverfahrens mit dem Aktenzeichen L 2 AL 63/16 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Urteils im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AL 63/16 (Bl. 10 ff. des Umdrucks), das am selben Tag zwischen denselben Beteiligten ergangen ist.

  • LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 27/18
    Diese Voraussetzung erfüllt - wie vorliegend - eine auf landesrechtlichen Vorschriften beruhende und landesrechtlich anerkannte Ausbildung (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R, BSGE 100, 6 m.w.N.; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R, EzB SGB III §§ 60-62 Nr. 2; LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 63/16, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 22. Juli 2005 - L 3 AL 92/04, juris).

    Die Beklagte durfte den Antrag auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe schon deshalb ermessensfehlerfrei ablehnen, weil sie angesichts der zeitlichen Abläufe nicht die Gelegenheit hatte, eine belastbare negativen Vermittlungsprognose zu stellen, die sich in der Regel erst treffen lässt, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen stattgefunden haben (LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017, a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Sachsen, 10.01.2019 - L 3 AL 118/17

    Kein Anspruch eines Kaufmännischen Assistenten für Wirtschaftsinformatik auf

    Eine Zweitausbildung kann nur gefördert werden, wenn eine Eingliederung überregional nicht möglich ist und das Integrationsziel auch durch eine andere Leistung der aktiven Arbeitsförderung, insbesondere durch Förderung der beruflichen Weiterbildung, nicht erreicht wird (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 11. Oktober 2012, a. a. O., Rdnr. 21; Sächs. LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 3 AL 147/13 - juris Rdnr. 16; LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 63/16 - juris Rdnr. 40, Herbst, a. a. O., § 57 Rdnr. 60).
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