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   LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17   

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https://dejure.org/2019,2120
LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17 (https://dejure.org/2019,2120)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2019 - L 3 R 53/17 (https://dejure.org/2019,2120)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - L 3 R 53/17 (https://dejure.org/2019,2120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGB IV § 7a ; HGB §§ 230 ff.
    Sozialversicherungspflicht einer Gesundheits- und Pflegeassistentin als stille Gesellschafterin eines ambulanten Pflegedienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht bei Minderheitsgesellschaftern einer GmbH eine solche partielle Sperrminorität einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nicht entgegen, weil dem Betroffenen dadurch keine derart weitgehende Rechtsmacht eingeräumt wird, dass er jederzeit jegliche Weisungen durch den Geschäftsführer abwenden könnte (BSG, Urteil vom 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R - Juris).

    Selbst wenn die Klägerin mithilfe dieser Regelung ihre eigene ordentliche Kündigung hätte verhindern können - was im Hinblick auf die speziellen Kündigungsregelungen in § 13 des Vertrages zweifelhaft sein dürfte -, stünde dies der Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht entgegen (BSG, Urteil vom 29.06.2016, a.a.O.).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R; BSG 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R; BSG 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - L 5 KR 73/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pflegekraft in Pflegeheim - abhängige

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17
    Demgegenüber wäre es typisch für eine selbständige Tätigkeit, wenn die Klägerin auch für andere Auftraggeber tätig und insoweit auch werbend am Markt aufgetreten wäre (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2017 - L 5 KR 73/15 - Juris).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 5/16 R

    Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17
    Aufgrund des Erfordernisses der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände ist eine sogenannte "Schönwetter-Selbstständigkeit" lediglich in harmonischen Zeiten, während im Fall eines Zerwürfnisses die rechtlich bestehende Weisungsgebundenheit jederzeit zum Tragen kommen könnte, nicht anzuerkennen (BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 R 5/16 R - Juris).
  • LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17
    Die Gesellschafter stehen daher lediglich in schuldrechtlichen Beziehungen zueinander und dem Geschäftsinhaber steht allein die Geschäftsführung zu (Mock in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB 4. Aufl., 2014, 3 230 HGB Rn. 5, 95; LSG Thüringen, Urteil vom 29.10.2013 - L 6 KR 862/10 - Juris, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 8 R 273/12

    Sozialversicherungspflicht einer in einer GmbH mitarbeitenden atypisch stillen

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17
    Diese Grundsätze müssen für den hier vorliegenden Fall, in dem die Klägerin noch nicht einmal an der Beigeladenen zu 1) beteiligt war, erst recht gelten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.11.2015 - L 8 R 273/12 - Juris).
  • BFH, 28.01.1982 - IV R 197/79

    Mitunternehmerschaft eines stillen Gesellschafters kann auch ohne Beteiligung am

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17
    Es kann daher dahin stehen, ob die Klägerin steuerrechtlich tatsächlich als Mitunternehmerin angesehen würde, was allerdings zweifelhaft sein dürfte, denn nach dem Bundesfinanzhof ist auch hierfür Voraussetzung, dass der stille Gesellschafter wie ein Unternehmer Einfluss auf das Schicksal des Unternehmens nehmen kann (BFH, Urteil vom 28.01.1982 - IV R 197/79 - Juris), was hier gerade nicht der Fall ist.
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