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   LSG Hamburg, 08.08.2007 - L 3 R 123/05   

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https://dejure.org/2007,31222
LSG Hamburg, 08.08.2007 - L 3 R 123/05 (https://dejure.org/2007,31222)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2007 - L 3 R 123/05 (https://dejure.org/2007,31222)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2007 - L 3 R 123/05 (https://dejure.org/2007,31222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Annahme eines vollschichtigen Leistungsvermögens; Einschränkung des räumlichen Sehvermögens und fehlendes Riechvermögen als schwere spezifische Leistungsbehinderungen; Begriff der Berufsunfähigkeit; Uneingeschränkte ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2007 - L 3 R 123/05
    Danach sind zu unterscheiden: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren (Stufe 2, sog. Angelernte); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren (Stufe 3, sog. Facharbeiter); Berufe, die zusätzliche Qualifikationen oder Erfahrungen oder den erfolgreichen Besuch einer Fachschule voraussetzen (Stufe 4), zu ihr gehören Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Facharbeitern, Spezialfacharbeiter, Meister, Berufe mit Fachschulqualifikation als Eingangsvoraussetzung; Berufe, die einen erfolgreichen Abschluss einer Fachhochschule oder eine zumindest gleichwertige Berufsausbildung voraussetzen (Stufe 5); Berufe, deren hohe Qualität regelmäßig auf einem Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation beruht (Stufe 6, vgl. BSG, 29.7.04, B 4 RA 5/04 R, in: Juris; vgl. auch 9.12.97, a.a.O. sowie 14.5.96, 4 RA 60/94, BSGE 78, 207).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 45/98 R

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2007 - L 3 R 123/05
    Dabei sind die sog. Facharbeiter (Stufe 3) auf alle Tätigkeiten der Stufe 2 verweisbar, auch auf die sog. einfachen Anlerntätigkeiten (BSG 26.1.00, B 13 RJ 45/98 R, SGb 2000, 364).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2007 - L 3 R 123/05
    Danach sind zu unterscheiden: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren (Stufe 2, sog. Angelernte); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren (Stufe 3, sog. Facharbeiter); Berufe, die zusätzliche Qualifikationen oder Erfahrungen oder den erfolgreichen Besuch einer Fachschule voraussetzen (Stufe 4), zu ihr gehören Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Facharbeitern, Spezialfacharbeiter, Meister, Berufe mit Fachschulqualifikation als Eingangsvoraussetzung; Berufe, die einen erfolgreichen Abschluss einer Fachhochschule oder eine zumindest gleichwertige Berufsausbildung voraussetzen (Stufe 5); Berufe, deren hohe Qualität regelmäßig auf einem Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation beruht (Stufe 6, vgl. BSG, 29.7.04, B 4 RA 5/04 R, in: Juris; vgl. auch 9.12.97, a.a.O. sowie 14.5.96, 4 RA 60/94, BSGE 78, 207).
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