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   LSG Hamburg, 21.11.2017 - L 4 AS 17/16   

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https://dejure.org/2017,55422
LSG Hamburg, 21.11.2017 - L 4 AS 17/16 (https://dejure.org/2017,55422)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2017 - L 4 AS 17/16 (https://dejure.org/2017,55422)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2017 - L 4 AS 17/16 (https://dejure.org/2017,55422)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2017 - L 4 AS 17/16
    Bei der Gehaltsnachzahlung handelt es sich nach der maßgeblichen Zuflusstheorie (s. nur BSG, Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R) nicht um Vermögen i.S.v. § 12 SGB II, sondern um eine Einnahme in Geld, welche der Klägerin nach Antragstellung zugeflossen ist, und damit um Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Dieses Einkommen ist grundsätzlich geeignet, die Hilfebedürftigkeit der Klägerin zu mindern oder zu beseitigen (vgl. § 9 Abs. 1 SGB II).

    Laufende Einnahmen sind solche, die auf demselben Rechtsgrund beruhen und regelmäßig erbracht werden, während sich das Geschehen bei einmaligen Einnahmen in einer einzigen Leistung erschöpft (BSG, Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R).

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2017 - L 4 AS 17/16
    Die Klägerin weist zudem auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Mai 2009 (B 4 AS 29/08 R) hin, in welchem für nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahltes Insolvenzgeld Erwerbstätigenfreibeträge zugesprochen worden seien.
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2017 - L 4 AS 17/16
    Da der Rechtsgrund der Zahlung maßgebliches Anknüpfungskriterium ist, ändert auch dies den Charakter der Zahlung als eine auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhende und an sich regelmäßig zu erbringende Einnahme nicht (BSG, Urteil vom 24.4.2015 - B 4 AS 32/14 R).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2017 - L 4 AS 17/16
    Ausreichende Klarheit kann auch dann bestehen, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsaktes, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2017 - L 4 AS 17/16
    Nachdem die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erklärt hat, keine höheren Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II - bei denen es sich um einen abtrennbaren Streitgegenstand handelt (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R) - zu begehren, wendet sie sich zum einen gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten vom 8. August 2013 und zum anderen gegen die mit Leistungsbescheid vom 8. August 2013 erfolgte Anrechnung von 95, 00 Euro monatlich im Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis 31. August 2013 und die daraus folgende Änderung der Bewilligung aus dem Leistungsbescheid vom 25. April 2013.
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2017 - L 4 AS 17/16
    Eine laufende Einnahme stellt deshalb z. B. die letztmalige Arbeitsentgeltzahlung dar (BSG, a.a.O.; so auch die Fachlichen Hinweise des Beklagten zu § 11 SGB II, Stand: 08/2016, Ziff. 11.8), aber auch die Nachzahlung von Arbeitsentgelt für zurückliegende Zeiträume mit regelmäßigem Nettoarbeitsentgelt (BSG, Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 154/11 R; zu allem Söhngen, in: jurisPK-SGB II, Stand: 3.7.2017, § 11 Rn. 65).
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