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LSG Hamburg, 06.09.2005 - L 3 U 40/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines Arbeitsunfalls an einen eingebürgerten Iraner; Begriff des Arbeitsunfall; Kreis der bei Arbeitsunfällen versicherten Personen; Begriff des Unglücksfalles; Beurteilung des ...
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 11.04.2002 - S 25 U 540/00
- LSG Hamburg, 06.09.2005 - L 3 U 40/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 11.12.1973 - 2 RU 30/73
Ausschluß des Versicherungsschutz - Haftungsausschluß - Rettung eines anderen aus …
Auszug aus LSG Hamburg, 06.09.2005 - L 3 U 40/02
Da der Helfer das Vorliegen eines Unglücksfalls unter Umständen nur unzulänglich beurteilen kann, genügt es nach allgemeiner Auffassung, wenn er aus seiner subjektiven Sicht nach den objektiv gegebenen Umständen einen Unglücksfall als vorliegend ansieht, Hilfe für notwendig und seine Maßnahme für geeignet hält (…vgl. statt vieler KassKomm-Ricke, § 2 SGB VII Rdnr. 62); es ist darauf abzustellen, ob der Hilfeleistende nach den Umständen eine solche Gefahr annehmen durfte (BSG, Urt. vom 11.12.1973 - 2 RU 30/73 - in BSGE 37, S. 38 ff., 39). - BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
Unfallversicherungsschutz - Nothelfer - sozialgerichtliches Verfahren - …
Auszug aus LSG Hamburg, 06.09.2005 - L 3 U 40/02
Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urt. vom 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R - m.N.). - BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus LSG Hamburg, 06.09.2005 - L 3 U 40/02
Die selbstgeschaffene Gefahr bekommt erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (st. Rspr., vgl. zuletzt Urt. des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - u, Juris, Rdnr. 22).