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   LSG Hamburg, 25.08.2005 - L 5 B 201/05 ER AS   

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https://dejure.org/2005,14093
LSG Hamburg, 25.08.2005 - L 5 B 201/05 ER AS (https://dejure.org/2005,14093)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.08.2005 - L 5 B 201/05 ER AS (https://dejure.org/2005,14093)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. August 2005 - L 5 B 201/05 ER AS (https://dejure.org/2005,14093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung unter Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung; Konkretisierung des Begriffes der Angemessenheit der Unterkunftskosten; Konkretisierung des Begriffes der Angemessenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterschiedliche Mietobergrenzen für Erwachsene und Jugendliche bei Hartz 4?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 27 Nr. 1; SGG § 86a
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen nach den "Fachlichen Vorgaben in Hamburg"

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2005 - L 5 B 201/05
    Ausgehend hiervon waren bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine in Aussicht genommene oder bereits bewohnte Wohnung die örtlichen Verhältnisse insoweit zunächst maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln war (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2004, 5 C 8/04 = NJW 2005, 310 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1995 - 8 A 1970/94

    Angemessenheit der Mietaufwendungen; Kostenvergleich; Hilfesuchender;

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2005 - L 5 B 201/05
    Fraglich könnte bereits sein, ob diese Regelung dem Grunde nach rechtmäßig ist, da sie im Ergebnis dem genannten Personenkreis pauschal den Bezug einer eigenen Wohnung verwehrt (offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.12.1995, 8 A 1970/94 - juris).
  • VG Schleswig, 30.01.1998 - 13 B 15/98
    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2005 - L 5 B 201/05
    Auch wenn es zulässig sein dürfte, bei der Auslegung des Begriffes auch die Lebensgewohnheiten vergleichbarer Personengruppen heranzuziehen und es ggf. nicht zu beanstanden sein mag, etwa den Unterkunftsbedarf eines Jugendlichen, der noch die Schule besucht, zu beschränken (vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 30.1.1998, 13 B 15/98), handelt es sich vorliegend bei dem Antragsteller jedoch um einen 24 Jahre alten, nicht in der Ausbildung befindlichen Erwachsenen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.1999 - L 7 Ar 23/98
    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2005 - L 5 B 201/05
    Hierbei handelt es sich um eine verwaltungsinterne Beurteilungs- bzw. Ermessensrichtlinie, an die die Gerichte nicht gebunden sind (vgl. etwa - zu Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an die Bundesagentur für Arbeit - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.1999, L 7 Ar 23/98 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12

    SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für

    Zwar können bei der Bestimmung der Angemessenheitsgrenze anders als beim Existenzminimum die Lebensgewohnheiten vergleichbarer Personenkreise berücksichtigt werden (LSG Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005 - L 5 B 201/05 ER AS -, juris (Rn. 14)), was hier vor allem junge Volljährige, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und sich noch in der beruflichen Orientierungsphase oder der Ausbildung befinden sind, die als Studenten, Auszubildende oder Praktikanten ganz überwiegend nur über ein geringes Einkommen verfügen und sich daher auf preiswerte Unterkünfte, insbesondere kleine möblierte Wohnungen, einzelne Zimmer, auch in Wohnheimen oder Wohngemeinschaften, beschränken müssen.
  • SG Berlin, 16.02.2006 - S 37 AS 1301/06

    Arbeitslosengeld II - erstmaliger Bezug einer eigenen Wohnung - Angemessenheit

    (so LSG Hamburg, Beschluss vom 25.8.2005 - L 5 B 201/05 ER AS, juris).

    Der Vorgriff auf die nicht unproblematische Regelung des § 22 Abs. 2a SGB II darf nicht mittelbar über Vorgaben eines unrealistischen Mietpreises oder sonstiger, marktfremder Zusatzbedingungen durchgesetzt werden (vgl. auch dazu LSG Hamburg, Beschluss vom 25.8.2005, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten

    Den tatsächlichen Feststellungen für Wohnmarktverhältnisse und Angemessenheitsniveau sind insofern Mietspiegel (vgl. hierzu LSG NRW, a.a.O.,) Wohnungsmarktanzeigen (vgl. hierzu LSG Hamburg, L 5 B 201/05 AS ER) und als ergänzendes Korrektiv auch die Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zu Grunde zu legen (vgl. insgesamt zu dieser Problematik eingehend Berlit, NDV 2006, 5 ff., m.w.N. insbesondere aus der Rechtsprechung).
  • SG Dresden, 10.09.2013 - S 49 AS 8234/10

    Angemessenheit der Heizkosten nach dem SGB II; Verfassungsnäßigkeit der

    Zwar können bei der Bestimmung der Angemessenheitsgrenze anders als beim Existenzminimum die Lebensgewohnheiten vergleichbarer Personenkreise berücksichtigt werden (LSG Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005 - L 5 B 201/05 ER AS -, juris (Rn. 14)), was hier vor allem junge Volljährige, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und sich noch in der beruflichen Orientierungsphase oder der Ausbildung befinden sind, die als Studenten, Auszubildende oder Praktikanten ganz überwiegend nur über ein geringes Einkommen verfügen und sich daher auf preiswerte Unterkünfte, insbesondere kleine möblierte Wohnungen, einzelne Zimmer, auch in Wohnheimen oder Wohngemeinschaften, beschränken müssen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.10.2009 - L 11 B 465/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten bei jungen Erwachsenen

    Nichts anderes gilt bei jungen Erwachsenen, die Leistungen nach § 22 SGB II beanspruchen (vgl. Beschluss des Senats a.a.O. mit Verweis auf die Rechtsprechung des 6. Senats, Beschluss vom 30. November 2005 - L 6 B 314/05 AS ER; anders Piepenstock , in jurisPK-SGB II, § 22 Rn. 114 mit Verweis auf LSG Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005 - L 5 B 201/05 ER AS).
  • SG Berlin, 24.10.2006 - S 37 AS 8402/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Um- bzw Auszug aus Elternhaushalt

    Zum einen schildert sie anschaulich und glaubhaft die nach Lage der derzeit bewohnten Zimmer nicht herstellbare Privatsphäre, die für Menschen in ihrem Alter und natürlich auch für ihre Mutter zu einem Mindeststandard menschenwürdigen Lebens gehört (vgl. dazu LSG Hamburg, Beschluss vom 25.8.2005 - L 5 B 201/05 ER AS, juris); zum anderen befürworten sowohl der Arbeitsvermittler als auch die Fachleute der bbw zur Sicherung der beruflichen Ausbildung eine veränderte Wohnsituation.
  • SG Nürnberg, 04.07.2007 - S 8 AS 402/06
    Aber selbst wenn der Kläger keinen Anspruch hätte auf eine Erstausstattung, verbliebe es bei der Angemessenheit der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II. So können die Arbeitsgemeinschaften Wohnungslose nicht pauschal auf möblierte Zimmer, Pensionen oder Notunterkünfte verweisen (Urteil LSG Hamburg; L 5 B 201/05 ER AS vom 25.08.2005.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 14 B 733/06

    Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 SGB 2

    Dieses menschliche Grundbedürfnis ist nicht auf die schlichte Beseitigung der Obdachlosigkeit als solche beschränkt, sondern beinhaltet grundsätzlich auch die Möglichkeit, sich in einem abgeschlossenen, von Einflüssen Dritter freien Bereich aufzuhalten." (LSG Hamburg, Beschluss vom 25.August 2005 - L 5 B 201/05 ER AS - unter Hinweis auf die Hamburger "Fachlichen Vorgaben zu § 22 II - Leistungen für Unterkunft und Heizung" vom 15. Oktober 2004).
  • SG Hamburg, 27.03.2006 - S 59 AS 522/06
    Soweit die Antragsgegnerin die Kosten für die von der 19-jährigen Antragstellerin angestrebten Zweizimmerwohnung in der ... mit Hinweis auf die Fachlichen Vorgaben deshalb für unangemessen hält, weil bei jungen, alleinstehenden Menschen vorrangig zunächst auf besonders preisgünstigen Wohnraum (möbliertes Zimmer, Untermiete, Wohngemeinschaft) zu verweisen sei, findet diese Rechtsauffassung, wie in der Rechtsprechung der Hamburger Sozialgerichte mittlerweile geklärt ist, im geltenden Recht keine Stütze (LSG Hamburg vom 25. August 2005, Az.: L 5 B 201/05 ER AS, SG Hamburg, z.B. vom 10. August 2005, Az.: S 51 AS 744/05 ER, vom 19. September 2005, Az.: S 51 AS 1017/05 ER, vom 28. Februar 2006, Az.: S 52 AS 425/06 ER und vom 14. März 2006, Az.: S 53 AS 512/06 ER).
  • SG Berlin, 10.01.2006 - S 37 AS 11503/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende, Mietübernahme, Mietübernahmeerklärung,

    (so LSG Hamburg, Beschluss vom 25.8.2005 ­ L 5 B 201/05 ER AS, juris).
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