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   LSG Hamburg, 12.07.2016 - L 1 KR 28/16   

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https://dejure.org/2016,30432
LSG Hamburg, 12.07.2016 - L 1 KR 28/16 (https://dejure.org/2016,30432)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2016 - L 1 KR 28/16 (https://dejure.org/2016,30432)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - L 1 KR 28/16 (https://dejure.org/2016,30432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung von Beiträgen eines versicherungspflichtigen Rentners zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung; Änderung der Beitragspflicht auf einfachgesetzlicher Grundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 20 Abs. 3
    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 11 KR 4549/17

    Beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung -

    Sie setzt wie die deutsche Regelaltersrente nicht nur das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze voraus, sondern soll auch dazu dienen, den Lebensunterhalt des Rentners zu sichern (ebenso LSG Hamburg 12.07.2016, L 1 KR 28/16, juris).

    Selbst wenn die Parteien des völkerrechtlichen Vertrages bei Vertragsschluss entsprechend der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland vor dem 01.07.2011 davon ausgegangen waren, dass von deutscher Seite keine Beiträge auf türkische Renten erhoben würden, brauchte es für den Fall der Beitragserhebung keine Vertragsänderung, da dieser Fall entsprechend der weitgefassten Kollisionsnorm bereits geregelt war, denn die Möglichkeit einer "doppelten" Rechtsanwendung wird hier bereits geregelt (so bereits LSG Hamburg 12.07.2016, L 1 KR 28/16, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner;

    Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente ist die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses (zu diesen Voraussetzungen vgl. die Ausführungen des türkischen Sozialversicherungsträgers SGK unter http://www.sgk.gov.tr/wps/portal/sgk/de/detail/Leistungssystem+der+Sozialversicherung+durch+die+SGK , Stand 05.05.2021; ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 12.07.2016 - L 1 KR 28/16 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2018 - L 11 KR 4549/17).

    Wie schon das Hamburgische LSG (Urteil vom 12.07.2016 - L 1 KR 28/16; die hiergegen eigelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch das BSG, Beschluss vom 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B, als unzulässig verworfen) hat das Sozialgericht auf Art. 14 Abs. 3 S. 1 SozSichAbk TR verwiesen, der für den Fall, dass - wie vorliegend - sowohl eine deutsche als auch eine türkische Rente bezogen werden, die Anwendung der Rechtsvorschriften über Krankenversicherung des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes - hier Deutschland - anordnet.

  • BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B

    Verbeitragung einer von einem türkischen Rentenversicherungsträger gewährten

    LSG Hamburg 12.07.2016 - L 1 KR 28/16.
  • SG Marburg, 09.04.2021 - S 14 KR 348/19

    Krankenversicherungsrecht

    Gegen die doppelte Verbeitragung ist ggf. gegen den chilenischen Sozialversicherungsträger vorzugehen (vgl. LSG Hamburg, Urt. v. 12.07.2016 - L 1 KR 28/16 - juris Rdnr. 22 für die Verbeitragung einer türkischen Rente).
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