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   LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12   

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https://dejure.org/2013,28465
LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12 (https://dejure.org/2013,28465)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2013 - L 1 KR 51/12 (https://dejure.org/2013,28465)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2013 - L 1 KR 51/12 (https://dejure.org/2013,28465)
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  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. zu diesem Maßstab aus jüngerer Zeit etwa BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris - mit einer zusammenfassenden Darstellung der bisherigen Rechtsprechung).

    Dem Umstand, dass der Kläger für alle Geschäftsbereiche der Beigeladenen zu 4 zuständig war und möglicherweise im laufenden Geschäft keinem umfassenden Weisungsrecht mehr unterlag, ist keine entscheidende Bedeutung beizumessen, weil seine Tätigkeit gleichwohl in der von der Beigeladenen zu 4 vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufging (vgl. dazu, dass gerade Dienste höherer Art im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt bleiben, grundlegend BSG 3.2.1994 - 12 RK 84/92 - Juris; aus jüngerer Zeit etwa BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris - m.w.N; st. Rspr.).

    Wollte man hingegen nur auf die Situation in "ruhigen Zeiten" und nicht im - hier möglicherweise nie aufgetretenen - Konfliktfall abstellen, würde man für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit eine bloße "Schönwetter-Selbstständigkeit" ausreichen lassen, was mit den Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich vereinbar wäre (vgl. dazu eingehend BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris, m.w.N.).

    Denn keiner dieser Umstände spricht zwingend für eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Etwas anderes gilt nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (vgl. BSG 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - Juris - m.w.N.; 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R - Juris - m.w.N.; 6.3.2003 - B 11 AL 25/02 R - Juris - m.w.N.; 4.7.2007 - B 11a AL 5/06 R - Juris; st. Rspr.).

    Einer derartigen Stimmrechtsübertragung ist keine entscheidende Bedeutung beizumessen, eben weil sie jederzeit widerruflich ist (vgl. BSG 8.12.2001 - B 12 KR 10/01 R - Juris).

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 84/92

    Vorstandsmitglied - Sparkasse - Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Dem Umstand, dass der Kläger für alle Geschäftsbereiche der Beigeladenen zu 4 zuständig war und möglicherweise im laufenden Geschäft keinem umfassenden Weisungsrecht mehr unterlag, ist keine entscheidende Bedeutung beizumessen, weil seine Tätigkeit gleichwohl in der von der Beigeladenen zu 4 vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufging (vgl. dazu, dass gerade Dienste höherer Art im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt bleiben, grundlegend BSG 3.2.1994 - 12 RK 84/92 - Juris; aus jüngerer Zeit etwa BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris - m.w.N; st. Rspr.).
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Etwas anderes gilt nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (vgl. BSG 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - Juris - m.w.N.; 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R - Juris - m.w.N.; 6.3.2003 - B 11 AL 25/02 R - Juris - m.w.N.; 4.7.2007 - B 11a AL 5/06 R - Juris; st. Rspr.).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Etwas anderes gilt nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (vgl. BSG 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - Juris - m.w.N.; 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R - Juris - m.w.N.; 6.3.2003 - B 11 AL 25/02 R - Juris - m.w.N.; 4.7.2007 - B 11a AL 5/06 R - Juris; st. Rspr.).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Etwas anderes gilt nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (vgl. BSG 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - Juris - m.w.N.; 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R - Juris - m.w.N.; 6.3.2003 - B 11 AL 25/02 R - Juris - m.w.N.; 4.7.2007 - B 11a AL 5/06 R - Juris; st. Rspr.).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren ist nicht auf Fälle zu erstrecken, in denen wie vorliegend keine Meldung durch den Arbeitgeber erfolgt, sondern die Einzugstelle im Rahmen eines Einzugstellenverfahrens Kenntnis von der Gesellschafterstellung eines GmbH-Geschäftsführers erlangt (so bereits mit ausführlicher Begründung Senatsurteil 29.5.2013 - L 1 KR 89/10 - Juris; LSG Baden-Württemberg 16.6.2010 - L 5 KR 5179/08 - Juris; offen gelassen von BSG 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - Juris).
  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 9/95

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Die Beklagte war zu Beginn des Verwaltungsverfahrens zuständige Einzugstelle i.S.d. § 8 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) gewesen und blieb daher zur Entscheidung über die erstmalige Feststellung der Versicherungspflicht im hier gegebenen Einzugstellenverfahren nach § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV berufen (vgl. BSG 11.9.1995 - 12 RK 9/95 - Juris; Dahm in Eichenhofer/Wenner, SGB I, IV, X, § 28i SGB IV Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 KR 5179/08

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren ist nicht auf Fälle zu erstrecken, in denen wie vorliegend keine Meldung durch den Arbeitgeber erfolgt, sondern die Einzugstelle im Rahmen eines Einzugstellenverfahrens Kenntnis von der Gesellschafterstellung eines GmbH-Geschäftsführers erlangt (so bereits mit ausführlicher Begründung Senatsurteil 29.5.2013 - L 1 KR 89/10 - Juris; LSG Baden-Württemberg 16.6.2010 - L 5 KR 5179/08 - Juris; offen gelassen von BSG 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - Juris).
  • LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KR 89/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 1 KR 51/12
    Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren ist nicht auf Fälle zu erstrecken, in denen wie vorliegend keine Meldung durch den Arbeitgeber erfolgt, sondern die Einzugstelle im Rahmen eines Einzugstellenverfahrens Kenntnis von der Gesellschafterstellung eines GmbH-Geschäftsführers erlangt (so bereits mit ausführlicher Begründung Senatsurteil 29.5.2013 - L 1 KR 89/10 - Juris; LSG Baden-Württemberg 16.6.2010 - L 5 KR 5179/08 - Juris; offen gelassen von BSG 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - Juris).
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