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   LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06   

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https://dejure.org/2008,14344
LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06 (https://dejure.org/2008,14344)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.12.2008 - L 1 KR 213/06 (https://dejure.org/2008,14344)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - L 1 KR 213/06 (https://dejure.org/2008,14344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenerstattung für eine Behandlung eines Mammakarzinoms mittels regionaler Chemotherapie in einer Privatklinik; Kostenentstehung aufgrund nicht rechtzeitiger Leistung oder Leistungsablehnung durch die gesetzliche Krankenkasse als Voraussetzung für eine ...

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Selbstbeschaffung zur richtigen Zeit (GKV)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    § 13 Abs. 3 SGB V ist eine Spezialregelung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches, der diesen im Bereich der Kostenerstattung verdrängt (BSG, Urteil vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R - Rdnr. 19 ff. zitiert nach juris).

    Trotz objektiv bestehender Versorgungsmöglichkeit kann nämlich von einer unaufschiebbaren Leistung auszugehen sein, die die Krankenkasse nicht rechtzeitig erbringen konnte, wenn die Krankenkasse durch eine Fehl- oder Nichtinformation bewirkt hat, dass der Versicherte die ihm objektiv bereitstehende Leistung subjektiv für nicht verfügbar hält und sie deshalb nicht in Anspruch nimmt (BSG, Urteil vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R - zitiert nach juris).

    Unabhängig von einem konkreten, seitens des Versicherten an die Krankenkasse herangetragenen Beratungsbegehrens bleibt die Krankenkasse gehalten, bei Vorliegen eines konkreten, antragsunabhängigen Anlasses auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt würden (vgl. auch die Fallgruppen der sog. Spontanberatung, vgl. BSG, Urteil vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R - zitiert nach juris m. w. N.).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    Das gilt insbesondere dann, wenn sich aus dem Verhalten eines Versicherten ergibt, dass er über die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausreichend informiert ist (BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - zitiert nach juris).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das von den Krankenkassen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf einem Gebiet bereitgestellte Leistungsangebot für die Versicherten so unübersichtlich ist, dass sich im Einzelfall nicht vermeiden lässt, einen konkreten Weg zu einer versichertengerechten Leistung aufzuzeigen (vgl. nach allgemeinen Regeln: BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, Rdnr. 14; zur Hinweispflicht auf einen Wechsel in eine vom Versicherungsträger vorgesehene Rehabilitationseinrichtung vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RA 11/84 - Rdnr. 29 zitiert nach juris); dies dürfte gerade für die stationäre Versorgung im onkologischen Bereich gelten.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    Es handele sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung, so dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98) eine Kostenübernahme zu erfolgen habe.
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung - künstliche Befruchtung - Antrag

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    Das kann allerdings nur gelten, wenn die nachträglich getroffene Entscheidung der Krankenkasse überhaupt noch geeignet war, das weitere Leistungsgeschehen zu beeinflussen (zum Folgenden ausführlich: BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 3/04 R - m. w. N., zitiert nach juris).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    49 Hingegen entfallen derartige Hinweispflichten der Krankenkasse, wenn sich bereits aus dem entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten ergibt, dass dieser bereits auf bestimmte Leistungserbringer und eine bestimmte Art und Weise der Leistungserbringung festgelegt ist (BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/05 R - Rdnr. 26; Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 25/06 R - Rdnr. 11; Hess. LSG, Urteil vom 9. August 2007 - L 8 KR 225/05 -).
  • SG Düsseldorf, 19.09.2005 - S 8 KR 225/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    49 Hingegen entfallen derartige Hinweispflichten der Krankenkasse, wenn sich bereits aus dem entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten ergibt, dass dieser bereits auf bestimmte Leistungserbringer und eine bestimmte Art und Weise der Leistungserbringung festgelegt ist (BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/05 R - Rdnr. 26; Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 25/06 R - Rdnr. 11; Hess. LSG, Urteil vom 9. August 2007 - L 8 KR 225/05 -).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R

    Krankenversicherung - ambulante Behandlung im Krankenhaus ohne Empfehlung des

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    49 Hingegen entfallen derartige Hinweispflichten der Krankenkasse, wenn sich bereits aus dem entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten ergibt, dass dieser bereits auf bestimmte Leistungserbringer und eine bestimmte Art und Weise der Leistungserbringung festgelegt ist (BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/05 R - Rdnr. 26; Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 25/06 R - Rdnr. 11; Hess. LSG, Urteil vom 9. August 2007 - L 8 KR 225/05 -).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    Ein auf die Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R - m. w. N.) aus, wenn sich der Versicherte die Leistung beschafft hat, ohne die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten.
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das von den Krankenkassen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf einem Gebiet bereitgestellte Leistungsangebot für die Versicherten so unübersichtlich ist, dass sich im Einzelfall nicht vermeiden lässt, einen konkreten Weg zu einer versichertengerechten Leistung aufzuzeigen (vgl. nach allgemeinen Regeln: BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, Rdnr. 14; zur Hinweispflicht auf einen Wechsel in eine vom Versicherungsträger vorgesehene Rehabilitationseinrichtung vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RA 11/84 - Rdnr. 29 zitiert nach juris); dies dürfte gerade für die stationäre Versorgung im onkologischen Bereich gelten.
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06
    42 Die Klägerin hat auch keinen Kostenerstattungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer unaufschiebbaren Leistung im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 1. Var. SGB V. Unaufschiebbar ist eine Leistung dann, wenn sie im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich war, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs mehr bestand (BSG, Urteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 - zitiert nach juris; Helbig in: juris PK-SGB V, § 13 Rdnr. 46).
  • LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07

    Krankenversicherung - Notfallbegriff des § 76 Abs 1 S 2 SGB 5 - Systemversagen -

    Wegen der notfallunabhängigen Fortsetzung findet diese Behandlung nach der Zäsur der Verlegungsfähigkeit als Einheit außerhalb des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung statt (zum Prinzip der Behandlungseinheit vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 4. Dezember 2008 - L 1 KR 213/06 - BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 3/04 R - m. w. N.).
  • LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 16/08

    Krankenversicherung - Notfallbegriff des § 76 Abs 1 S 2 SGB 5 - Systemversagen -

    Wegen der notfallunabhängigen Fortsetzung findet diese Behandlung nach der Zäsur der Verlegungsfähigkeit als Einheit außerhalb des Systems statt (zum Prinzip der Behandlungseinheit vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 4. Dezember 2008 - L 1 KR 213/06 - BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 3/04 R - m.w.N.).
  • LSG Hessen, 23.02.2023 - L 8 KR 54/21

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für

    Daran fehlt es, wenn - wie hier in Bezug auf die Operation an Armen und Rumpf - die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (vgl. auch LSG Hessen, Urteil vom 4. Dezember 2008 - L 1 KR 213/06 -, juris).
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