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   LSG Hamburg, 15.09.2009 - L 4 SO 5/09   

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https://dejure.org/2009,30627
LSG Hamburg, 15.09.2009 - L 4 SO 5/09 (https://dejure.org/2009,30627)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.09.2009 - L 4 SO 5/09 (https://dejure.org/2009,30627)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. September 2009 - L 4 SO 5/09 (https://dejure.org/2009,30627)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.09.2009 - L 4 SO 5/09
    Aus dem oben Gesagten ergibt sich, dass zum Zwecke einer einheitlichen Bedarfsermittlung bei verschieden zusammengesetzten Gemeinschaften (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.10.2007, B 8/9 B SO 2/06 R) eine Modifizierung der Freibetragsregelung nicht geeignet ist.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.09.2009 - L 4 SO 5/09
    Wie § 11 Abs. 2 Nr. 6 SGB II zeigt, betrifft § 30 SGB II nicht den durch das Existenzminimum vorgegebenen Bedarf, vielmehr wirkt die Freibetragsregelung sich lediglich auf das maßgebliche Einkommen aus, wenn der Hilfebedürftige bzw. sein Partner über Einkommen verfügt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 15.4.2008, B 14/7 B AS 58/06 R; Berlit, juris-PR SozR 6/2009 Anm. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2010 - L 8 SO 172/10
    Dadurch wurde die Ehefrau des Klägers in Höhe von ca 64, 00 EUR monatlich (rechnerisch) hilfebedürftig nach dem SGB II. Ob dieses Ergebnis letztlich vor dem Hintergrund der zwischen den Zielen und Regelungen des SGB XII auf der einen und des SGB II auf der anderen Seite bestehenden Unterschiede hinnehmbar ist (oder etwa durch Absetzung der Freibeträge des SGB II vom Einkommen der Ehefrau in Anwendung von § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII korrigiert werden kann), ist gegenwärtig noch nicht geklärt (vgl zur ähnlichen Problematik bei gemischten Bedarfsgemeinschaften: LSG Hamburg, Urteil vom 15. September 2009 L 4 SO 5/09 und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 2010 L 2 SO 1/08 , beide in Juris; die jeweils zugelassene Revision ist bei dem BSG unter dem Aktenzeichen B 8 SO 20/09 R bzw B 8 SO 17/10 R anhängig), so dass die Klagen des Klägers die für die Bewilligung von PKH erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
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