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   LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16   

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LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16 (https://dejure.org/2017,9307)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2017 - L 2 AL 35/16 (https://dejure.org/2017,9307)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - L 2 AL 35/16 (https://dejure.org/2017,9307)
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  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16
    Die Klägerin verfügt auch über mehrere Hochschulabschlüsse (zu dem Erfordernis eines tatsächlich vorliegenden Berufsabschlusses BSG, Urteil vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 21/11 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 8 = juris, Rn. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2013 - L 18 AL 6/13

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung im Anschluss an Erziehungszeiten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16
    Der Zweck von § 150 Abs. 2 Nr. 3 SGB III besteht darin, Arbeitslose davor zu schützen, dass in die Ermittlung des Bemessungsentgelts Entgeltabrechnungszeiträume versicherungspflichtiger Beschäftigungen einfließen, in denen aber das erzielte Arbeitsentgelt wegen der Kindererziehung atypisch niedrig und daher nicht repräsentativ war (BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 11 AL 19/10 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 7 = juris, Rn. 22 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juli 2013 - L 18 AL 6/13 WA, juris; beides zur Vorgängervorschrift in § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III in der bis zum 2. Mai 2011 geltenden Fassung).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 13 AL 661/10

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16
    Für die Einstufung in die Qualifikationsgruppen ist zunächst im Rahmen einer Prognoseentscheidung zu prüfen, auf welche Beschäftigung die Vermittlungsbemühungen der Beklagten in erster Linie zu erstrecken sind und sodann, welche in § 152 Abs. 2 Satz 2 SGB III genannte Ausbildung hierfür üblicherweise erforderlich ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011 - L 13 AL 661/10, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 19/10 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16
    Der Zweck von § 150 Abs. 2 Nr. 3 SGB III besteht darin, Arbeitslose davor zu schützen, dass in die Ermittlung des Bemessungsentgelts Entgeltabrechnungszeiträume versicherungspflichtiger Beschäftigungen einfließen, in denen aber das erzielte Arbeitsentgelt wegen der Kindererziehung atypisch niedrig und daher nicht repräsentativ war (BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 11 AL 19/10 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 7 = juris, Rn. 22 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juli 2013 - L 18 AL 6/13 WA, juris; beides zur Vorgängervorschrift in § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III in der bis zum 2. Mai 2011 geltenden Fassung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - L 18 AL 55/12

    Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Teilzeitvereinbarung - fiktive Bemessung

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16
    Daher komme es auch nicht auf den Umfang der zuvor ausgeübten selbstständigen Tätigkeit an (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2012 - L 18 AL 55/12).
  • SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Erziehungszeit - Erweiterung

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16
    Zwar lässt der Wortlaut auch eine Interpretation zu, in der sich der letzte Halbsatz der Vorschrift ("wenn wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes das Arbeitsentgelt oder die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit gemindert war") allein auf die letzte Alternative der Vorschrift (die Betreuung und Erziehung eines Kindes unter drei Jahren) bezieht und bereits der Bezug von Elterngeld genügt, um die betreffende Zeit von der Berücksichtigung bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums auszuschließen (so auch SG Berlin, Urteil vom 29. Mai 2006 - S 77 AL 961/06, juris, Rn. 36, und wohl auch Lüdkte in Winkler, LPK SGB III, 2. Aufl. 2015, § 150 Rn. 11; mehrdeutig Eppelein in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 150 Rn. 22).
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