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   LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 28/13   

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https://dejure.org/2018,7908
LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 28/13 (https://dejure.org/2018,7908)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2018 - L 2 U 28/13 (https://dejure.org/2018,7908)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - L 2 U 28/13 (https://dejure.org/2018,7908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitrag zur Unfallversicherung; Rechtsnachfolger bei Unternehmensverschmelzung; Keine Doppelmitgliedschaft; Prinzip der Katasterstetigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitrag zur Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R

    Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 28/13
    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn eine Ausgliederung das Erlöschen des bisherigen Unternehmensteils und die Eröffnung eines neuen Unternehmens mit vollständig neuer wirtschaftlicher Zweckrichtung bei einem Wechsel des Unternehmers mit sich bringt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 11/98 R, NZS 2000, 43); beides ist vorliegend nicht gegeben.

    Die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens ist unzulässig; eine Doppelmitgliedschaft widerspricht dem Prinzip der Katasterstetigkeit (des Katasterfriedens); ein dennoch erteilter zweiter Aufnahmebescheid ist somit wegen eines besonders schweren und offenkundigen Fehlers nach § 40 Abs. 1 SGB X selbst dann nichtig, wenn der erste Aufnahmebescheid rechtswidrig gewesen sein sollte (st. Rsprg., s. nur BSG, Urteile vom 4. Mai 1999 - B 2 U 11/98 R - und vom 2. April 2009 - B 2 U 20/07 R, jeweils a.a.O. und m.w.N.; Ricke, a.a.O., Rn. 7a; Feddern, a.a.O., Rn. 4 und 8).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 28/13
    Eine einmal begründete formelle Zuständigkeit dauert fort bis zur Aufhebung durch Überweisung nach § 136 Abs. 1 Sätze 4 und SGB VII (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 20/07 R, SGb 2010, 177; Feddern, a.a.O., Rn. 4 m.w.N.).

    Die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens ist unzulässig; eine Doppelmitgliedschaft widerspricht dem Prinzip der Katasterstetigkeit (des Katasterfriedens); ein dennoch erteilter zweiter Aufnahmebescheid ist somit wegen eines besonders schweren und offenkundigen Fehlers nach § 40 Abs. 1 SGB X selbst dann nichtig, wenn der erste Aufnahmebescheid rechtswidrig gewesen sein sollte (st. Rsprg., s. nur BSG, Urteile vom 4. Mai 1999 - B 2 U 11/98 R - und vom 2. April 2009 - B 2 U 20/07 R, jeweils a.a.O. und m.w.N.; Ricke, a.a.O., Rn. 7a; Feddern, a.a.O., Rn. 4 und 8).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 28/13
    Nach der Rechtsprechung sei die Beklagte im Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nur für nicht monostrukturelle Unternehmen der zuständige Unfallversicherungsträger (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R, SozR 4-2700 § 122 Nr. 1).
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