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   LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15   

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https://dejure.org/2017,68721
LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15 (https://dejure.org/2017,68721)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22.02.2017 - L 2 R 136/15 (https://dejure.org/2017,68721)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - L 2 R 136/15 (https://dejure.org/2017,68721)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Insgesamt seien die Grundsätze, die das Bundessozialgericht (BSG) in seiner "Freelancer-Entscheidung" (Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R) aufgestellt habe, auch auf den vorliegenden Fall übertragbar, obwohl es sich im vorliegenden Fall nicht um nebenberufliche Tätigkeiten gehandelt habe.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten komme auch dem Fehlen vertraglicher Regelung zu einem Urlaubsanspruch und zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhebliche Bedeutung zu (Hinweis auf BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R, Rn. 30).

    Was die konkrete Vertragsgestaltung angeht, so erlaubt diese keine Zuordnung zu einem juristischen Typus (zur Möglichkeit eines solchen Offenlassens vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R, juris, Rn. 18).

    Ein unternehmerisches Risiko liegt vor, wenn eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R, juris, Rn. 27).

    Die Schiffsführer hatten Anspruch auf eine Vergütung, die nicht vom Erfolg seiner Tätigkeit abhängig war, sondern - und hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu dem Sachverhalt, der der sog. Freelancer-Entscheidung des BSG zugrunde gelegen hatte (Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R, juris, Rn. 27) - vom Umfang des Arbeitseinsatzes.

    Wenn das BSG in seiner von der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1 angeführten Freelancer-Entscheidung (Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R, juris, hier insbes. Rn. 27) ein unternehmerisches Risiko auch mit dem Hinweis bejaht hat, bei den dort beigeladenen Flugzeugführern habe nicht die wirtschaftliche Verwertung ihrer Arbeitskraft im Vordergrund gestanden (kritisch zur dieser Einschätzung auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 250/14, juris, Rn. 40), sondern die Aufrechterhaltung ihrer Fluglizenzen, fehlen im vorliegenden Fall Anhaltspunkte für solche Umstände.

    Insbesondere weicht der Senat nicht von einem Rechtssatz ab, den das Bundessozialgericht in seiner sog. "Freelancer-Entscheidung" (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R) aufgestellt hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 8 R 1024/14

    Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides; Spedition; Unternehmerisches

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Vielmehr ist ein Vergleich insbesondere mit dem Leitbild des selbstständigen Frachtführers (§§ 407 ff. Handelsgesetzbuch ([HGB]) geboten (ähnlich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2016 - L 8 R 1024/14, juris, Rn. 59 ff.).

    So war der Beigeladene zu 1 nicht nur hinsichtlich der Fahrtroute Vorgaben seitens der Klägerin unterworfen, sondern auch - und dies unterscheidet ihn vom Frachtführer - hinsichtlich des verwendeten Fahrzeugs (auf diesen Aspekt abstellend auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2016 - L 8 R 1024/14, juris, Rn. 60) und des zu dessen Bedienung herangezogenen Personals.

  • LSG Hamburg, 04.12.2013 - L 2 R 116/12

    Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Zentrales Kriterium für das Vorliegen einer Beschäftigung ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber (aus neuerer Zeit BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 = juris, Rn. 13 f. sowie aus der Rspr. des Senats etwa Urteil vom 20. April 2014 - L 2 AL 14/14, und Urteil vom 4. Dezember 2013 - L 2 R 116/12, juris, Rn. 28 m.w.N.).

    Ein echtes Unternehmerrisiko entsteht erst dann, wenn wegen Arbeitsmangels und somit ausbleibender Aufträge nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (zu letzterem Senatsurteil vom 4. Dezember 2013 - L 2 R 116/12 m.w.N.).

  • LSG Hamburg, 19.02.2014 - L 2 R 158/11

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als "Promoter" im Rahmen eienr

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Zwar mag aus dem Fehlen typisch arbeitsvertraglicher Regelungen der Schluss gezogen werden, die Vertragspartner hätten gerade kein Beschäftigungsverhältnis begründen wollen (zur Relevanz dieses Gesichtspunkt vgl. allerdings Senatsurteil vom 19. Februar 2014 - L 2 R 158/11, juris, Rn. 47).

    Dass dem Beigeladenen zu 1 für einen Beschäftigten untypische Risiken wie insbesondere das der Absicherung im Krankheitsfall auferlegt worden sind, führt als solches nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos (Senatsurteil vom 19. Februar 2014 - L 2 R 158/11, juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB zuletzt BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 15 mwN; BSG SozR 4-2400 § 28e Nr. 4 RdNr 17; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 14 mwN; siehe insbesondere auch BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S 69 f, Nr. 13 S 31 f und Nr. 4 S 13, jeweils mwN; BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 26 f mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Maßgebend ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 16 mwN).".

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - L 1 KR 250/14

    Pilot - Freelancer - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Wenn das BSG in seiner von der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1 angeführten Freelancer-Entscheidung (Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R, juris, hier insbes. Rn. 27) ein unternehmerisches Risiko auch mit dem Hinweis bejaht hat, bei den dort beigeladenen Flugzeugführern habe nicht die wirtschaftliche Verwertung ihrer Arbeitskraft im Vordergrund gestanden (kritisch zur dieser Einschätzung auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 250/14, juris, Rn. 40), sondern die Aufrechterhaltung ihrer Fluglizenzen, fehlen im vorliegenden Fall Anhaltspunkte für solche Umstände.
  • LSG Hessen, 07.07.2016 - L 8 KR 297/15

    Statusfeststellungsverfahren; Pflegefachkraft für Anästhesie und Intensivmedizin;

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Es geht über die Gefahr, für den Arbeitseinsatz kein Entgelt zu erzielen, hinaus (aus neuerer Zeit etwa Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Juli 2016 - L 8 KR 297/15, juris, Rn. 44).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2016 - L 5 R 117/14

    Kein Anspruch auf Überbrückungsgeld aus der Seemannskasse - Seelotse auf dem

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Die Lotsen (zu deren sozialversicherungsrechtlicher Einordnung Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. März 2016 - L 5 R 117/14, juris, Rn. 23 f.), die in der Vergangenheit stellenweise Beamtenstatus hatten (so etwa im Hamburger Hafen), sind nicht Teil der Schiffsbesatzung, wie sich etwa aus § 480 Satz 1 HGB, aus § 1 Satz 2 des Seelotsgesetzes (SeeLG) oder auch aus § 1 Abs. 1 Satz 2 des Hamburgischen Hafenlotsgesetzes (HfLotsG HA) ergibt.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Soweit die Klägerin die Möglichkeit des Beigeladenen zu 1 betont, Angebote abzulehnen, erscheint bereits fraglich, ob dies überhaupt als Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit zu verstehen ist, denn auch im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse sind Vertragsgestaltungen anzutreffen, die es weitgehend dem Arbeitnehmer überlassen, ob er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er ein konkretes Angebot im Einzelfall ablehnt (ausführlich LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juli 2013 - L 11 R 1083/12, juris, Rn. 36).
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 136/15
    Diese Weisungsgebundenheit kann - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (zuletzt BSG, Urteil vom 29. Juni 2016 - B 12 R 5/14 R, juris, Rn. 33).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

  • BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Beitragsberechnung von kapitalisierter Leistung aus der

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

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