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   LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14   

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LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14 (https://dejure.org/2015,18221)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.05.2015 - L 5 KA 1/14 (https://dejure.org/2015,18221)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - L 5 KA 1/14 (https://dejure.org/2015,18221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 32 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Gesamtvergütung/HzV-Vertrag/GBA | Gesamtvergütung | Integrierte Versorgung | Managementgesellschaft als Kooperationspartner

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R

    Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    a) Hierbei haben die Gerichte zu prüfen, ob die Behandlungsleistungen, die im Rahmen der integrierten Versorgung erbracht werden, solche der Regelversorgung zumindest überwiegend ersetzen (BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R, BSGE 100, 52; aus neuster Zeit BSG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - B 6 KA 16/14 B, juris, m.w.N.).

    Über die Regelversorgung "hinausreichen" muss die in den Verträgen geregelte Versorgung insofern, als es sich nach § 140a Abs. 1 Satz 1 SGB V um eine entweder "interdisziplinär-fachübergreifende" oder eine "verschiedene Leistungssektoren übergreifende" Versorgung handeln muss (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R, SozR 4-2500 § 140a Nr. 2; BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - B 6 KA 16/14 B, juris).

    Sektorenübergreifend ist eine Versorgung, wenn sie die beiden Hauptsektoren der ambulanten und der stationären Behandlungen oder aber verschiedene Untersektoren eines Hauptsektors umfasst (BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R, a.a.O.).

    Durch ein Versorgungsangebot "aus einer Hand" sollen insbesondere Schnittstellenprobleme wie unnötige Doppeluntersuchungen, Koordinationsprobleme im Behandlungsablauf beseitigt oder Wartezeiten vermieden werden (BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R, a.a.O.).

    Es ist darüber hinaus zu prüfen, ob der konkrete Vertrag, an dem diese beteiligt sind, nach dem vertraglich definierten Versorgungsauftrag und dessen Ausgestaltung auch einen Beitrag zur sektorenübergreifen Versorgung leistet (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R, BSGE 100, 52, SozR 4-2500 § 140d Nr. 1, SozR 4-2500).

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 5/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anforderung an integrierte - verschiedene

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Über die Regelversorgung "hinausreichen" muss die in den Verträgen geregelte Versorgung insofern, als es sich nach § 140a Abs. 1 Satz 1 SGB V um eine entweder "interdisziplinär-fachübergreifende" oder eine "verschiedene Leistungssektoren übergreifende" Versorgung handeln muss (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R, SozR 4-2500 § 140a Nr. 2; BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - B 6 KA 16/14 B, juris).

    Unter einer interdisziplinär-fachübergreifenden Versorgung ist ein Konzept längerfristiger, gemeinsam aufeinander abgestimmter Behandlungen von Haus- und Fachärzten oder von Fachärzten unterschiedlicher Gebiete zu verstehen, das im ambulanten Bereich über die traditionelle Zusammenarbeit durch Überweisungen an Ärzte eines anderen Fachgebiets bzw. im stationären Bereich über die traditionelle Zusammenarbeit der Abteilungen der unterschiedlichen Fachgebiete innerhalb eines Krankenhauses hinausgeht (BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R, SozR 4-2500 § 140a Nr. 2).

    Solche Verträge fallen unter den Anwendungsbereich des § 140b SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07, SozR 4-2500 § 140a Nr. 2; Engelhardt in Hauck/Noftz, a.a.O., § 140a, Rn. 33) d) Auch der Vertrag Nr. 819 (Katarakt-Operation) geht über die Regelversorgung hinaus und ist sektorenübergreifend, da er die Leistungssektoren "ambulante fachärztliche Versorgung" und "Versorgung mit Pflegeleistungen" zur Vermeidung sonst erforderlicher stationärer Eingriffe betrifft.

  • LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10

    Krankenversicherung - Anforderungen an Verträge zur integrierten Versorgung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Ähnliche Verträge seien von den Landessozialgerichten Rheinland- Pfalz (in dem Verfahren L 4 KR 12/08) und Hessen (Verfahren L 1 KR 222/10) als wirksam angesehen worden.

    Dies ist allerdings im Einzelfall davon abhängig, ob sie die integrierte Versorgung von Versicherten selbst anbieten oder ob es hierzu erst eines zukünftigen Beitritts (ärztlicher) Leistungserbringer bedarf (Hessisches LSG, a.a.O., Hessisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2013 - L 1 KR 222/10, KHE 2013/10).

  • LSG Hessen, 14.05.2014 - L 4 KA 53/11
    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Die Vorschrift ist nicht abdingbar (dazu Hessisches LSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - L 4 KA 53/11, juris, Rn. 43) und gilt insbesondere auch für den Beitritt weiterer Leistungserbringer (Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, a.a.O., § 140b Rn. 28).

    Gesellschaften, die eine medizinische Versorgung durch dazu berechtigte Leistungserbringer anbieten (BT-Drs. 15/1525, S. 129), kommen als taugliche Vertragspartner im Sinne von § 140a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V in Betracht (Hessisches LSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - L 4 KA 53/11, juris, m.w.N.).

  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Die Gerichte haben im Streit um Einbehalte nach § 140d Abs. 1 Satz 1 SGB V a.F. lediglich eine überschlägige, die Grundvoraussetzungen eines Vertrags über integrierte Versorgung einbeziehende Prüfung vorzunehmen, denn andernfalls gäben derartige Rechtsstreitigkeiten Konkurrenten der integrierten Versorgung ein Mittel an die Hand, um Verträge über die integrierte Versorgung im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung von Einbehaltungen zu Fall zu bringen (BSG, Urteil vom 2. November 2010 - B 1 KR 11/10 R, SozR 4-2500 § 140d Nr. 2; BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 6/10 R, juris).

    b) Die Frage, wer als "tauglicher" Partner eines Vertrages zur integrierten Versorgung in Betracht kommt, beantwortet sich zunächst aus der insoweit abschließenden (dazu LSG Hamburg, Urteil vom 29. November 2012 - L 1 KR 156/11 KL, KrV 2013, 34) Vorschrift des § 140b SGB V. Da diese Vorschrift auch solche potentiellen Vertragspartner aufführt, die selbst nicht zur Erbringung von Leistungen der Krankenbehandlung im Sinne von § 27 SGB V berechtigt sind, ist darüber hinaus zu fordern, dass auf einer vertraglichen Grundlage sichergestellt ist, dass die Vertragspartner eine integrierte Versorgung auch rechtlich leisten können (BSG, Urteil vom 2. November 2010 - B 1 KR 11/10 R, a.a.O. = juris, Rn. 27).

  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 16/14 B

    Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Behandlungsleistungen müssen

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    a) Hierbei haben die Gerichte zu prüfen, ob die Behandlungsleistungen, die im Rahmen der integrierten Versorgung erbracht werden, solche der Regelversorgung zumindest überwiegend ersetzen (BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R, BSGE 100, 52; aus neuster Zeit BSG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - B 6 KA 16/14 B, juris, m.w.N.).

    Über die Regelversorgung "hinausreichen" muss die in den Verträgen geregelte Versorgung insofern, als es sich nach § 140a Abs. 1 Satz 1 SGB V um eine entweder "interdisziplinär-fachübergreifende" oder eine "verschiedene Leistungssektoren übergreifende" Versorgung handeln muss (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R, SozR 4-2500 § 140a Nr. 2; BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - B 6 KA 16/14 B, juris).

  • SG Gotha, 08.03.2006 - S 7 KA 2784/05

    Anspruch der kassenärztlichen Vereinigung gegen die gesetzliche Krankenkasse auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Gotha (vom 8. März 2006 - S 7 KA 2784/05) der Auffassung ist, § 140b Abs. 5 SGB V sehe den Beitritt Dritter zu Verträgen der integrierten Versorgung vor, ohne "die Beteiligungsform abschließend festzulegen", so dass ein nur von ihr mit dem Dritten geschlossener Kooperationsvertrag ausreiche, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2010 - L 11 KR 1313/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Gegenstand der Vereinbarung ist dann nur die Stellung des Beitretenden als (zusätzlicher) Vertragspartner (s. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 11 KR 1313-10 ER/B, BeckRS 2010, 73124).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 6/07 R

    Anforderungen an eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende integrierte

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Februar 2008 (Az.: B 6 KA 6/07, BeckRS 2008, 54261) steht dazu nicht in Widerspruch.
  • OLG Hamburg, 05.10.2010 - 9 U 24/10

    Private Unfallversicherung: Fälligkeit einer Invaliditätsleistung; Begriff des

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Soweit § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesamtvertrages auf den Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen abstellt, ist dieses Ereignis kraft der dort enthaltenen Verweisung auf § 13 Abs. 3 des Gesamtvertrages hinreichend klar definiert (vgl. allgemein zur Vorlage von Unterlagen als Ereignis im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB Hanseatisches OLG, Urteil vom 5. Oktober 2010 - 9 U 24/10, RuS 2012, 91).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2000 - L 5 Ka 1050/99
  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 60/13

    Höhere Gesamtvergütung und Einbehalt zum Zweck der Anschubfinanzierung

  • BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 19/67

    Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung - Anspruch auf Verzugszinsen -

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2008 - L 4 KR 12/08
  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 6/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vorliegen von Komplikationen bei

  • SG Marburg, 03.08.2011 - S 12 KA 962/09

    Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Vertrag mit einer

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 6/10 R

    Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Anschubfinanzierung -

  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 48/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch der Krankenkasse auf Herausgabe von

  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 156/11

    Krankenversicherung - Vorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - L 6 KR 70/12

    Krankenversicherung - Vorliegen der Voraussetzungen eines Vertrags zur

    Der Abschluss der Kooperationsvereinbarungen sei nach § 140b Abs. 1 Nr. 4 SGB V auch auf die Kliniken als Vertragspartner delegierbar gewesen (LSG Hamburg, Urteil vom 20. Mai 2015 - L 5 KA 1/14; anhängig BSG - B 6 KA 22/15 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 115/12
    Enthält dieser - wie im vorliegenden Fall - keine diesbezüglichen Regelungen, verjähren die Ansprüche in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 1 S 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2000 - L 5 Ka 1050/99; LSG Hamburg vom 20. Mai 2015 - L 5 KA 1/14 - beide juris; Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand: November 2015, § 85 Rn 119).
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