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   LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10   

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https://dejure.org/2014,7066
LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10 (https://dejure.org/2014,7066)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2014 - L 1 KR 60/10 (https://dejure.org/2014,7066)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - L 1 KR 60/10 (https://dejure.org/2014,7066)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verordnungsfähigkeit eines zugelassenen Arzneimittels für andere als die erlaubten Indikationen; Krankenversicherungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 27
    Krankenversicherungsrecht

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB V § 27
    Krankenversicherungsrecht; Verordnungsfähigkeit eines zugelassenen Arzneimittels für andere als die erlaubten Indikationen strikt auf lebensgefährdende Ausnahmefälle begrenzt; Mithin auch keine entsprechende Anwendung etwa bei psychischen Erschöpfungszuständen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Off-Lable-Use" nur bei unverzichtbarer und erwiesenermaßen wirksamer Therapie

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Vigil (Medikament, Wirkstoff Modafinil) - fatique-Syndrom bei MS in sekundär progredienter Verlaufsform

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10
    Das ist der Fall, wenn entweder die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit bei vertretbaren Risiken belegen oder wenn außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und auf Grund deren in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteil vom 19.03.2002, a.a.O.; BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R).

    Dabei muss die Qualität der wissenschaftlichen Erkenntnisse während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens regelmäßig gleich sein, da es für den Schutz der Patienten gleichgültig ist, ob die erforderlichen Erkenntnisse innerhalb oder außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnen worden sind (BSG, Urteil vom 26.09.2006, a.a.O.).

    Denn diese löst nach der Rechtsprechung des BSG - auch, wenn sie in einer hochgradig akuten Form besteht - lediglich eine spezifische Behandlung etwa mit Mitteln der Psychiatrie aus (vgl. BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, Rn. 19).

    So hat das BSG beispielsweise bei einem Fall des Restless-Legs-Syndroms in einer schweren Form mit ausgeprägter Unruhe und massiven Ein- und Durchschlafstörungen das Vorliegen dieser Voraussetzung verneint (vgl. BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, Rn. 18).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10
    Ähnliches kann für den ggf. gleichzustellenden, akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion gelten (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R; Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, Rn. 19ff; Urteil vom 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R, Rn. 12ff mit einer Auszählung der Fälle, in denen das BSG das Vorliegen der Voraussetzungen abgelehnt hat).

    Das BSG hat das Vorliegen der genannten Voraussetzung bei einer MS in sekundär progredienter Verlaufsform trotz der unbestreitbaren Schwere dieser Krankheit als nicht gegeben angesehen und dies damit begründet, dass statistisch gesehen eine MS-Erkrankung dieser Form nicht unmittelbar zum Tod führt (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, Rn. 23, das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. Nichtannahmebeschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07; vgl. auch BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R, Rn. 29ff ebenfalls zur sekundär progredienten MS).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10
    Ein Off-Lable-Use, also der Einsatz eines Medikamentes außerhalb der zugelassenen Indikation, kommt nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R) in Betracht, wenn es sich um eine unverzichtbare und erwiesenermaßen wirksame Therapie handelt.

    Das ist der Fall, wenn entweder die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit bei vertretbaren Risiken belegen oder wenn außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und auf Grund deren in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteil vom 19.03.2002, a.a.O.; BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10
    Ähnliches kann für den ggf. gleichzustellenden, akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion gelten (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R; Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, Rn. 19ff; Urteil vom 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R, Rn. 12ff mit einer Auszählung der Fälle, in denen das BSG das Vorliegen der Voraussetzungen abgelehnt hat).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10
    Das BSG hat das Vorliegen der genannten Voraussetzung bei einer MS in sekundär progredienter Verlaufsform trotz der unbestreitbaren Schwere dieser Krankheit als nicht gegeben angesehen und dies damit begründet, dass statistisch gesehen eine MS-Erkrankung dieser Form nicht unmittelbar zum Tod führt (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, Rn. 23, das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. Nichtannahmebeschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07; vgl. auch BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R, Rn. 29ff ebenfalls zur sekundär progredienten MS).
  • BVerfG, 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10
    Das BSG hat das Vorliegen der genannten Voraussetzung bei einer MS in sekundär progredienter Verlaufsform trotz der unbestreitbaren Schwere dieser Krankheit als nicht gegeben angesehen und dies damit begründet, dass statistisch gesehen eine MS-Erkrankung dieser Form nicht unmittelbar zum Tod führt (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, Rn. 23, das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. Nichtannahmebeschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07; vgl. auch BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R, Rn. 29ff ebenfalls zur sekundär progredienten MS).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10
    Ähnliches kann für den ggf. gleichzustellenden, akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion gelten (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R; Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, Rn. 19ff; Urteil vom 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R, Rn. 12ff mit einer Auszählung der Fälle, in denen das BSG das Vorliegen der Voraussetzungen abgelehnt hat).
  • SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10
    Diese Studien sind von unterschiedlicher Qualität und von unterschiedlicher Aussagekraft (vgl. die Aufstellung vom SG Aachen, Urteil vom 11.03.2010 - S 2 KR 7/09, Rn. 20 und die Ausführungen in dem die Berufung begründenden MDK-Gutachten vom 29.07.2010, Bl. 150ff GA und dem MDK-Gutachten vom 19.09.2006, Bl. 51ff VA).
  • LSG Sachsen, 06.06.2013 - L 1 KR 149/12

    Erforderlichkeit einer elektrischen Brems- und Schiebehilfe für Rollstuhlfahrer

    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (Sächsisches LSG, Urteil vom 1. Februar 2013 - L 1 KR 60/10 - amtlicher Umdruck S. 11).

    b) Soweit die Beklagte den Maßstab einer durchschnittlich kräftigen Pflegeperson befürwortet, weil sie insofern eine Parallele zu der Rechtsprechung des BSG sieht, nach der im Rahmen der Bewilligung eines Hilfsmittels nicht auf die konkreten Wohnverhältnisse des Versicherten abgestellt werden dürfe, hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Februar 2013 (L 1 KR 60/10 - amtlicher Umdruck S. 11 f.) bereits auf den entscheidenden Unterschied hingewiesen: Zwar kann "ein Wohnumfeld - durch einen Umzug oder bauliche Maßnahmen - so verändert werden ..., dass die Erschließung des Nahbereichs jedenfalls nicht in ungewöhnlichem Maße erschwert wird.

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