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   LSG Hamburg, 13.08.2018 - L 3 SB 14/18 B PKH   

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LSG Hamburg, 13.08.2018 - L 3 SB 14/18 B PKH (https://dejure.org/2018,27700)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2018 - L 3 SB 14/18 B PKH (https://dejure.org/2018,27700)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2018 - L 3 SB 14/18 B PKH (https://dejure.org/2018,27700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.08.2018 - L 3 SB 14/18
    Zwar wird der Begriff der "Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches" in § 228 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 SGB IX innerhalb der Wortlautgrenze weit ausgelegt und umfasst nicht nur Leistungen, die ihren Rechtsgrund allein im SGB XII haben, sondern auch diejenigen, die in entsprechender Anwendung des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII an Personen erbracht werden, die Sozialhilfeempfängern im Wesentlichen gleichstehen, insbesondere Empfänger von so genannten Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 145 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung BSG, Urt. v. 6. Okt. 2011, B 9 SB 7/10 R, juris-Rn. 37 ff.; Urt. v. 25. Okt. 2012, B 9 SB 1/12 R, juris-Rn. 41).

    Als Befreiungsvorschrift ist § 228 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich eng auszulegen (BSG, Urt. v. 25. Okt. 2012, B 9 SB 1/12 R, juris-Rn. 33, bezogen auf § 145 SGB IX a.F.).

    Zudem soll die typisierende Betrachtung die Versorgungsämter gerade davon entlasten, vor Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke in jedem Einzelfall die Bedürftigkeit des Antragstellers zu prüfen (s. zur gesetzgeberischen Zielsetzung des § 145 SGB IX a.F. BSG, Urt. v. 25. Okt. 2012, B 9 SB 1/12 R, juris-Rn. 49 ff., mwN).

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.08.2018 - L 3 SB 14/18
    Die als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erhobene Klage wäre wegen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden, so dass auch nicht mehr zu klären wäre, ob die begehrte Entscheidung über eine unentgeltliche Wertmarkenausgabe überhaupt durch Verwaltungsakt erfolgen würde (offen gelassen in BSG, Urt. v. 6. Okt. 2011, B 9 SB 7/10 R, juris-Rn. 24).

    Zwar wird der Begriff der "Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches" in § 228 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 SGB IX innerhalb der Wortlautgrenze weit ausgelegt und umfasst nicht nur Leistungen, die ihren Rechtsgrund allein im SGB XII haben, sondern auch diejenigen, die in entsprechender Anwendung des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII an Personen erbracht werden, die Sozialhilfeempfängern im Wesentlichen gleichstehen, insbesondere Empfänger von so genannten Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 145 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung BSG, Urt. v. 6. Okt. 2011, B 9 SB 7/10 R, juris-Rn. 37 ff.; Urt. v. 25. Okt. 2012, B 9 SB 1/12 R, juris-Rn. 41).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.08.2018 - L 3 SB 14/18
    Denn das grundrechtlich verbürgte Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern (vgl. zusammenfassend BVerfG Beschl. v. 13. März 1990, 2 BvR 94/88, juris-Rn. 23 ff.; aus jüngerer Zeit BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Beschl. v. 15. Nov. 2017, 2 BvR 902/17, 2 BvR 940/17, 2 BvR 1702/17, juris-Rn. 10 ff.).

    Das bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschl. v. 13. März 1990, 2 BvR 94/88, juris-Rn. 26).

  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2926/14

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten Personen zur

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.08.2018 - L 3 SB 14/18
    Dem Gesetzgeber steht auch unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. zuletzt BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 5. März 2018, 1 BvR 2926/14, juris-Rn. 23 mwN).
  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.08.2018 - L 3 SB 14/18
    Denn das grundrechtlich verbürgte Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern (vgl. zusammenfassend BVerfG Beschl. v. 13. März 1990, 2 BvR 94/88, juris-Rn. 23 ff.; aus jüngerer Zeit BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Beschl. v. 15. Nov. 2017, 2 BvR 902/17, 2 BvR 940/17, 2 BvR 1702/17, juris-Rn. 10 ff.).
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltliche Beförderung im

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.08.2018 - L 3 SB 14/18
    Es fehlt an einer erkennbaren Unvollständigkeit des Gesetzes (s. bezogen auf Personen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind und nach den Vollzugsgesetzen lediglich ein Taschengeld in Höhe des sozialhilferechtlichen Barbetrags erhalten, BSG Urt. v. 6. Okt. 2011, B 9 SB 6/10 R, juris-Rn. 44 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - L 13 SB 65/19

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    SGB IX, 14. Aufl. 2020, § 228 Rn. 9; Vogl, in: jurisPK-SGB IX, Stand: 15.01.2018, Rn. 48; zur Verneinung eines Anspruchs auf kostenfreie Wertmarke bei Bezug von Eingliederungshilfe LSG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2018 - L 3 SB 14/18 B PKH, juris).
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