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   LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15   

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https://dejure.org/2017,68237
LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15 (https://dejure.org/2017,68237)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2017 - L 3 R 101/15 (https://dejure.org/2017,68237)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2017 - L 3 R 101/15 (https://dejure.org/2017,68237)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 35/05 R

    Sozialversicherungsabkommen - Rentenantrag - Rentenanspruch - Fiktion

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
    Dass auch ein fingierter Antrag die Verjährung hemmt (bzw. nach altem Recht unterbrochen hat) ist im Ergebnis auch mehrfach vom Bundessozialgericht (BSG) im Zusammenhang mit der Fiktion einer im Ausland beantragten Rente unter Berücksichtigung eines zwischenstaatlichen Abkommens entschieden worden (BSG v. 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R und v. 08.12.2003 - B 13 RJ 35/05 R, jeweils in juris).

    In weiteren rentenrechtlichen Entscheidungen des BSG ist auch bei einem materiell-rechtlich wirkenden Leistungsantrag von einer Unterbrechung/Hemmung der Verjährung ausgegangen worden, ohne dies jedoch näher zu problematisieren (vgl. BSG v. 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R in juris und v.08.12.2005 - B 13 RJ 35/05 R in juris).

    Demzufolge scheidet auch eine analoge Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X aus (s. BSG v. 08.12.2005 - B 13 RJ 35/05 R in juris, Rn.18).

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R

    Sozialversicherungsabkommen - Rentenantrag - Rentenanspruch - Fiktion -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
    Dass auch ein fingierter Antrag die Verjährung hemmt (bzw. nach altem Recht unterbrochen hat) ist im Ergebnis auch mehrfach vom Bundessozialgericht (BSG) im Zusammenhang mit der Fiktion einer im Ausland beantragten Rente unter Berücksichtigung eines zwischenstaatlichen Abkommens entschieden worden (BSG v. 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R und v. 08.12.2003 - B 13 RJ 35/05 R, jeweils in juris).

    In weiteren rentenrechtlichen Entscheidungen des BSG ist auch bei einem materiell-rechtlich wirkenden Leistungsantrag von einer Unterbrechung/Hemmung der Verjährung ausgegangen worden, ohne dies jedoch näher zu problematisieren (vgl. BSG v. 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R in juris und v.08.12.2005 - B 13 RJ 35/05 R in juris).

    § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB (§ 211 Abs. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. BGB a.F.) gelangt bei Antragsverfahren in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren nicht zur Anwendung (BSG v. 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R in juris Rn.22 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 22/91

    Sozialrechtlicher Berufsschadensausgleich - Verjährung von Ansprüchen auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
    Das BSG (v. 14.09.1992 - 9a RV 22/91 in juris) ist der abweichenden Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 20.02.1992 - 5 C 74/88 in juris) nicht gefolgt und hat dargelegt, dass es nicht schade, wenn das die Verjährung unterbrechende (nach neuer Rechtslage hemmende) Ereignis gleichzeitig eintrete oder vor Beginn der Verjährungsfrist liege.

    Denn die nach der parallelen Regelung in § 201 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung am Schluss eines Jahres beginnende Verjährungsfrist wird durch eine vor ihrem Beginn, aber nach Entstehung des Anspruchs erhobene Klage unterbrochen (BSG v. 24.09.1992 - 9a RV 22/91 unter Verweis auf Rechtsprechung des BGH in juris, Rn. 13).

    Die Hemmung der Verjährung ist auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Klägerin das Verfahren nicht betrieben hat (s. BSG v. I4.09.1992 - 9a RV 22/91 in juris, Rn 16).

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialleistung - Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
    Das BSG (v. 14.09.1992 - 9a RV 22/91 in juris) ist der abweichenden Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 20.02.1992 - 5 C 74/88 in juris) nicht gefolgt und hat dargelegt, dass es nicht schade, wenn das die Verjährung unterbrechende (nach neuer Rechtslage hemmende) Ereignis gleichzeitig eintrete oder vor Beginn der Verjährungsfrist liege.

    Das sei nicht der Fall, wenn der Antrag zugleich den Anspruch begründet (BVerwG v. 20.02.1992 - 5 C 74/88 in juris, Rn.15; Mrozzynski, SGB 1, 4.Auflage, § 45 Rn 22).

  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
    In einer späteren Entscheidung (BSG v.15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R in juris) ist unterschieden worden, ob es sich um eine abschnittsweise zu gewährende Leistung handelt.
  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KR 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
    Das Sozialgericht hat nicht versehentlich bei zutreffender Auslegung der Klageanträge vergessen bzw. es unterlassen, über entscheidungsbedürftige Punkte zu entscheiden (vgl. BSG v. 02.04.2014 - B 3 KR 3/14 B in juris, Rn. 10, s. a. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 140 Rn 2c mit weiteren Nachweisen), sondern den Streitgegenstand unzutreffend erfasst.
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
    Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass die Klägerin alles zugesprochen haben möchte, was ihr aufgrund des Sachverhalts zusteht (BSG v. 11.11 1987 - 9a RV 22/85 in juris, Rn.11 und 12).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
    Der Zeitablauf alleine reicht hierfür nicht aus, es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die die Geltendmachung des Anspruchs als ungerechtfertigt erscheinen lassen (BSG v. 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R, in juris, Rn 46).
  • LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 102/15

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Die Gewährung der Rente war Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Hamburg (S 11 R 1334/13) und einem anschließenden Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Hamburg (L 3 R 101/15).
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