Rechtsprechung
LSG Hamburg, 16.02.2005 - L 1 KR 18/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Gewährung eines Lese-Sprech-Gerätes mit Braille-Zeile
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung eines Lese-Sprech-Gerätes mit einer 40-zeiligen Braille-Zeile als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Abhängigkeit der Gewährung eines Lese-Sprech-Gerätes von der Anschaffung eines eigenen Rechners; Einordnung des Hilfsmittels aus ausreichend, ...
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 10.01.2003 - S 37 KR 132/01
- LSG Hamburg, 16.02.2005 - L 1 KR 18/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 4/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Lese-Sprech-Gerät - Braillezeile - …
Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2005 - L 1 KR 18/03
Gegen das ihr am 11. Februar 2003 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 11. März 2003 Berufung eingelegt und auf das Urteil des BSG vom 21. November 2002 - B 3 KR 4/02 R - hingewiesen.Nach den Urteilen des BSG vom 16. April 1998 (…B 3 KR 6/97 R, aaO) und vom 21. November 2002 (B 3 KR 4/02 R, ZfS 2003, 146 = Die Leistungen Beilage 2003, 134), denen sich der Senat anschließt und auf die er Bezug nimmt, stellt ein Braille-Zeile ein "anderes Hilfsmittel" iSd § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V dar, das eine Behinderung ausgleichen kann.
Ein Versorgungsanspruch mit diesem Hilfsmittel könnte daher - zumal die Klägerin als mit dem Umgang mit einem PC vertraute Versicherte Schriftstücke und Texte der genannten Art (Briefe, Kontoauszüge, Telefonbücher, Telefonabrechnungen, Formulare, Prospekte u. a.) auf Grund ihrer persönlichen Lebenseinstellung und Bedürfnisse sehr wohl und nicht nur in sehr geringem Umfang lesen möchte - nach dem BSG (Urteil v. 21. November 2002, B 3 KR 4/02 R, aaO) nur dann abgelehnt werden, wenn auf Grund des zwischenzeitlich eingetretenen technischen Fortschritts die heutzutage auf dem Markt befindlichen Lese-Sprech-Geräte, von denen die Beklagte der Klägerin eins angeboten (bewilligt) hat, so ausgereift und technisch vervollkommnet sind, dass die früher zu verzeichnende Schwächen dieser Geräte ganz oder nahezu vollständig beseitigt worden und dadurch Braille-Zeilen insoweit überflüssig geworden wären.
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile …
Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2005 - L 1 KR 18/03
Im November 1999 wandte sich die Klägerin an die Beklagte, ihre Krankenkasse, und begehrte unter Vorlage von u. a. Stellungnahmen der bis dahin von ihr besuchten Schulen und unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. April 1998 (3 RK 6/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 26) die Versorgung mit einem elektronischen Blinden-Vorlese- und Schreibsystem mit Braille-Zeile zum privaten Gebrauch.Nach den Urteilen des BSG vom 16. April 1998 (B 3 KR 6/97 R, aaO) und vom 21. November 2002 (B 3 KR 4/02 R, ZfS 2003, 146 = Die Leistungen Beilage 2003, 134), denen sich der Senat anschließt und auf die er Bezug nimmt, stellt ein Braille-Zeile ein "anderes Hilfsmittel" iSd § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V dar, das eine Behinderung ausgleichen kann.
- BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, …
Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2005 - L 1 KR 18/03
Es ist auch glaubhaft, dass die Klägerin mittels der Braille-Zeile, deren Bedienung sie ebenfalls erlernt hat, ihr allgemeines Grundbedürfnis auf Information im vorgenannten Sinne, auch im erforderlichen zeitlichen Umfang (nach BSG v. 23. August 1995 - 3 RK 7/95, SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 = SGb 1996, 547 für ein Lese-Sprechgerät fünf Stunden wöchentlich), zu befriedigen beabsichtigt.