Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 05.09.2014 - L 4 AS 227/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28176
LSG Hamburg, 05.09.2014 - L 4 AS 227/14 (https://dejure.org/2014,28176)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2014 - L 4 AS 227/14 (https://dejure.org/2014,28176)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2014 - L 4 AS 227/14 (https://dejure.org/2014,28176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,28176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.2011 - B 14 AS 1/10 B
    Auszug aus LSG Hamburg, 05.09.2014 - L 4 AS 227/14
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Dezember 2011 (B 14 AS 1/10 B) ebenfalls als unzulässig verworfen.

    In seinem den Kläger betreffenden Beschluss vom 19. Dezember 2011 (B 14 AS 1/10 B) hat das BSG insoweit zutreffend ausgeführt, dass ein Rechtsmittel unnütz und deshalb unzulässig sei, wenn durch die angefochtene Entscheidung keine Rechte, rechtlichen Interessen oder sonstigen schutzwürdigen Belange des Rechtsmittelführers betroffen seien und die Rechtsverfolgung ihm deshalb offensichtlich keine Vorteile bringen könne.

  • LSG Hamburg, 14.02.2013 - L 4 AS 202/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 05.09.2014 - L 4 AS 227/14
    In dem von dem Kläger gegen den Beklagten geführten Rechtsstreit S 51 AS 4376/10 (L 4 AS 202/12), in dem es um Leistungsansprüche des Klägers seit dem Jahr 1981 ging, beantragte der Beklagte mit Schriftsatz vom 18. Februar 2011 Klageabweisung.

    Diese Ausführungen macht sich der erkennende Senat im vorliegenden Verfahren, soweit der Kläger die Übernahme der Kosten der von ihm geltend gemachten Stromnachzahlung durch den SGB II-Träger begehrt, nach eigener Prüfung zu eigen (so bereits Urteile vom 14.2.2013 - L 4 AS 202/12 und vom 11.5.2012 - L 4 AS 279/10).

  • LSG Hamburg, 14.02.2013 - L 4 AS 32/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 05.09.2014 - L 4 AS 227/14
    Die dagegen seitens des Klägers eingelegte Berufung verwarf das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 14. Februar 2013 (L 4 AS 32/12) als unzulässig, da für das Rechtsschutzbegehren des Klägers jedenfalls das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle.

    Soweit der Kläger mit der Klage die Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 3. März 2011 begehre, stehe der Klage die Rechtskraft des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2011 sowie des Urteils des Landessozialgerichts Hamburg vom 14. Februar 2013 entgegen, da der Kläger insoweit eine Klage mit demselben Begehren betrieben habe wie schon zum Aktenzeichen S 51 AS 978/11 und dem sich daran anschließenden Berufungsverfahren L 4 AS 32/12.

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.09.2014 - L 4 AS 227/14
    Auch für Rechtsmittel gilt der allgemeine Grundsatz, dass niemand die Gerichte grundlos oder für unlautere Zwecke in Anspruch nehmen darf (vgl. BSG, Urteil vom 8.5.2007, B 2 U 3/06 R).
  • BSG, 14.08.2013 - B 14 AS 58/13 B
    Auszug aus LSG Hamburg, 05.09.2014 - L 4 AS 227/14
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluss des BSG vom 14. August 2013 (B 14 AS 58/13) ebenfalls als unzulässig verworfen.
  • LSG Hamburg, 10.12.2009 - L 5 AS 6/09

    Prozessfähigkeit des Klägers als Prozessvoraussetzung für die Zulässigkeit einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.09.2014 - L 4 AS 227/14
    Die dagegen in elf Verfahren erhobenen Berufungen verwarf das Landessozialgericht Hamburg durch Urteil vom 10. Dezember 2009 (L 5 AS 6/09 u.a.) wegen partieller Prozessunfähigkeit des Klägers als unzulässig.
  • LSG Hamburg, 11.05.2012 - L 4 AS 279/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 05.09.2014 - L 4 AS 227/14
    Diese Ausführungen macht sich der erkennende Senat im vorliegenden Verfahren, soweit der Kläger die Übernahme der Kosten der von ihm geltend gemachten Stromnachzahlung durch den SGB II-Träger begehrt, nach eigener Prüfung zu eigen (so bereits Urteile vom 14.2.2013 - L 4 AS 202/12 und vom 11.5.2012 - L 4 AS 279/10).
  • BSG, 29.10.2014 - B 4 AS 290/14 B
    L 4 AS 227/14 (LSG Hamburg).

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 5. September 2014 - L 4 AS 227/14 - wird als unzulässig verworfen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht