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   LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL   

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https://dejure.org/2010,3786
LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL (https://dejure.org/2010,3786)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL (https://dejure.org/2010,3786)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - L 1 KR 89/10 KL (https://dejure.org/2010,3786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17a Abs 3 GVG, § 51 Abs 1 Nr 2 SGG, § 51 Abs 1 Nr 5 SGG, § 63 GWB, § 29 Abs 3 SGB 4
    (Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Geltendmachung einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts eines Sozialversicherungsträgers durch eine Maßnahme des Bundeskartellamtes - Normkonflikt zwischen § 51 Abs 1 SGG und § 63 GWB)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bei Geltendmachung einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts eines Sozialversicherungsträgers durch eine Maßnahme des Bundeskartellamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bei Geltendmachung einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts eines Sozialversicherungsträgers durch eine Maßnahme des Bundeskartellamtes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kartellverfahren gegen die Krankenkassen wegen Ankündigung von Zusatzbeiträgen vor Gericht // Hessisches Landessozialgericht erklärt sich für zuständig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes rechtswidrig // Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kartellverfahren gegen die Krankenkassen wegen Ankündigung von Zusatzbeiträgen vor Gericht // Hessisches Landessozialgericht erklärt sich für zuständig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes rechtswidrig // Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    7 Rügt ein Sozialversicherungsträger als Kläger einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht aus § 29 SGB IV durch einen beklagten anderen Hoheitsträger, so ist zur Begründung des Sozialrechtsweges hinreichend, dass die angegriffene Maßnahme nach dem Vortrag des Klägers in dessen sozialversicherungsrechtlich ausgestaltete Aufgabenwahrnehmung eingreift (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RS 6/83 - BSGE 58, 247 [248]).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass die beanstandete Maßnahme - die "Aufgabenerfüllung" der Beklagten - nach Auffassung der Beklagten oder tatsächlich ihren Rechtsgrund im Sozialversicherungsrecht hat (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 a.a.O., zu beamtenrechtlichen Befugnissen des beklagten Landesministeriums; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. November 1981 - 8/8a RK 15/08 - juris - bezüglich des Rechtsverhältnisses zwischen Bundesrechnungshof und Krankenkasse).

    Gewährleistet ist damit Weisungsfreiheit und eine Beschränkung aufsichtsbehördlicher Befugnisse auf Rechtsaufsicht; in Verbindung mit der Verleihung der Rechtsfähigkeit folgt aus der grundsätzlichen Verleihung des Rechts zur Selbstverwaltung, dass die Versicherungsträger ein subjektives Recht gegenüber der Staatsverwaltung auf Wahrung ihrer gesetzlich eingeräumten Kompetenzen haben; gegenüber der Einflussnahme durch die unmittelbare Staatsverwaltung geschützt wird neben dem Kernbereich der Aufgabenerfüllung auch die Organisation des internen Geschäftsablaufes (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 a.a.O.).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    Die anlässlich des Kompetenzkonflikts im Vergaberecht nach altem Recht angestellten Erwägungen (BSG, Beschluss vom 22. April 2008, B 1 SF 1/08 R - und BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 17/08) sind daher auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    Die einfachgesetzlich gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. April 1975 - 2 BvR 879/73 - E 39, 302) umfasst u.a. nach § 29 Abs. 3 SGB IV die Garantie, die Aufgaben des Trägers im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts in eigener Verantwortung zu erfüllen (so genannte juristische Selbstverwaltung).
  • BVerwG, 05.06.1986 - 3 C 14.85

    Verwaltungsrechtsweg - Arzneimittelhersteller - Arzneimittel-Richtlinie -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    Hierunter fallen alle Streitigkeiten, die aus Anlass der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "gesetzliche Krankenversicherung" bzw. "Sozialversicherung" entstehen (zur Abgrenzung zu § 40 VwGO: BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1986 - 3 C 14/85 - BVerwGE 74, 251 [253]; Ehlers in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 18. Aufl., § 40 Rdnr. 660).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    Die anlässlich des Kompetenzkonflikts im Vergaberecht nach altem Recht angestellten Erwägungen (BSG, Beschluss vom 22. April 2008, B 1 SF 1/08 R - und BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 17/08) sind daher auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 KR 199/10

    Krankenversicherung

    Vielmehr lässt sich auch umgekehrt dergestalt argumentieren, dass der Anwendungsbereich der kartellverwaltungsrechtlichen Befugnisse erst eröffnet ist, wenn das abschließende Aufsichtsrecht des SGB IV dies ausdrücklich zulässt (zutreffend LSG Hessen, Beschluss vom 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL -).

    Die anlässlich des Kompetenzkonflikts im Vergaberecht nach altem Recht angestellten Erwägungen (BSG, Beschluss vom 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R - BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08 -) sind daher auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar (zutreffend LSG Hessen, Beschluss vom 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL -).

    So wurde mit der Neufassung des § 69 SGB V durch das GKV-WSG vom 30.03.2007 (BGBl. I 378) im Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (Beschaffungstätigkeit der Krankenkassen bei Nachfrage nach medizinischen Sach- und Dienstleistungen) u.a. durch Anordnung der entsprechenden Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB und Ausschluss der Anwendung des UWG und GWB im Übrigen ein eigenes sozialrechtliches Kartellrecht geschaffen bzw. neu ausgestaltet und der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bestätigt (zutreffend LSG Hessen, Beschluss vom 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL -).

    Konsequent hat sich daher im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-WSG die Auffassung durchgesetzt, dass eine Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt neben den aufsichtsbehördlichen Befugnissen des Bundesversicherungsamtes einer ausdrücklichen Änderung des SGB IV oder SGB V bedürfte, da der Zusammenschluss der Kassen abschließend und allein der Genehmigung des Bundesversicherungsamtes unterliegt (LSG Hessen, Beschluss vom 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL -).

  • LSG Hessen, 04.09.2020 - L 4 KA 13/20

    Vertragsarztrecht, Berufsrecht der Ärzte

    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - L 1 KR 89/10 KL -, juris Rn. 6; auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rn. 481 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 16 E 1096/11

    Bezweckung einer Zuständigkeitskonzentration bei den ordentlichen Gerichten durch

    vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 L 1 KR 89/10 KL , juris, Rdnr. 12.
  • LSG Hessen, 15.09.2020 - L 4 KA 15/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - L 1 KR 89/10 KL -, juris Rn. 6; auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rn. 481 f.).
  • LSG Hessen, 24.09.2020 - L 4 KA 32/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - L 1 KR 89/10 KL -, juris Rn. 6; auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rn. 481 f.).
  • LSG Hessen, 23.09.2020 - L 4 KA 36/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010, L 1 KR 89/10 KL - juris Rdnr. 6 - auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rdnr. 481 f.).
  • LSG Hessen, 23.09.2020 - L 4 KA 35/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010, L 1 KR 89/10 KL - juris Rdnr. 6 - auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rdnr. 481 f.).
  • LSG Hessen, 21.09.2020 - L 4 KA 22/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010, L 1 KR 89/10 KL - juris Rdnr. 6 - auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rdnr. 481 f.).
  • LSG Hessen, 15.09.2020 - S 11 KA 300/19
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - L 1 KR 89/10 KL -, juris Rn. 6; auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rn. 481 f.).
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