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   LSG Hamburg, 16.02.2016 - L 3 U 43/14   

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LSG Hamburg, 16.02.2016 - L 3 U 43/14 (https://dejure.org/2016,32913)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2016 - L 3 U 43/14 (https://dejure.org/2016,32913)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - L 3 U 43/14 (https://dejure.org/2016,32913)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2016 - L 3 U 43/14
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196).

    Die bloße Möglichkeit genügt allerdings nicht (vgl. BSG v. 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = BSGE 96, 196 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtsprechung des BSG).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2016 - L 3 U 43/14
    Zur Feststellung des kausalen Zusammenhangs reicht indessen nach allgemeiner Auffassung die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. schon BSG v. 02.02.1978, 8 RU 66/77, SozR 2200 § 548 Nr. 38 = BSGE 45, 285; BSG v. 30.04.1985, 2 RU 24/84, SozR 2200 § 548 Nr. 70 = BSGE 58, 76; BSG v. 30.04.1985, 2 RU 43/84, SozR 2200 § 555a Nr. 1 = BSGE 58, 80; BSG v. 20.01.1987, 2 RU 27/86, SozR 2200 § 548 Nr. 84 = BSGE 61, 127): Während die einzelnen Glieder der Kausalkette (versicherte Tätigkeit, schädigende Einwirkung und Gesundheitsschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen, ohne dass eine völlige Gewissheit zu fordern ist, genügt für den Ursachenzusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, d.h. es müssen mehr Gesichtspunkte dafür als dagegen sprechen.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2016 - L 3 U 43/14
    Zur Feststellung des kausalen Zusammenhangs reicht indessen nach allgemeiner Auffassung die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. schon BSG v. 02.02.1978, 8 RU 66/77, SozR 2200 § 548 Nr. 38 = BSGE 45, 285; BSG v. 30.04.1985, 2 RU 24/84, SozR 2200 § 548 Nr. 70 = BSGE 58, 76; BSG v. 30.04.1985, 2 RU 43/84, SozR 2200 § 555a Nr. 1 = BSGE 58, 80; BSG v. 20.01.1987, 2 RU 27/86, SozR 2200 § 548 Nr. 84 = BSGE 61, 127): Während die einzelnen Glieder der Kausalkette (versicherte Tätigkeit, schädigende Einwirkung und Gesundheitsschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen, ohne dass eine völlige Gewissheit zu fordern ist, genügt für den Ursachenzusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, d.h. es müssen mehr Gesichtspunkte dafür als dagegen sprechen.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2016 - L 3 U 43/14
    Zur Feststellung des kausalen Zusammenhangs reicht indessen nach allgemeiner Auffassung die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. schon BSG v. 02.02.1978, 8 RU 66/77, SozR 2200 § 548 Nr. 38 = BSGE 45, 285; BSG v. 30.04.1985, 2 RU 24/84, SozR 2200 § 548 Nr. 70 = BSGE 58, 76; BSG v. 30.04.1985, 2 RU 43/84, SozR 2200 § 555a Nr. 1 = BSGE 58, 80; BSG v. 20.01.1987, 2 RU 27/86, SozR 2200 § 548 Nr. 84 = BSGE 61, 127): Während die einzelnen Glieder der Kausalkette (versicherte Tätigkeit, schädigende Einwirkung und Gesundheitsschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen, ohne dass eine völlige Gewissheit zu fordern ist, genügt für den Ursachenzusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, d.h. es müssen mehr Gesichtspunkte dafür als dagegen sprechen.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2016 - L 3 U 43/14
    Zur Feststellung des kausalen Zusammenhangs reicht indessen nach allgemeiner Auffassung die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. schon BSG v. 02.02.1978, 8 RU 66/77, SozR 2200 § 548 Nr. 38 = BSGE 45, 285; BSG v. 30.04.1985, 2 RU 24/84, SozR 2200 § 548 Nr. 70 = BSGE 58, 76; BSG v. 30.04.1985, 2 RU 43/84, SozR 2200 § 555a Nr. 1 = BSGE 58, 80; BSG v. 20.01.1987, 2 RU 27/86, SozR 2200 § 548 Nr. 84 = BSGE 61, 127): Während die einzelnen Glieder der Kausalkette (versicherte Tätigkeit, schädigende Einwirkung und Gesundheitsschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen, ohne dass eine völlige Gewissheit zu fordern ist, genügt für den Ursachenzusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, d.h. es müssen mehr Gesichtspunkte dafür als dagegen sprechen.
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