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LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 21.04.2010 - S 27 KA 135/07
- LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R
Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn) …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Inhaltliche Voraussetzung der Ersatzpflicht ist eine schuldhafte Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die insbesondere darin liegen kann, dass eine prothetische Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt (vgl. BSG 3.12.1997 - 6 RKa 40/96 - Juris; BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris; BSG 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris; st. Rspr.).Zudem muss eine Nachbesserung - wegen Unbrauchbarkeit des Arbeitsergebnisses - nicht möglich und/oder eine Nachbesserung bzw. Neuanfertigung durch den bisher behandelnden Vertragszahnarzt nicht zumutbar sein (vgl. BSG 16.1.1991 - 6 RKa 25/89 - Juris; 2.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91- Juris; 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris; st. Rspr.).
Für die öffentlich-rechtliche Schadenersatzverpflichtung der Klägerin ist es unerheblich, ob die Beigelade zu 1 ihr gegenüber zivilrechtlich zur Kündigung des Behandlungsvertrags berechtigt war oder ob dieser zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche zustanden (vgl. BSG 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris; 27.6.2012 - B 6 KA 35/11 R - Juris).
In Anlehnung an den Gedanken des § 76 Abs. 3 Satz 1 SGB V, wonach ein Zahnarztwechsel innerhalb eines Quartals nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen soll, ist ein Behandlungsabbruch bei nicht erfolgreicher Prothetikbehandlung jedoch nur dann zu akzeptieren, wenn eine Nachbesserung - wegen Unbrauchbarkeit des Arbeitsergebnisses - nicht möglich und/oder wenn eine Nachbesserung bzw. Neuanfertigung durch den bisher behandelnden Vertragszahnarzt nicht zumutbar ist (vgl. BSG 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Festsetzung eines Schadensregresses wegen …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Denn die Beklagte kann als Mindestschaden einen Betrag in Höhe des für den streitbefangenen Zahnersatz gezahlten Kassenanteils geltend machen (vgl. grundlegend BSG 16.1.1991 - 6 RKA 25/89 - Juris; 11.12.2002 - B 6 KA 51/02 B - Juris; st. Rspr. Dass die Beigeladene zu 2 ihre Leistungspflicht gegenüber der Beigeladenen zu 1 mit der Gewährung eines Festzuschusses erfüllte, steht der Regressfestsetzung nicht entgegen (vgl. BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).Inhaltliche Voraussetzung der Ersatzpflicht ist eine schuldhafte Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die insbesondere darin liegen kann, dass eine prothetische Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt (vgl. BSG 3.12.1997 - 6 RKa 40/96 - Juris; BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris; BSG 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris; st. Rspr.).
Dann wäre die Beigeladene zu 2 verpflichtet gewesen, für die erneute Behandlung einen Festzuschuss zu leisten (vgl. BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris), was sich in der Schadensatzverpflichtung der Klägerin spiegeln würde.
- BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 35/11 R
Vertragszahnarzt - Schadensersatzanspruch der Krankenkasse wegen fehlerbehafteter …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
In diesem Verfahren gelten die für die Wirtschaftlichkeitsprüfung geltenden Grundsätze zum Streitgegenstand entsprechend (vgl. BSG 27.6.2012 - B 6 KA 35/11 R - Juris).Danach ist die Klägerin verpflichtet, der Beklagten den Schaden zu ersetzen, der dieser entsteht, wenn sie der Beigeladenen zu 1 erneut eine prothetische Versorgung gewähren muss, weil die prothetische Erstversorgung mangelhaft war (vgl. BSG 27.6.2012 - B 6 KA 35/11 R - Juris).
Für die öffentlich-rechtliche Schadenersatzverpflichtung der Klägerin ist es unerheblich, ob die Beigelade zu 1 ihr gegenüber zivilrechtlich zur Kündigung des Behandlungsvertrags berechtigt war oder ob dieser zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche zustanden (vgl. BSG 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris; 27.6.2012 - B 6 KA 35/11 R - Juris).
- BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 25/89
Schadensersatzanspruch einer Ersatzkasse wegen Mängeln bei der prothetischen …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Denn die Beklagte kann als Mindestschaden einen Betrag in Höhe des für den streitbefangenen Zahnersatz gezahlten Kassenanteils geltend machen (vgl. grundlegend BSG 16.1.1991 - 6 RKA 25/89 - Juris; 11.12.2002 - B 6 KA 51/02 B - Juris; st. Rspr. Dass die Beigeladene zu 2 ihre Leistungspflicht gegenüber der Beigeladenen zu 1 mit der Gewährung eines Festzuschusses erfüllte, steht der Regressfestsetzung nicht entgegen (vgl. BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).Zudem muss eine Nachbesserung - wegen Unbrauchbarkeit des Arbeitsergebnisses - nicht möglich und/oder eine Nachbesserung bzw. Neuanfertigung durch den bisher behandelnden Vertragszahnarzt nicht zumutbar sein (vgl. BSG 16.1.1991 - 6 RKa 25/89 - Juris; 2.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91- Juris; 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris; st. Rspr.).
- BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91
Schadensersatzansprüche der Krankenkasse - Heil- und Kostenplan - Genehmigung - …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Zudem muss eine Nachbesserung - wegen Unbrauchbarkeit des Arbeitsergebnisses - nicht möglich und/oder eine Nachbesserung bzw. Neuanfertigung durch den bisher behandelnden Vertragszahnarzt nicht zumutbar sein (vgl. BSG 16.1.1991 - 6 RKa 25/89 - Juris; 2.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91- Juris; 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris; st. Rspr.). - BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
Kassenarzt - Behandlung - Wirtschaftlichkeit - Primärkassenart
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Schon das verpflichtet den Beklagten, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut über den Widerspruch zu entscheiden, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen gerichtlichen Verpflichtung bedarf (vgl. BSG 24.11.1993 - 6 RKa 20/91 - Juris). - BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 40/96
Besetzung der Richterbank bei einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Inhaltliche Voraussetzung der Ersatzpflicht ist eine schuldhafte Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die insbesondere darin liegen kann, dass eine prothetische Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt (vgl. BSG 3.12.1997 - 6 RKa 40/96 - Juris; BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris; BSG 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris; st. Rspr.). - BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 51/02 B
Schaden infolge mangelhaften Zahnersatzes im Vertragszahnarztrecht
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Denn die Beklagte kann als Mindestschaden einen Betrag in Höhe des für den streitbefangenen Zahnersatz gezahlten Kassenanteils geltend machen (vgl. grundlegend BSG 16.1.1991 - 6 RKA 25/89 - Juris; 11.12.2002 - B 6 KA 51/02 B - Juris; st. Rspr. Dass die Beigeladene zu 2 ihre Leistungspflicht gegenüber der Beigeladenen zu 1 mit der Gewährung eines Festzuschusses erfüllte, steht der Regressfestsetzung nicht entgegen (vgl. BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.). - BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Das wäre nur möglich, wenn auch die Klägerin einen Rechtsbehelf gegen die Regressfestsetzung eingelegt hätte (vgl. BSG 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - Juris; 15.8.2012 - B 6 KA 27/11 R - Juris; st. Rspr.). - BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 27/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verordnungsregress - keine Hemmung der …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10
Das wäre nur möglich, wenn auch die Klägerin einen Rechtsbehelf gegen die Regressfestsetzung eingelegt hätte (vgl. BSG 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - Juris; 15.8.2012 - B 6 KA 27/11 R - Juris; st. Rspr.).
- LSG Hamburg, 07.10.2015 - L 5 KA 22/14
Festsetzung eines Schadensersatzes wegen mangelhafter Prothetik im …
Allein aus der Zahl der Nachbehandlungstermine kann deshalb eine Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche noch nicht gefolgert werden (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2013 - L 1 KA 13/10, juris).