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   LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 7/17   

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https://dejure.org/2017,22625
LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 7/17 (https://dejure.org/2017,22625)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2017 - L 2 AL 7/17 (https://dejure.org/2017,22625)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - L 2 AL 7/17 (https://dejure.org/2017,22625)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 837
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Saarland, 20.08.2002 - L 6 AL 68/00
    Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 7/17
    Das vermeintlich entgegenstehende Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 20. August 2002 (Az. L 6 AL 68/00) sei für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, denn es betreffe die Weiterförderung eines bereits bestehenden und verlängerten Ausbildungsverhältnisses.

    Sie hält das angefochtene Urteil unter Hinweis auf das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 20. August 2002 (Az. L 6 AL 68/00) für zutreffend.

    Daher fehlt es an der erforderlichen Kausalität, wenn der Ausbildungsvertrag bereits vor der Antragstellung ohne den Vorbehalt einer Förderung abgeschlossen wird, denn in diesem Fall ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausbildung aus dem Vertrag selbst (LSG für das Saarland, Urteil vom 20. August 2002 - L 6 AL 68/00, juris, Rn. 33; Kühl in Brand, SGB III, 7. Aufl. 2015, § 73 Rn. 8, wonach dies allerdings nur "in der Regel" gelten soll; ähnlich auch Knickrehm in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 73 SGB III, Rn. 17).

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 7/17
    Der Kläger legte am 7. September 2015 Widerspruch ein und führte aus, in Anlehnung an das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. April 2008 (Az. B 7a AL 20/05 R) sei als leistungsbegründendes Ereignis die Aufnahme der Beschäftigung zu sehen und nicht bereits der Abschluss des entsprechenden Vertrages.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. April 2006 (Az. B 7a AL 20/05 R, SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 = juris, Rn. 13 ff.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.02.1997 - L 7 Ar 102/96

    Ausbildungszuschuß an Kind des Arbeitgebers

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 7/17
    Da der Zuschuss nur als letztes Mittel (ultima ratio) zum Zuge kommen soll (Knickrehm in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 73 SGB III Rn. 17; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Februar 1997 - L 7 Ar 102/96, juris, Rn. 21), ist der Gesetzeswortlaut dahingehend zu verstehen, dass die Zuschussgewährung ursächlich für die Aus- oder Weiterbildung sei muss (Großmann in Hauck/Noftz, SGB, 06/14, § 73 SGB III, Rn. 29; Reinhard in LPK-SGB III, 2. Aufl., 2015, § 73 Rn. 4, ganz h.M.).

    Weder auf die Motive des Arbeitgebers (vgl. dazu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Februar 1997 - L 7 Ar 102/96, juris, Rn. 22: Vater-Sohn-Verhältnis spricht nicht ohne Weiteres für die Bereitschaft, die Ausbildung auch ohne Zuschuss durchzuführen) noch auf das Bestehen von Gestaltungsrechten (hier des Kündigungsrechts), von denen die Vertragspartner keinen Gebrauch gemacht haben, kann es entscheidend ankommen.

  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 7/17
    Ebenso wie beim Eingliederungszuschuss (dazu BSG, Beschluss vom 22. September 2004 - B 11 AL 33/03 R, SozR 4-1500 § 183 Nr. 2) ist der Arbeitgeber auch beim Zuschuss nach § 73 SGB III als Leistungsempfänger anzusehen.
  • LSG Bayern, 26.10.2015 - L 10 AL 235/15

    Zuschüsse für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 7/17
    Inhaber des Anspruchs ist somit der Arbeitgeber und nicht der schwerbehinderte Mensch (Kühl in Brand, SGB III, 7. Aufl. 2015, § 73 Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 10 AL 235/15 B ER, juris, Rn. 12).
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