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   LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10   

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https://dejure.org/2013,4955
LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10 (https://dejure.org/2013,4955)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01.02.2013 - L 9 U 41/10 (https://dejure.org/2013,4955)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - L 9 U 41/10 (https://dejure.org/2013,4955)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Im Sozialrecht erfolgt diese Unterscheidung und Zurechnung mangels einer Verschuldensprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung, nach welcher als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (s. bereits BSGE 1, 72, 76 sowie 1, 150, 156; BSG, Urteil vom 12. April 2005, BSGE 94, 269).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber im zweiten Prüfungsschritt nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingungen im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f.; BSGE 94, 269).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen oder abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlich äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f.; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 27/04, BSGE 94, 269).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursache für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (s. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R, Juris).

    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die anderen Ursachen keine überragende Bedeutung haben (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R, a. a. O.).

    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (s. BSGE 38, 127, 129 sowie BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196-209).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Im Sozialrecht erfolgt diese Unterscheidung und Zurechnung mangels einer Verschuldensprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung, nach welcher als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (s. bereits BSGE 1, 72, 76 sowie 1, 150, 156; BSG, Urteil vom 12. April 2005, BSGE 94, 269).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSGE 1, 72, 76).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber im zweiten Prüfungsschritt nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingungen im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f.; BSGE 94, 269).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen oder abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlich äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f.; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 27/04, BSGE 94, 269).

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSGE 45, 19; BSGE 7, 103, 106 sowie 19, 52, 53).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Ist jedoch eine Ursache oder sind mehrere Ursachen gemeinsam gegenüber einer anderen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur die erstgenannten Ursachen "wesentlich" und damit Ursachen im Sinne des Sozialrechts (BSGE 12, 242, 245).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit hingegen genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn der bei Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR 3-542 RVO a. F. Nr. 120).
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (s. BSGE 38, 127, 129 sowie BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196-209).
  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Insbesondere muss das Gericht nicht nach Tatsachen forschen, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalls keine Anhaltspunkte bieten (s. BSGE 87, 132, 138; 36, 107, 110).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
    Unabhängig von der Frage, ob diese verlängerte Latenzzeit im Falle einer Infektion mit Herpes-Zoster-Viren dem zugrunde zu legenden aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 16/08 R - juris), ergibt sich im Falle der Klägerin aus den eingeholten Gutachten und hierbei insbesondere aus den diesbezüglich besonders fundierten und daher auch den Senat überzeugenden Ausführungen des Prof. Dr. TZ., dass eine Herpes-Zoster-Infektion ein endogenneuronales Rezidiv einer Windpockenerkrankung ist und ein typisches Symptom hierfür der Befall der Haut darstellt, die zu einer Herabsetzung der Hornhautsensibilität führt.
  • LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung,

  • BSG, 31.07.1973 - 5 RKnU 29/71

    Unfallfolgen - Verschlimmerung - Abfindung - Abgefundene Rente

  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61

    Zu einem Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung

  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2014 - L 3 U 2865/13
    Es müsste nach den Grundsätzen der Kausalitätsnorm der rechtlich wesentlichen Ursache mit hinreichender Wahrscheinlichkeit belegbar sein, dass sowohl angesichts des Unfallmechanismus und des Krankheitsverlaufs sowie der übrigen oben benannten Kriterien insgesamt mehr für eine solche Verursachung spricht als dagegen (vgl. im Einzelnen Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 01.02.2013, L 9 U 41/10, Juris Rn. 34).
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