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   LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16   

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LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16 (https://dejure.org/2017,62055)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2017 - L 3 R 102/16 (https://dejure.org/2017,62055)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - L 3 R 102/16 (https://dejure.org/2017,62055)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    So ergeben sich aus § 1 Ziffer 2 der Verträge umfassende Berichtspflichten des Klägers gegenüber der Beigeladenen zu 1. Diese waren auch nicht nur zeitlich geringfügig (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R - Juris: Berichtspflichten im Abstand von sechs Monaten), sondern sie bestanden "monatlich oder auf Verlangen".

    Ein derartiges Wettbewerbsverbot ist grundsätzlich ein Indiz für einen höheren Grad an Abhängigkeit und deswegen für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 31.03.2017, a.a.O.).

    Zwar stellen derartige Umstände bei reinen Dienstleistungen, die - wie vorliegend - im Wesentlichen nur Know-how sowie Arbeitszeit- und Arbeitsaufwand voraussetzen und nicht mit größeren Investitionen verbunden sind, kein maßgebliches Indiz für eine abhängige Beschäftigung dar (BSG, Urteil vom 31.03.2017, a.a.O.).

    Die Vereinbarung eines Honorars, das deutlich über dem Arbeitsentgelt eines versicherungspflichtigen Beschäftigten liegt, kann zwar ein Indiz für eine selbständige Tätigkeit sein, es handelt sich dabei jedoch nur um eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien (BSG, Urteil vom 31.03.2017, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16

    Sozialversicherungspflicht - Beratertätigkeit in der IT-Branche - abhängige

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass es sich bei der Tätigkeit des Klägers um eine in der Praxis offenbar vermehrt auftretende Konstellation in einem Mehr-Personen-Verhältnis handelt, bei dem die benötigte Fachkraft kein unmittelbares Vertragsverhältnis zum Endkunden hat, sondern diesem von einem "Mittler-Unternehmen" zur Verfügung gestellt wird, der hierfür einen Teil des Entgelts erhält, das der Endkunde für den Einsatz zahlt (vgl. hierzu: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 - Juris; Lanzinner/Nath, "Beitragsrechtliche Folgen der verdeckten Überlassung von Scheinselbständigen", Teil I und II in: NZS 2015, S. 210 ff. und S. 251 ff.).

    Dementsprechend bestand also insoweit eine Weisungsbefugnis, die von der Beigeladenen zu 1 lediglich aus praktischen Erwägungen an den Endkunden delegiert worden ist, die aber über die Vertragskette der Beigeladenen zu 1 zuzurechnen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.06.2016 - L 4 R 3072/15 - Juris).

    Demgegenüber ist die Anmeldung eines Gewerbes durch den Kläger im Rahmen der Gesamtabwägung kein aussagekräftiges Kriterium, da eine Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt hinsichtlich des Vorliegens einer Beschäftigung nicht stattfindet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O.).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R; BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R; beide Juris).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R; BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R; beide Juris).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert" sein, soweit dennoch eine Eingliederung in den Betrieb besteht (BSG, Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R - Juris).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Ebenso ist der Gedanke einer unter Umständen fehlenden Schutzbedürftigkeit des Betroffenen kein Merkmal dafür, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt (BSG, Urteil vom 24.10.1978 - 12 RK 58/76 - Juris).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Auch eine - erlaubte oder unerlaubte - Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht vor, denn dabei beschränkt sich die Pflicht des Verleihers auf die Auswahl des Arbeitnehmers und endet, sobald er dem Entleiher die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hat (Lanzinner/Nath, a.a.O., S. 213; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13

    Sozialversicherungspflicht - IT-Spezialist/EDV-Berater - Beauftragung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Gleiches gilt für die fehlende Vereinbarung von Arbeitnehmerschutzrechten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahltem Urlaub, denn die Vorenthaltung gesetzlicher Arbeitnehmerrechte macht einen Beschäftigten nicht zum Unternehmer (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - L 5 R 3157/13 - Juris).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 1/14 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Eine bloße Vermittlungstätigkeit der Beigeladenen zu 1, bei der sich die Leistung des Vermittlers im Wesentlichen darin erschöpft, einen Vermittlungserfolg, nämlich den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder eines Vertrages über freie Mitarbeit herbeizuführen (vgl. BSG 11.12.2014 - B 11 AL 1/14 R - Juris), scheidet vorliegend aus, da der Kläger nach seinen von der Beigeladenen zu 1 bestätigten Angaben die Projekte selbst akquiriert hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Dementsprechend bestand also insoweit eine Weisungsbefugnis, die von der Beigeladenen zu 1 lediglich aus praktischen Erwägungen an den Endkunden delegiert worden ist, die aber über die Vertragskette der Beigeladenen zu 1 zuzurechnen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.06.2016 - L 4 R 3072/15 - Juris).
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