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   LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17   

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https://dejure.org/2018,36036
LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17 (https://dejure.org/2018,36036)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2018 - L 4 SO 34/17 (https://dejure.org/2018,36036)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2018 - L 4 SO 34/17 (https://dejure.org/2018,36036)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 11.04.2008 - 4 Bf 83/07

    Begleitende psychosoziale Betreuung für Substitutionspatienten

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17
    Er berufe sich auf einen Beschluss des OVG Hamburg vom 11. April 2008 (4 Bf 83/07.Z), wonach die begleitende psychosoziale Betreuung von Substitutionspatienten zum Kernbereich der Eingliederungshilfe gehöre, also eine besondere Form der Eingliederungshilfe darstelle.

    In dem vom Kläger zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. Januar 2007 (5 K 5935/03, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschluss vom 11.4.2008 - 4 Bf 83/07.Z) ist ausführlich begründet, dass die psychosoziale Betreuung Drogensubstituierter eine Leistung der Eingliederungshilfe ist: "Ebenfalls ohne Schwierigkeiten der Eingliederungshilfe zuzuordnen sind diejenigen Betreuungsangebote, deren Ziel es ist, Sozialkontakte herzustellen oder auszubauen bzw. die darauf abzielen, die Freizeitgestaltung der Betreuten zu verbessern [ ].

  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Service-Wohnen in einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17
    Auf die Frage, wie es sich auswirkt, dass der Eintritt der Verjährung lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht begründet (§ 214 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB), und welche Folgen es hat, dass der Kläger sich hierauf nicht berufen möchte (offengelassen von BSG, Urteil vom 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R, Rn. 39), kommt es dabei nicht an.

    Auch wenn explizit nur die erstinstanzliche Verhandlung erwähnt wird, ist lebensnah davon auszugehen, dass eine Stundung der Forderung bis zur abschließenden Klärung des Rechtsstreits über den Freistellungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte gewollt war (vgl. BSG, Urteil vom 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R, Rn. 39).

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17
    Der Kläger hat jedoch einen Anspruch auf Kostenfreistellung (d.h. auf Übernahme der unbezahlten Kosten in Form eines Schuldbeitritts der Beklagten verbunden mit einem Anspruch auf Befreiung von der Schuld gegenüber dem Beigeladenen, vgl. BSG, Urteil vom 30.6.2016 - B 8 SO 7/15 R).

    Zu Unrecht hat das Sozialgericht nämlich lediglich ein Grundurteil erlassen (zur Unzulässigkeit eines Grundurteils bei einer Klage auf Kostenfreistellung BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R und Urteil vom 30.6.2016 - B 8 SO 7/15 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 474/12

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17
    Das persönliche Budget ist nur eine besondere Form der Leistungsgewährung und keine eigene Leistungsart (wie hier: LSG NRW 22.6.2017 - L 9 SO 474/12 Rn. 98 und auch die Beklagte selbst in Ziffer 4 ihrer am 1.9.2012 in Kraft getretenen Arbeitshilfe zu § 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 3 und 6 SGB IX - Personenbezogene Leistungen für psychisch kranke/seelisch behinderte Menschen (PPM); differenzierend BSG 11.5.2011 - B 5 R 54/10 R, Rn. 33).
  • VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03
    Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17
    In dem vom Kläger zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. Januar 2007 (5 K 5935/03, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschluss vom 11.4.2008 - 4 Bf 83/07.Z) ist ausführlich begründet, dass die psychosoziale Betreuung Drogensubstituierter eine Leistung der Eingliederungshilfe ist: "Ebenfalls ohne Schwierigkeiten der Eingliederungshilfe zuzuordnen sind diejenigen Betreuungsangebote, deren Ziel es ist, Sozialkontakte herzustellen oder auszubauen bzw. die darauf abzielen, die Freizeitgestaltung der Betreuten zu verbessern [ ].
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17
    Das persönliche Budget ist nur eine besondere Form der Leistungsgewährung und keine eigene Leistungsart (wie hier: LSG NRW 22.6.2017 - L 9 SO 474/12 Rn. 98 und auch die Beklagte selbst in Ziffer 4 ihrer am 1.9.2012 in Kraft getretenen Arbeitshilfe zu § 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 3 und 6 SGB IX - Personenbezogene Leistungen für psychisch kranke/seelisch behinderte Menschen (PPM); differenzierend BSG 11.5.2011 - B 5 R 54/10 R, Rn. 33).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17
    Zu Unrecht hat das Sozialgericht nämlich lediglich ein Grundurteil erlassen (zur Unzulässigkeit eines Grundurteils bei einer Klage auf Kostenfreistellung BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R und Urteil vom 30.6.2016 - B 8 SO 7/15 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2005 - L 8 B 2/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Aufgabe der Eingliederungshilfe, Milderung der Folgen

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17
    Deshalb schließt z.B. auch ein weiterhin bestehender erheblicher Pflegebedarf einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nicht aus (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.8.2005 - L 8 B 2/05 SO ER).
  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Diesen Ermessensspielraum verliert der Sozialhilfeträger, wenn sich Berechtigte - wie hier - die Leistung selbst beschaffen müssen, weil er diese rechtswidrig abgelehnt hat, ohne aufzuzeigen, wie eine erfolgreiche Teilhabe erreicht werden kann (LSG Hamburg vom 28.9.2018 - L 4 SO 34/17 - juris RdNr 59; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27.10.2015 - L 7 R 43/14 - juris RdNr 39; LSG Baden-Württemberg vom 22.7.2014 - L 11 R 2652/13 - juris RdNr 33; Mrozynski/Jabben, SGB IX Teil 1, 2. Aufl 2011, § 15 RdNr 31; Luik in jurisPK-SGB IX, 2. Aufl 2015, § 15 RdNr 32; vgl zu § 36a SGB VIII: BVerwG vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 - BVerwGE 145, 1 = Buchholz 436.511 § 36a SGB VIII Nr. 2, RdNr 34; vgl zur Rechtslage vor Geltung des SGB IX: BSG vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54, 62 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 S 37 f; BSG vom 19.3.1980 - 4 RJ 89/79 - BSGE 50, 51, 55 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12 S 30; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 7/87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S 5 ff) .
  • SG Magdeburg, 19.05.2022 - S 31 SO 23/22

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Behinderten auf Leistungen zur sozialen

    Das persönliche Budget ist nur eine besondere Form der Leistungsgewährung und keine eigene Leistungsart (LSG Hamburg, Urteil vom 28. September 2018, L 4 SO 34/17, zitiert nach juris).

    Zu den Aufgaben der Eingliederungshilfe gehört es nämlich auch, die Behinderungen bzw. ihre Folgen für die Teilhabefähigkeit, insbesondere auch durch eine Besserung des seelischen Zustandes, zu mildern (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 28. September 2018, a.a.O., m.w.N.).

  • SG Detmold, 28.02.2019 - S 11 SO 243/17
    Es ist der Sache nach ein Geldbetrag, der den behinderten Menschen zur Deckung ihres gesetzlich gewährleisteten Hilfebedarfs in Ersetzung eines Anspruchs auf eine Dienst- oder Sachleistung zur Verfügung gestellt wird und ist damit eine besondere Form der Leistungserbringung und keine neue Leistungsart (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 03.06.2015 - L 9 SO 157/13; Urteil vom 22.06.2017 - L 9 SO 474/12; LSG Hamburg, Urteil vom 28.09.2018 - L 4 SO 34/17).

    Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob auf den Abschluss einer solchen Zielvereinbarung geklagt werden kann (verneinend LSG NRW, Urteil vom 22.06.2017 - L 9 SO 474/12; bejahend wohl LSG Hamburg, Urteil vom 28.09.2018 - L 4 SO 34/17, Rn 51).

  • LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18

    Anspruch des Gehörlosen auf Erstattung der Kosten eines Gebärdendolmetschers

    Der Anspruch nach § 57 SGB IX a.F. ist auf die Erstattung von Aufwendungen gerichtet, was auch einen Anspruch auf Freistellung von der Zahlungsverpflichtung erfasst (so zum Erstattungsanspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX das Senatsurteil vom 28.9.2018 - L 4 SO 34/17; vgl. zur Neufassung der Vorschrift in § 18 SGB IX Ulrich, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 18 SGB IX, Rn. 64 m.w.N.).
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