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   LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15   

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https://dejure.org/2017,42319
LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15 (https://dejure.org/2017,42319)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2017 - L 4 SO 35/15 (https://dejure.org/2017,42319)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - L 4 SO 35/15 (https://dejure.org/2017,42319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen der Eingliederungshilfe; Ablehnung der Kostenübernahme für eine Delfintherapie; Neue Heilmittel; Keine Anerkennung und Empfehlung durch den GBA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen der Eingliederungshilfe; Ablehnung der Kostenübernahme für eine Delfintherapie; Neue Heilmittel; Keine Anerkennung und Empfehlung durch den GBA

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Etwas anderes könne gelten, wenn die Therapie einen eigenen sozialen, bedeutenden Zweck habe wie die Petötherapie für die Befähigung zum Schulbesuch (Urteil des BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R).

    Angesichts des in § 4 SGB IX normierten umfassenden Förderungsverständnisses gilt die zuletzt genannte Regelung als Auffangnorm für z.B. heilpädagogische Leistungen (vgl. BSG. Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 19) und kann daher ebenfalls für die Delfintherapie heran-gezogen werden.

    Auf den Leistungsgegenstand kommt es dagegen nicht an (BSG, Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 21f.; LSG Schleswig, Urteil vom 10.2.2016 - L 9 SO 59/13, Rn. 72ff.).

    Eine Wertung als Maßnahme der sozialen Rehabilitation kommt insbesondere dann in Betracht, wenn über die Zwecke der GKV hinausgehende Ziele verfolgt werden (vgl. BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 21 zur Petötherapie mit dem Ziel der Erleichterung des Schulbesuchs - § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII).

    § 2a SGB V verpflichte wohl zur Rücksichtnahme auf die Belange behinderter Menschen; die Leistungsbegrenzung durch das Anerkennungserfordernis des § 138 SGB V werde dadurch aber nicht aufgehoben (vgl. BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 22f).

    Auch für die Bewilligung einer Therapie als Leistung zur Teilhabe wird man aber zumindest eine individuell zu bestimmende Aussicht auf Erfolg verlangen müssen (BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 23).

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - heilpädagogisches Reiten - medizinische

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Auf den Leistungsgegenstand kommt es dagegen nicht an (BSG, Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 21f.; LSG Schleswig, Urteil vom 10.2.2016 - L 9 SO 59/13, Rn. 72ff.).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Leistungsanspruch richtet sich im

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Das erfordert Erkenntnisse in der Qualität einer sog. Studie der Phase III (vgl. BSG, Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R, Rn. 13; BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R, Rn. 34f.; zur Einteilung der Studien in Phasen BSG, Urteil vom 26.9.2006 - B 1 KR 1/06 R, Rn. 20).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung zur Erhaltung der Sehfähigkeit für

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Man wird sich jedenfalls mit Fallbeobachtungen und Erklärungsmodellen (vgl. BSG, Urteil vom 2.9.2012 - B 1 KR 4/13 R) nicht begnügen können.
  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf das

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Das erfordert Erkenntnisse in der Qualität einer sog. Studie der Phase III (vgl. BSG, Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R, Rn. 13; BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R, Rn. 34f.; zur Einteilung der Studien in Phasen BSG, Urteil vom 26.9.2006 - B 1 KR 1/06 R, Rn. 20).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Auf den Leistungsgegenstand kommt es dagegen nicht an (BSG, Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 21f.; LSG Schleswig, Urteil vom 10.2.2016 - L 9 SO 59/13, Rn. 72ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2001 - L 1 KR 45/00
    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Dies gilt für im Ausland erbrachte Therapien, weil der Erlaubnisvorbehalt der Qualitätssicherung innerhalb des Geltungsbereichs des SGB V dient und es für ein Tätigwerden des GBA außerhalb dieses gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs keine Grundlage gibt (vgl. BSG, Urteil vom 3.9.2003 - B 1 KR 34/01 R, Rn. 20 zu Heilmitteln; BSG, Urteil vom 16.6.1999 - B 1 KR 4/98 R, Rn. 13ff. zu § 135 SGB V; LSG Schleswig, Urteil vom 13.11.2001 - L 1 KR 45/00).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Dies gilt für im Ausland erbrachte Therapien, weil der Erlaubnisvorbehalt der Qualitätssicherung innerhalb des Geltungsbereichs des SGB V dient und es für ein Tätigwerden des GBA außerhalb dieses gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs keine Grundlage gibt (vgl. BSG, Urteil vom 3.9.2003 - B 1 KR 34/01 R, Rn. 20 zu Heilmitteln; BSG, Urteil vom 16.6.1999 - B 1 KR 4/98 R, Rn. 13ff. zu § 135 SGB V; LSG Schleswig, Urteil vom 13.11.2001 - L 1 KR 45/00).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Dieser niedrige Evidenzgrad (mit einer möglichen Öffnung zu einer individuelleren Betrachtung) ist allein den notstandsähnlichen Situationen, wie sie vom Bundesverfassungsgericht im sog. Nikolaus-Beschluss (Beschluss vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98) entwickelt und inzwischen in § 2 Abs. 1a SGB V gesetzlich verankert sind, vorbehalten, nämlich dem Vorliegen einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden oder zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine anerkannte Therapie nicht zur Verfügung steht.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
    Das erfordert Erkenntnisse in der Qualität einer sog. Studie der Phase III (vgl. BSG, Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R, Rn. 13; BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R, Rn. 34f.; zur Einteilung der Studien in Phasen BSG, Urteil vom 26.9.2006 - B 1 KR 1/06 R, Rn. 20).
  • SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - selbstbeschaffte Leistung -

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 17/15

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Auch scheitert die Bewilligung der Therapie als Leistung der Teilhabe an der Gemeinschaft nicht an fehlendem Wirksamkeitsnachweis vgl. Urt. des Senats v. 12.6.2017, L 4 SO 35/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 8 SO 70/15
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Osnabrück vom 11. März 2015 (S 4 SO 35/15 ER), mit dem dieses den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Übernahme von Unterkunftskosten für den Monat März 2015 in Höhe von 729, 00 EUR) abgelehnt hat, wird als unzulässig verworfen (§ 202 SGG iVm § 572 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
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