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   LSG Hamburg, 21.03.2006 - L 3 U 34/05   

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https://dejure.org/2006,15499
LSG Hamburg, 21.03.2006 - L 3 U 34/05 (https://dejure.org/2006,15499)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.2006 - L 3 U 34/05 (https://dejure.org/2006,15499)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 2006 - L 3 U 34/05 (https://dejure.org/2006,15499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme eines gemeindlichen Verkehrsunternehmens in die Zuständigkeit kommunaler Unfallversicherungsträger; Zuständigkeit kommunaler Unfallversicherungsträger für privatisierte Unternehmen der öffentlichen Hand; Befristung der Zuständigkeitsregelungen im Bereich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuständiger Unfallversicherungsträger für Müllentsorgungsbetrieb, Zulässigkeit der Anfechtungsklage, besondere Zuständigkeiten für selbständige Unternehmen der öffentlichen Hand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.07.1963 - 2 RU 95/61
    Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2006 - L 3 U 34/05
    Diese Begriffsbestimmung beanspruchte im Rahmen des § 657 Abs. 2 RVO weiterhin Geltung (BSG 26.7.63 - 2 RU 95/61, SozR RAM-Erl. Nr. 4 Gemeindl UV; BSG 30.1.68 - 2 RU 257/65, BSGE 27, 269) und ist deswegen ebenfalls für die Nachfolgeregelung des § 129 SGB VII ausschlaggebend.

    Maßgeblich ist danach, ob die Beigeladene zu 2) früher in die Zuständigkeit der Straßen- und Kleinbahn-BG, zur Privatbahn-BG und zur BG für gewerbsmäßige Fahrzeughaltungen gefallen wäre (vgl. BSG 26.7.63, a. a. O.).

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2006 - L 3 U 34/05
    Der die sachliche Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften regelnde Bekanntmachung des Bundesratsbeschlusses vom 22. Mai 1885 (AN 1885, 143) ist daher weiterhin geltendes Recht (Art. 4 § 11 UVNG; BSG 30.1.75 2 RU 119/74, BSGE 39, 112, 4.8.92, 2 RU 5/91, BSGE 71, 85).
  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2006 - L 3 U 34/05
    Der die sachliche Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften regelnde Bekanntmachung des Bundesratsbeschlusses vom 22. Mai 1885 (AN 1885, 143) ist daher weiterhin geltendes Recht (Art. 4 § 11 UVNG; BSG 30.1.75 2 RU 119/74, BSGE 39, 112, 4.8.92, 2 RU 5/91, BSGE 71, 85).
  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 257/65

    Gemeindliche Unternehmen - Elektrizitätswerke der Gemeinde - Gemeindliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2006 - L 3 U 34/05
    Diese Begriffsbestimmung beanspruchte im Rahmen des § 657 Abs. 2 RVO weiterhin Geltung (BSG 26.7.63 - 2 RU 95/61, SozR RAM-Erl. Nr. 4 Gemeindl UV; BSG 30.1.68 - 2 RU 257/65, BSGE 27, 269) und ist deswegen ebenfalls für die Nachfolgeregelung des § 129 SGB VII ausschlaggebend.
  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 248/58
    Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2006 - L 3 U 34/05
    Bereits im Urteil vom 30. November 1962 (2 RU 248/58, Breith. 1963, 591) hat das BSG dargelegt, dass unter "gemeindlichen Verkehrsunternehmen" die Betriebe zu verstehen seien, die zur Zeit der Bekanntgabe des RAM-Erlasses vom 16. März 1942 (II a 1889/42, AN 1942, 201) zur damaligen Straßen- und Kleinbahn-Berufsgenossenschaft (BG), zur Privatbahn-BG und zur BG für gewerbsmäßige Fahrzeughaltungen gehörten.
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