Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23039
LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16 (https://dejure.org/2017,23039)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2017 - L 5 KA 16/16 (https://dejure.org/2017,23039)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2017 - L 5 KA 16/16 (https://dejure.org/2017,23039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,23039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Sozialgerichts zur Aufhebung von Beschlüssen der Gemeinsamen Prüfungsstelle für Ärzte und Krankenkassen nach Rücknahme der ihnen zugrundeliegenden Prüfanträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 54/94

    Rechtswidrigkeit von Honorarkürzungsbescheiden

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    Zwar habe das Bundessozialgericht entschieden, dass ein trotz fehlenden Prüfantrags erlassener Honorarkürzungsbescheid rechtswidrig und nicht schon nichtig sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94, und Urteil vom 20. September 1995 - RKa 63/94), dennoch habe die Rücknahme der Anträge durch die Beigeladene zu 1 dazu geführt, dass die Beschlüsse sich im Sinne von § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) auf andere Weise erledigt hätten.

    An diesen Kriterien gemessen erweist sich der Wirtschaftlichkeitsprüfung in Gang setzende Prüfantrag als eine reine Verfahrensvoraussetzung ohne materiell-rechtliche Bedeutung; ihm kommt kein solches Gewicht zu, dass sein Fehlen einem dennoch erlassenen Verwaltungsakt von vornherein jede Wirksamkeit nähme (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94, SozR 3-2500 § 106 Nr. 28 = juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 20. September 1995 - 6 RKa 63/94, juris, Rn. 18).

    Das Antragserfordernis dient (ebenso wie die Antragsfrist, vgl. dazu BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 37/08 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 = juris, Rn. 19 ff.; BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 14/09 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 29, juris, Rn. 21) nicht dem Schutz des geprüften Arztes, und das Fehlen eines Antrags führt lediglich zu einem Verfahrensmangel (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94, SozR 3-2500 § 106 Nr. 28 = juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 20. September 1995 - 6 RKa 63/94, juris, Rn. 20), der - soweit nicht geheilt - zur Aufhebung der Entscheidung aus formalen Gründen führt (so wohl auch Engelhard in Hauck/Noftz, SGB, 08/14, § 106 SGB V, Rn. 627).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    Gegenstand des Rechtsstreits um eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ist grundsätzlich allein die Entscheidung des Beschwerdeausschusses (ausführlich BSG, Urteil vom 9. März 1994 - 6 RKa 5/92, BSGE 74, 59 = juris, Rn. 16; aus neuerer Zeit etwa auch BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 37/08 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 = juris, Rn. 15).

    Da das Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss ein eigenständiges und umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz darstellt (ausführlich BSG, Urteil vom 9. März 1994 - 6 RKa 5/92, BSGE 74, 59 = juris, Rn. 19) sind die Hauptverfügungssätze der drei betroffenen Beschlüsse nicht anders zu verstehen als hätte der Beklagte auf einen entsprechend geminderten Regress erkannt.

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    Das Antragserfordernis dient (ebenso wie die Antragsfrist, vgl. dazu BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 37/08 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 = juris, Rn. 19 ff.; BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 14/09 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 29, juris, Rn. 21) nicht dem Schutz des geprüften Arztes, und das Fehlen eines Antrags führt lediglich zu einem Verfahrensmangel (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94, SozR 3-2500 § 106 Nr. 28 = juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 20. September 1995 - 6 RKa 63/94, juris, Rn. 20), der - soweit nicht geheilt - zur Aufhebung der Entscheidung aus formalen Gründen führt (so wohl auch Engelhard in Hauck/Noftz, SGB, 08/14, § 106 SGB V, Rn. 627).

    Gegenstand des Rechtsstreits um eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ist grundsätzlich allein die Entscheidung des Beschwerdeausschusses (ausführlich BSG, Urteil vom 9. März 1994 - 6 RKa 5/92, BSGE 74, 59 = juris, Rn. 16; aus neuerer Zeit etwa auch BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 37/08 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 = juris, Rn. 15).

  • LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 34/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    Nachdem der erkennende Senat durch Urteile vom 1. April 2015 (Az. L 5 KA 34/12, 35/12, 36/12 und 37/12) in der Sache entschieden hatte, hat das Sozialgericht die Verfahren fortgesetzt und sie unter dem Aktenzeichen S 27 KA 52/15 WA zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass der Senat in seinen Urteilen vom 1. April 2015 zur Verordnungsfähigkeit von Drei-Wege-Hähnen des Typs "D." ausgeführt hat, dass auch eine Verurteilung des Beklagten "nur" zur Neubescheidung letztlich zu einer ersatzlosen Aufhebung des Regresses zu führen hat (vgl. nur Urteil des Senats vom 1. April 2015 - L 5 KA 34/12, juris, Rn. 25: "[ ] wobei diese Entscheidung [sc. des Beklagten] in Form einer Abhilfe des Widerspruchs und Aufhebung jenes Beschlusses [sc. der Gemeinsamen Prüfungsstelle] wird ergehen müssen.").

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 17/16

    Vertragsarztrecht; Neubescheidung einer Honorarabrechnung;

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    Er führt (durch Hinweis auf seine Berufungsbegründung in dem ähnlich gelagerten Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 5 KA 17/16) aus, die Prüfungsentscheidungen der Gemeinsamen Prüfungsstelle seien gemäß den §§ 7 Abs. 3 Satz 1, 20 Abs. 1 Satz 1 der Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch den Prüfungs- und den Beschwerdeausschuss (vom 21. April 2005, hier in der Fassung des 3. Nachtrages vom 13. April 2007, i.F.: Prüfungsvereinbarung) auf Antrag der Beigeladenen zu 1 ergangen.

    Im ähnlich gelagerten Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 5 KA 17/16 hat sie ausgeführt, der vom Beklagten geschilderte Mehraufwand beinhalte bereits kein rechtliches Argument gegen das angefochtene Urteil.

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 63/94

    Kürzung von Honorarforderungen eines Kassenarztes wegen Unwirtschaftlichkeit der

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    An diesen Kriterien gemessen erweist sich der Wirtschaftlichkeitsprüfung in Gang setzende Prüfantrag als eine reine Verfahrensvoraussetzung ohne materiell-rechtliche Bedeutung; ihm kommt kein solches Gewicht zu, dass sein Fehlen einem dennoch erlassenen Verwaltungsakt von vornherein jede Wirksamkeit nähme (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94, SozR 3-2500 § 106 Nr. 28 = juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 20. September 1995 - 6 RKa 63/94, juris, Rn. 18).

    Das Antragserfordernis dient (ebenso wie die Antragsfrist, vgl. dazu BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 37/08 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 = juris, Rn. 19 ff.; BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 14/09 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 29, juris, Rn. 21) nicht dem Schutz des geprüften Arztes, und das Fehlen eines Antrags führt lediglich zu einem Verfahrensmangel (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94, SozR 3-2500 § 106 Nr. 28 = juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 20. September 1995 - 6 RKa 63/94, juris, Rn. 20), der - soweit nicht geheilt - zur Aufhebung der Entscheidung aus formalen Gründen führt (so wohl auch Engelhard in Hauck/Noftz, SGB, 08/14, § 106 SGB V, Rn. 627).

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2013 - 4 LA 155/12

    Führen der Rücknahme des Antrags zur Beendigung des Verwaltungsverfahren;

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    Dieses antragsabhängige vertragsärztliche Prüfungsverfahren sei ein reines Antragsverfahren (Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 4 LA 155/12), bei dem die Rücknahme des Antrags (eines anderen als des Adressaten des Verwaltungsaktes) zur Unwirksamkeit der Prüfungsmaßnahme führe.

    Zwar wird in Teilen des Schrifttums und der Rechtsprechung apodiktisch vertreten, eine Erledigung auf andere Weise trete ein, wenn im "reinen" Antragsverfahren (d.h. in einem Verfahren, das nicht auch von Amts wegen betrieben werden darf) der Antrag zurückgenommen wird (so insbesondere OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 4 LA 155/12 m.w.N.).

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    Da sie auch bei einer Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses nicht mehr auflebt (zur insoweit parallelen Rechtslage im Zulassungsstreit BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, BSGE 112, 90 = juris, Rn. 18), hatte die vom Sozialgericht tenorierte vollumfängliche Aufhebung auch der teilweise stattgebenden Beschlüsse nicht zur Folge, dass diese Stattgabe nun beseitigt und die Klägerin in diesem Umfang wieder belastet wäre.
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 36/13 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    Die Entscheidung der Gemeinsamen Prüfungsstelle ist darin aufgegangen und somit rechtlich nicht mehr existent (aus neuerer Zeit BSG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - B 6 KA 36/13 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 28 = juris, Rn. 12; zum Ganzen auch Clemens in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 106 SGB V Rn. 442).
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 22/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
    Es ist auch nicht so, dass die Erfüllung dessen, was im Hauptverfügungssatz der angefochtenen Beschlüsse angeordnet worden ist, rechtlich oder tatsächlich unmöglich geworden wäre (zu diesem Fall der Erledigung auf andere Weise BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 22/13 R, juris, Rn. 10).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90

    Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

  • BSG, 04.06.1981 - 3 RK 50/80

    Hinausschieben des Rentenbeginns - Aufforderung zur Stellung eines

  • BSG, 08.03.1966 - 1 RA 55/64

    Klage gegen ablehnenden Bescheid - Abweisung wegen Unzulässigkeit - Revision des

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

  • BSG, 14.02.1964 - 1 RA 151/61
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2672

    Erledigung einer Baugenehmigung "auf andere Weise" durch Änderungsantrag und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht