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   LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10   

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https://dejure.org/2012,43628
LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10 (https://dejure.org/2012,43628)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.06.2012 - L 2 R 116/10 (https://dejure.org/2012,43628)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - L 2 R 116/10 (https://dejure.org/2012,43628)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 65/04

    Sozialversicherungspflich einer Pflegekraft; Vermittlung von Pflegekräften auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04) sei noch zu der alten Rechtslage ergangen und könne die Auffassung der Beklagten nicht stützen.

    Die gegenteilige Auffassung der Beklagten lasse sich auch nicht durch ihren Hinweis auf das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04) stützen.

    Die vorliegende Fallgestaltung entspreche der vom Landessozialgericht Hamburg mit seinem Urteil vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04) beurteilten Konstellation.

    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).

    Denn zum einen tritt dieses möglicherweise vorliegende, für eine selbstständige Tätigkeit sprechende Indiz im Wege der Gesamtschau aller Umstände zurück (s. hierzu auch: LSG Hamburg, Urteil vom 16.05.2004 - L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG NRW, Urteil vom 20.07.2011 - L 8 R 531/10, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8 (Kurzwiedergabe) und juris), zum anderen ist nicht ersichtlich, dass dies einen wesentlichen Unterschied zu den im Rahmen der erlaubten Arbeitnehmerüberlassung vermittelten abhängig Beschäftigten darstellen würde.

  • LSG Bayern, 24.11.2009 - L 5 R 867/08

    Sozialversicherung - freiberufliche Pflegekraft - selbstständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Insoweit sei auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.11.2009 (Aktenzeichen L 5 R 867/08) hinzuweisen, das in einem vergleichbaren Fall das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Rücksicht auf die Entscheidungsfreiheit der dortigen Pflegekraft abgelehnt habe.

    Eine selbstständige Tätigkeit im Bereich der Pflege, vermittelt durch einen Dritten, wäre ansonsten allenfalls noch als "Subunternehmer" eines Pflegeunternehmens denkbar, mithin in einer Fallgestaltung, wie sie der von der Klägerin mehrfach in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.11.2009 (L 5 R 867/08, aus neuerer Zeit ebenso Urteil vom 22.03.2011 - L 5 R 267/09, beide juris) zu Grunde lag.

    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Im Übrigen könne nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ein freier Mitarbeiter in organisatorische Abläufe eingebunden und zur Eingliederung in einer bestimmten Weise verpflichtet sein, ohne dass er deshalb als Arbeitnehmer anzusehen sei (Hinweis auf BAG, Urteil vom 14.03.2007 - 5 AZR 499/06).

    In dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.03.2007 (Aktenzeichen 5 AZR 499/06) sei es dagegen um einen Sportmoderator gegangen, dessen Tätigkeit mit derjenigen einer Pflegekraft in keiner Weise zu vergleichen sei.

  • BFH, 17.10.2003 - V B 80/03

    USt; Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Zwischen arbeits- und sozialrechtlicher Einordnung einerseits und steuerrechtlicher andererseits besteht ebenso wenig eine Bindung wie umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 28.08.1961 - 3 RK 57/57, BSGE 15, 65, und juris; Seewald in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 74. Ergänzungslieferung 2012, Rn. 9 mwN; BFH, Beschluss vom 17.10.2003 - V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, und juris, mwN).
  • BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Zwischen arbeits- und sozialrechtlicher Einordnung einerseits und steuerrechtlicher andererseits besteht ebenso wenig eine Bindung wie umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 28.08.1961 - 3 RK 57/57, BSGE 15, 65, und juris; Seewald in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 74. Ergänzungslieferung 2012, Rn. 9 mwN; BFH, Beschluss vom 17.10.2003 - V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, und juris, mwN).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Die Zuweisung von Risiken an den Arbeitenden spricht nur dann für Selbstständigkeit, wenn damit größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten verbunden sind, die nicht bereits in der Sache angelegt sind, weil allein die Zuweisung von Risiken einen abhängig Beschäftigten noch nicht zum Selbstständigen macht (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1990 - 11 Rar 73/90, Breith 1992, 71 und juris, mwN).
  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Die Kostenentscheidung für dieses Berufungsverfahren beruht - anders als im Klageverfahren - auf § 193 SGG, weil die Beigeladene zu 1 als Kostenprivilegierte im Sinne des § 183 SGG neben der Klägerin als Berufungsklägerin auftritt und es sich um einen einheitlichen, nicht teilbaren Streitgegenstand handelt, so dass die Voraussetzungen des § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG nicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R, UV-Recht Aktuell 2012, 394, und juris; BSG, Beschluss vom 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B, NZS 2007, 53, und juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2012 - L 4 R 2043/10, juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 197a Rn. 3; Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 197a Rn. 4; jeweils mwN).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Die Kostenentscheidung für dieses Berufungsverfahren beruht - anders als im Klageverfahren - auf § 193 SGG, weil die Beigeladene zu 1 als Kostenprivilegierte im Sinne des § 183 SGG neben der Klägerin als Berufungsklägerin auftritt und es sich um einen einheitlichen, nicht teilbaren Streitgegenstand handelt, so dass die Voraussetzungen des § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG nicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R, UV-Recht Aktuell 2012, 394, und juris; BSG, Beschluss vom 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B, NZS 2007, 53, und juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2012 - L 4 R 2043/10, juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 197a Rn. 3; Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 197a Rn. 4; jeweils mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2012 - L 4 R 2043/10

    Sozialversicherungspflicht - Fitnesstrainerin - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Die Kostenentscheidung für dieses Berufungsverfahren beruht - anders als im Klageverfahren - auf § 193 SGG, weil die Beigeladene zu 1 als Kostenprivilegierte im Sinne des § 183 SGG neben der Klägerin als Berufungsklägerin auftritt und es sich um einen einheitlichen, nicht teilbaren Streitgegenstand handelt, so dass die Voraussetzungen des § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG nicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R, UV-Recht Aktuell 2012, 394, und juris; BSG, Beschluss vom 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B, NZS 2007, 53, und juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2012 - L 4 R 2043/10, juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 197a Rn. 3; Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 197a Rn. 4; jeweils mwN).
  • LG Hamburg, 11.01.1995 - 315 U 128/94
    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05

    Sozialversicherungspflicht von Pflegekräften in der Alten- und Krankenpflege

  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04

    Einrede der Verjährung; Abhängige Beschäftigung und Weisungsgebundenheit

  • LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09

    Auch im Pflegebereich kann ein freies Mitarbeiterverhältnis begründet werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 531/10

    Rentenversicherung

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