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   LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11   

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https://dejure.org/2015,5890
LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11 (https://dejure.org/2015,5890)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2015 - L 4 AS 156/11 (https://dejure.org/2015,5890)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2015 - L 4 AS 156/11 (https://dejure.org/2015,5890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Vermögen eines Leistungsempfängers; Bewertung eines unter Verwandten geschlossenen Darlehensvertrages; Fremdvergleich; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Vermögen eines Leistungsempfängers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.03.2005 - 5 B 55.04

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Die hiergegen erhobene Beschwerde zum Landessozialgericht Hamburg (Az.: L 5 B 55/04 ER) nahm die Klägerin im November 2004 wieder zurück.

    Der Senat hat die Leistungsakte des Beklagten, die Prozessakten der Verfahren S 2 AL 1627/03 ER (L 5 B 55/04 ER), S 54 AS 2563/06 S 54 AS 403/07, S 54 AS 895/08, S 54 AS 1742/08 ER, S 49 AS 3434/11, S 17 AS 4379/11 ER (L 4 AS 14/12 B ER), S 17 AS 453/12 ER (L 4 AS 104/12 B ER), S 49 AS 2570/12 und S 49 AS 1880/13 sowie weitere Kontoauszüge des Girokontos und des Kreditkartenkontos der Klägerin beigezogen.

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R).

    Hier spricht gegen ein Darlehen, dass der Inhalt der Vereinbarung, insbesondere die Darlehenshöhe sowie Rückzahlungsmodalitäten, nicht substantiiert dargelegt werden können (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Kriteriums BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Für die Frage der ordnungsgemäßen Anhörung kommt es allein auf die Rechtsansicht der handelnden Behörde an, mag diese auch falsch sein (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 5 AS 2340/08

    Hilfebedürftigkeit; "Alles-oder-nichts-Prinzip"; Aufhebung und Rückforderung;

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Denn macht ein Leistungsempfänger falsche Angaben und erklärt er im Zusammenhang mit der Beantragung von Folgeleistungen, es habe keine wesentlichen Änderungen gegeben, so ist auch dies unrichtig (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2010 - L 5 AS 2340/08; Landessozialgericht Saarland, Urteil vom 18.02.1999 - L 6 AL 6/98).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs, d.h. eines Vergleichs mit dem, was bei einem Vertragsschluss unter Dritten üblich wäre, herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl. auch BSG, Urteile vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R und B 11a AL 49/05, jeweils unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.06.2002 - X B 30/01).
  • LSG Saarland, 18.02.1999 - L 6 AL 6/98

    Berücksichtigung des Vertrauensschutzes bei Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Denn macht ein Leistungsempfänger falsche Angaben und erklärt er im Zusammenhang mit der Beantragung von Folgeleistungen, es habe keine wesentlichen Änderungen gegeben, so ist auch dies unrichtig (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2010 - L 5 AS 2340/08; Landessozialgericht Saarland, Urteil vom 18.02.1999 - L 6 AL 6/98).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Ein Austausch der Rechtsgrundlage ist möglich, weil nach § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt - wegen § 330 Abs. 2 SGB III gleichfalls ohne Ermessensausübung - mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen ist, soweit er auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs, d.h. eines Vergleichs mit dem, was bei einem Vertragsschluss unter Dritten üblich wäre, herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl. auch BSG, Urteile vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R und B 11a AL 49/05, jeweils unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.06.2002 - X B 30/01).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Außerdem muss die Behörde das Vorbringen zur Kenntnis nehmen und sich abschließend zum Ergebnis der Überprüfung äußern (vgl. BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 156/11
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs, d.h. eines Vergleichs mit dem, was bei einem Vertragsschluss unter Dritten üblich wäre, herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl. auch BSG, Urteile vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R und B 11a AL 49/05, jeweils unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.06.2002 - X B 30/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2018 - L 11 AS 367/15
    Zunächst ist festzustellen, dass bezüglich der Voraussetzungen und des Umfangs eines Erstattungsanspruchs nach § 36 a SGB II umfangreiche höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung existiert (vgl. nur BSG, Urteile vom 23. Mai 2012 - B 4 AS 156/11 R und B 4 AS 190/11 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 23. August 2017 - L 13 AS 66/15 und 17. August 2017 - L 15 AS 199/14; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 16. Februar 2017 - L 7 AS 1299/15 und 24. November 2016 - L 6 AS 1315/15; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 7. Juli 2016 - L 7 AS 2261/14 und 8. Mai 2015 - L 12 AS 1955/14; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. April 2016 - L 11 AS 355/15).
  • BSG, 26.08.2015 - B 14 AS 90/15 B
    L 4 AS 156/11 (LSG Hamburg).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2015 - L 11 AS 35/13
    Ergänzend zu der Würdigung des SG, dass neben dem Umstand, dass der Kläger bei seiner ersten schriftlichen Einlassung im Juli 2010 zum Ausdruck gebracht hat, der Vater schicke ihm Geld, wenn er darum bitte und der dann im Widerspruchsverfahren vorgelegten Erklärung des Vaters vom 16. September 2010, beides dem von der Rechtsprechung geforderten Fremdvergleich (vgl. dazu nur zuletzt Urteil des LSG Hamburg vom 19. März 2015 - L 4 AS 156/11 mwN) nicht standhält, ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger - wie auch schon im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem SG - auch im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat und trotz Vermittlung durch eine Dolmetscherin nicht glaubhaft gemacht hat, dass es sich hier um ein Darlehen gehandelt hat.
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