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   LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 18/12   

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LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 18/12 (https://dejure.org/2015,25655)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2015 - L 5 KA 18/12 (https://dejure.org/2015,25655)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2015 - L 5 KA 18/12 (https://dejure.org/2015,25655)
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  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 18/12
    Die normativen Grundlagen dieser Berechnung sind beachtet worden und diese sind für sich genommen wirksam (vgl. zu letzterem BSG, Urteil vom 11. September 2013 - B 6 KA 6/13 R, SozR 4-2500, § 87 Nr. 29).

    Das Grundsystem der Vergütung der Gesamtheit der vertragsärztlichen Leistungen durch die Krankenkassen mit einem - steigenden, aber grundsätzlich festen - Betrag ist nicht durchweg kompatibel mit der Vorstellung, eine bestimmte, den Großteil der vertragsärztlichen Leistungen auf einem bestimmten Fachgebiet umfassende Leistungsmenge je Fall mit festen Preisen zu vergüten (BSG, Urteil vom 11. September 2013 - B 6 KA 6/13 R, a.a.O.).

    Für Leistungen, die über den "Behandlungsbedarf" im Sinne des § 87a Abs. 3 SGB V hinausgehen, gilt dies nicht (BSG, Urteil vom 11. September 2013 - B 6 KA 6/13 R, a.a.O.).

    Danach kommt ein subjektives Recht auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz erst dann in Betracht, wenn in einem fachlichen und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (s. zuletzt BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 6/13 R, SozR 4-2500, § 87 Nr. 29).

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 18/12
    Zwar bestimme der Bewertungsausschuss die Vorgaben zur Umsetzung dieser Vorschrift, aber das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2012 (Az.: B 6 KA 28/11) die Kompetenz und Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner auf Landesebene betont, über den Beschluss des Bewertungsausschusses hinaus weitere Leistungen als besonders förderungswürdig aus dem RLV auszunehmen.

    Sie sind insoweit ebenso wie bei der damit in engem Zusammenhang stehenden Entscheidung, welche Leistungen außerhalb des RLV vergütet werden sollen, an keine Vorgaben des Bewertungsausschusses gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 28/11 R, BSGE 111, 114).

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 45/12 R

    Vertragsarzt - Vergütung von Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 18/12
    Es ist auch davon auszugehen, dass innerhalb eines RLV die typischen und speziellen Leistungen einer Arztgruppe honoriert werden (BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4).

    Denn eine Honorierung außerhalb des RLV bedeutet, dass die Leistungen nicht der durch das RLV vorgegebenen Mengenbegrenzung unterliegen und damit zusätzlich zu einem ggf. vom Vertragsarzt schon ausgeschöpften RLV honoriert werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R, NZS 2014, 35).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 18/12
    Das RLV wird der einzelnen Praxis mit anfechtbarem Bescheid zugewiesen (BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R, SozR 4-2500, § 87b Nr. 1).
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