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   LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 48/16   

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https://dejure.org/2018,36369
LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 48/16 (https://dejure.org/2018,36369)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2018 - L 2 U 48/16 (https://dejure.org/2018,36369)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - L 2 U 48/16 (https://dejure.org/2018,36369)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 48/16
    Die Angaben des Waldbesitzers, dass keine Bewirtschaftung erfolge und auch in Zukunft nicht beabsichtigt sei, bleibe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. Dezember 2004, Az. B 2 U 43/03) ohne Einfluss auf die Versicherungspflicht, da die Bearbeitung und Bewirtschaftung von Waldflächen entsprechend der Eigenart der Forstwirtschaft auf verschiedene Weise erfolgen könne.

    Es sei nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen der Kläger sich immer wieder lediglich des Wortlauts der Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1999 zur weiteren Überprüfung des Aufnahmebescheides bediene, wenn das Bundessozialgericht in der Fortentwicklung seiner Rechtsprechung (u.a. Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03) die "Verrichtung forstwirtschaftlicher Arbeiten" weit ausgelegt habe.

    Dies gilt beispielsweise, wenn der Wald als Baugelände, z. B. zur Anlage eines Ferienzentrums oder eines Flugplatzes, zum Liegenlassen als "Urwald" aus wissenschaftlichen Gründen oder als sonstiges Versuchs- und Übungsgelände erworben wurde (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, BSGE 94, 38 mwN; BSG, Urteil vom 3. Mai 1984 - 11 RK 1/83 - SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Dies gilt zunächst für die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, da keine erdrosselnde oder konfiskatorische Wirkung aufgrund der Höhe des Beitrags erkennbar ist (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, BSGE 94, 38).

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 7/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 48/16
    Es kann dabei offenbleiben, ob bei Beitragsbescheiden im Regelfall eine Anhörung nach § 24 Abs. 2 Nr. 4 SGB X nicht erforderlich ist oder ob nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 SGB X hierauf verzichtet werden kann (ebenso offengelassen: BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 7/16 R, juris).

    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des BSG voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über eine forstwirtschaftlich genutzte Waldfläche verfügt, die zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (vgl. zuletzt BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 7/16 R, juris).

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 48/16
    Er verwies dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. September 1999 (Az. B 2 U 40/98 R).

    Darüber hinaus habe das Bundessozialgericht bereits deutlich früher ausgeführt, dass wegen der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume die widerlegbare Vermutung gelte, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben sei (BSG, Urteil vom 28. September 1989 - B 2 U 40/98 R).

  • BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83

    Forstwirtschaft - Nutzungsrecht - Vermutung der forstwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 48/16
    Dies gilt beispielsweise, wenn der Wald als Baugelände, z. B. zur Anlage eines Ferienzentrums oder eines Flugplatzes, zum Liegenlassen als "Urwald" aus wissenschaftlichen Gründen oder als sonstiges Versuchs- und Übungsgelände erworben wurde (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, BSGE 94, 38 mwN; BSG, Urteil vom 3. Mai 1984 - 11 RK 1/83 - SozR 5420 § 2 Nr. 30).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 48/16
    Das Gericht wies weiter unter Bezugnahme auf das Bundessozialgericht (Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/05) darauf hin, dass die Bestimmungen des SGB VII über die Versicherungs- und die Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die konkrete Beitragspflicht des Klägers auch im Einklang mit dem Grundgesetz stünden.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - L 3 U 340/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - forstwirtschaftlicher

    Ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG liegt nicht vor, weil der Beitragspflicht keine erdrosselnde oder konfiskatorische Wirkung zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R - juris, Rn. 35; LSG Hamburg, Urteil vom 10.10.2018 - L 2 U 48/16 - juris, Rn. 24).
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