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   LSG Hamburg, 08.02.2016 - L 3 R 118/13   

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LSG Hamburg, 08.02.2016 - L 3 R 118/13 (https://dejure.org/2016,61200)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2016 - L 3 R 118/13 (https://dejure.org/2016,61200)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2016 - L 3 R 118/13 (https://dejure.org/2016,61200)
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  • SG Hamburg, 31.07.2013 - S 9 R 565/11
    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2016 - L 3 R 118/13
    4. Der Streitwert für das Verfahren des Klägers zu 1) (erstinstanzliches Aktenzeichen S 9 R 565/11) wird auf 5000 Euro festgesetzt.

    Mit der Klage vom 3. Juni 2011 (Aktenzeichen S 9 R 565/11) hat der Kläger zu 1), zunächst in einer gemeinsamen Klage mit dem Kläger zu 2) (dessen Klage hat das Sozialgericht mit Beschluss vom 22. Dezember 2011 abgetrennt und unter Aktenzeichen S 9 R 1383/11 weitergeführt) sein Ziel der Aufhebung der streitigen Bescheide und Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung eines Status des Klägers zu 2) als Selbständiger weiterverfolgt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Prozessakten S 9 R 565/11=L 3 R 118/13 und S 9 R 1383/11=L 2 R 109/13, verbunden unter Aktenzeichen L 3 R 118/13 und L 3 R 108/13 B sowie die Verwaltungsakte der Beklagten verwiesen.

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 29. Juli 2014 im Beschwerdeverfahren des Klägers zu 1) gegen den bereits erstinstanzlich festgesetzten Auffangstreitwert verwiesen (L 3 R 108/13 B=S 9 R 565/11).

  • LSG Hamburg, 29.07.2014 - L 3 R 108/13

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2016 - L 3 R 118/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Prozessakten S 9 R 565/11=L 3 R 118/13 und S 9 R 1383/11=L 2 R 109/13, verbunden unter Aktenzeichen L 3 R 118/13 und L 3 R 108/13 B sowie die Verwaltungsakte der Beklagten verwiesen.

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 29. Juli 2014 im Beschwerdeverfahren des Klägers zu 1) gegen den bereits erstinstanzlich festgesetzten Auffangstreitwert verwiesen (L 3 R 108/13 B=S 9 R 565/11).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2016 - L 3 R 118/13
    Er bezieht sich über die bisherige Argumentation hinaus insbesondere auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juni 2005 (B 12 RA 6/04 R, juris), in der das BSG Trainer in Sportzentren, Fitnessstudios etc. als Selbständige behandelt habe.

    Insoweit hat das BSG in den o. g. Entscheidungen vom 23. April 2015 klargestellt, dass - anders noch als im obiter dictum in dem Urteil vom 22. Juni 2005 (B 12 RA 6/04 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 1) für den Fall des Nichtzutreffens der Feststellungen des Landessozialgerichts (LSG) dargelegt - eine Lehrtätigkeit das Ziel verfolgt, Wissen für eine unbestimmte Vielzahl unbestimmter Anwendungssituationen zu vermitteln und deswegen zumindest die Wissens- und Kompetenzvermittlung ein Ziel neben anderen Zielen sein muss.

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