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   LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 26/16   

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https://dejure.org/2017,4549
LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 26/16 (https://dejure.org/2017,4549)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2017 - L 2 AL 26/16 (https://dejure.org/2017,4549)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - L 2 AL 26/16 (https://dejure.org/2017,4549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung von Arbeitslosengeld (Alg) bei beruflicher Weiterbildung anstelle des bewilligten Alg bei Arbeitslosigkeit; Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung; Früheres Unterhaltsgeld; Zeitraum zwischen dem Ende des Unterrichts und dem Ende der Prüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung; Früheres Unterhaltsgeld; Zeitraum zwischen dem Ende des Unterrichts und dem Ende der Prüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Karlsruhe, 20.07.2015 - S 5 AL 488/15

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung - Anspruchsdauer -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 26/16
    In der Sache sei der Wortlaut von § 81 SGB III eindeutig (Hinweis auf SG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2015 - S 5 AL 488/15).

    Bereits dies führt nach wohl überwiegendem Verständnis dazu, dass ein Arbeitsloser seinen Alg-Anspruch durch Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung über die in § 147 SGB III normierten Zeitraum hinaus verlängern kann (SG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2015 - S 5 AL 488/15, juris, Rn. 18 m.w.N.; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, 10/16, § 144 SGB III Rn. 5).

    Die Zeit zwischen dem Unterrichtsende und einer etwaigen späteren Prüfung gehört nicht dazu (SG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2015 - S 5 AL 488/15, juris, Rn. 18; Öndül in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 144 SGB III, Rn. 22.1; Reichel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 81 SGB III Rn. 77; Söhngen, SGb 2005, 561 [563]).

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 26/16
    Auch ergebe sich aus den Gesetzesmaterialien, dass eine Schlechterstellung gegenüber der Rechtslage zum Unterhaltsgeld nicht beabsichtigt gewesen sei (Hinweis auf BT-Drs. 15/1515, S. 82).

    Zwar heißt es in der Begründung zum Entwurf eines dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, mit dem in erster Linie der Verwaltungsvereinfachung dienenden Überführung der Regelungen zum Unterhaltsgeld in die rechtlichen Strukturen des Alg sei kein leistungsrechtlicher Nachteil verbunden (so die Begründung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BT-Drs. 15/1515, S. 82 zu § 117), dennoch rechtfertigt dies nicht die Annahme eines Redaktionsversehens, denn in der Begründung zum seinerzeit neu geschaffenen § 124a SGB III (der Vorgängerregelung des jetzigen § 144 SGB III) ist ausdrücklich und unter Verweis auf § 77 SGB III (den jetzigen § 81 SGB III) davon die Rede, als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung gelte die Zeit vom ersten bis zum letzten Tag mit Unterrichtsveranstaltungen.

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