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   LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17   

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https://dejure.org/2017,59149
LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17 (https://dejure.org/2017,59149)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01.11.2017 - L 5 R 236/17 (https://dejure.org/2017,59149)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01. November 2017 - L 5 R 236/17 (https://dejure.org/2017,59149)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Hinweispflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17
    Eine Unkenntnis solcher Rechte, deren befristete Ausübung im Gesetz ausdrücklich geregelt ist, kann eine Wiedereinsetzung daher grundsätzlich nicht rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. November 2002, B 13 RJ 39/01 R, juris, Rdnr. 28 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 9).

    § 115 Abs. 6 SGB VI regelt einen Sonderfall der sogenannten Spontanberatung und begründet eine Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers nicht nur ohne ein konkretes Beratungsersuchen, sondern auch ohne den Anlass einer konkreten Sachbearbeitung (vgl. BSG, Urteil vom 14. November 2002, B 13 RJ 39/01 R, juris, Rdnr. 35 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 9).

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17
    Das von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den vorhandenen Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs greift - im Sinne des öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Leistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialleistungsverhältnis obliegenden Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Rechtsfolgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2005, B 5 RJ 6/04 R, juris, Rdnr. 21 m.w.N. = SozR 4-2600 § 4 Nr. 2).

    Demgemäß ist ein Herstellungsanspruch in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2005, B 5 RJ 6/04 R, juris, Rdnr. 21 m.w.N. = SozR 4-2600 § 4 Nr. 2) bejaht worden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17
    Ob eine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist des § 99 Abs. 1 SGB VI überhaupt zulässig wäre, kann offen bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 22. Oktober 1996, 13 RJ 23/95 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

    Nur sofern der Antrag bestimmten Erfordernissen genügen muss, die nicht völlig selbstverständlich sind, müssen auch diese angegeben werden, da ein Antrag sonst möglicherweise sein Ziel nicht erreichen würde (vgl. BSG, Urteil vom 22. Oktober 1996, 13 RJ 23/95, juris, Rdnr. 47 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17
    Zwischen der Pflichtverletzung und dem Nachteil für den Betroffenen muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen; auf ein Verschulden des Versicherungsträgers kommt es dagegen nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 5. April 2000, B 5 RJ 50/98 R, juris, Rdnr. 18 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 29).
  • LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17
    Gegen das am 12. Oktober 2016 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 9. November 2016 Berufung bei dem Hessischen Landessozialgericht eingelegt (Az.: L 5 R 335/16).
  • SG Münster, 14.03.2019 - S 14 R 524/16
    Das heißt, mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt werden Gesetze allen Normadressaten gegenüber als bekannt angesehen, ohne Rücksicht darauf, ob und wann diese davon tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl. BSG Urt. v. 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R, juris Rn. 28, ebenso BSG Urt. v. 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R, juris Rn. 13, s.auch LSG Hessen Urt. v. 01.11.2017 - L 5 R 236/17 -, juris , rechtskräftig ).
  • LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
    Mit Beschluss vom 12. Juli 2017 ist das Verfahren hinsichtlich eines früheren Rentenbeginns abgetrennt und unter dem Aktenzeichen L 5 R 236/17 fortgeführt worden.
  • BSG, 19.02.2018 - B 13 R 367/17 B
    Mit Beschluss vom 12. Juli 2017 ist das Verfahren abgetrennt worden, soweit die Frage des früheren Rentenbeginns streitig ist, und unter dem Aktenzeichen L 5 R 236/17 fortgeführt worden.
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