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   LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13   

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LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13 (https://dejure.org/2014,16258)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.06.2014 - L 3 U 24/13 (https://dejure.org/2014,16258)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - L 3 U 24/13 (https://dejure.org/2014,16258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung für Versicherungsfälle bis zum 30 Lebensjahr; Tarifvertragliche Regelung zur Entgelterhöhung nach Berufsjahren; Anwendbarkeit auf Altfälle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung für Versicherungsfälle bis zum 30 Lebensjahr; Tarifvertragliche Regelung zur Entgelterhöhung nach Berufsjahren; Anwendbarkeit auf Altfälle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    Die Neufeststellung nach § 573 RVO bzw. § 90 SGB VII ist ein typisierender Fall, der zu einer wesentlichen Veränderung des Wertes des jeweiligen Rechtes im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X führt (für § 90 SGB VII BSG, Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 18).

    Die (Neu-) Feststellung des JAV ist mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente (für § 90 SGB VII BSG, Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 18).

    Die Anwendung des § 90 Abs. 2 SGB VII auf einen solchen "Altfall" setzt voraus, dass die Vollendung des 30. Lebensjahres erst nach Inkrafttreten des SGB VII (zum 1. Januar 1997) eingetreten ist (BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 28/01 R, juris, Rn. 39; Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 22).

    Auch bei einem Änderungsanspruch nach § 48 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 SGB X kann eine höhere Rente nach § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X entsprechend § 44 Abs. 4 SGB X für höchstens vier Jahre vor dem Jahr der Antragstellung oder einer sonstigen Kenntnis der Behörde erfolgen (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 23).

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    Denn § 44 Abs. 4 SGB X stellt für die Berechnung der Vierjahresfrist auf den Zeitpunkt des Rücknahmebescheides oder auf den Zeitpunkt des Rücknahmeantrages, also desjenigen Antrages, aufgrund dessen der Rücknahmebescheid ergeht, ab (BSG, Urteil vom 15.12.1992, 10 RKg 11/92, juris, Rn. 19).

    Dadurch wird ausgeschlossen, dass ein Betroffener, der sich durch einen Bescheid ungerecht behandelt fühlt, stets erneut Zugunstenanträge stellt, in der Hoffnung, vielleicht in Zukunft doch einmal Recht zu bekommen (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 15.12.1992, 10 RKg 11/92, juris, Rn. 19).

    § 44 Abs. 4 SGB X findet allerdings auch auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch entsprechende Anwendung, sodass auch bei einem hieraus folgenden Anspruch die Ausschlussfrist von 4 Jahren gelten würde (BSG, Urteil vom 27.03.2007, B 13 R 58/06 R, juris, Rn. 11 ff.), und zwar selbst dann, wenn dem Sozialleistungsträger an der Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Bescheides ein Verschulden treffen würde (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1992, 10 RKg 11/92, juris, Rn. 18).

  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    Soweit aber keine Leistungen für die Vergangenheit erbracht werden dürfen, besteht auch kein rechtliches Interesse eines Antragstellers an der Rücknahme und damit keine entsprechende Rücknahmepflicht der Behörde (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 06.03.1991, 9b Rar 7/90, juris, Rn. 13; ähnlich Baumeister, in: jurisPK-SGB X, § 44 Rn. 110, Stand: 2014).

    Durch § 44 Abs. 4 SGB X wird der Anspruch auf rückwirkende Leistungen ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 06.03.1991, 9b Rar 7/90, juris, Rn. 13).

  • BSG, 27.02.1970 - 2 RU 135/66

    Arbeitsentgeltssteigerung - Tarifliche Steigerung nach Lebensjahren - Steigerung

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    § 573 Abs. 2 RVO erfasst nach seinem klaren Wortlaut - im Unterschied zu § 573 Abs. 3 RVO - nur tarifliche Steigerungen nach Lebensjahren, nicht aber auch nach Berufsjahren (BSG, Urteil vom 27.02.1970, 2 RU 135/66, juris, Rn. 15).

    § 573 Abs. 2 RVO kann auch nicht im Wege der Auslegung dahingehend ergänzt werden, dass außer den tariflichen Steigerungen des Arbeitsentgelts nach Lebensjahren auch die Steigerungen nach Berufsjahren zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 27.02.1970, 2 RU 135/66, juris, Rn. 26).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Neuberechnung des JAV -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    § 90 Abs. 2 SGB VII erweitert § 573 Abs. 2 RVO insofern, als nunmehr das Lebensalter auf das 30. Lebensjahr heraufgesetzt worden ist und auch Erhöhungen in Betracht kommen, die von dem Erreichen einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren abhängen (BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 28/01 R, juris, Rn. 25; Burchhardt, in: P. Becker u. a., SGB VII, § 90 Rn. 28, Stand: 1999).

    Die Anwendung des § 90 Abs. 2 SGB VII auf einen solchen "Altfall" setzt voraus, dass die Vollendung des 30. Lebensjahres erst nach Inkrafttreten des SGB VII (zum 1. Januar 1997) eingetreten ist (BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 28/01 R, juris, Rn. 39; Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 22).

  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 38/11 R

    Überprüfungsantrag einer Regelaltersrente - früherer Rentenbeginn und

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    Dies ist auch von Verfassungswegen nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 08.02.2012, B 5 R 38/11 R, juris, Rn. 17).
  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    Ebenso, wie Lohnsteigerungen, die weder an Berufsjahre noch an ein bestimmtes Lebensalter geknüpft sind, im Rahmen des § 90 Abs. 2 SGB VII unberücksichtigt bleiben (Schudmann, in: jurisPK-SGB VII, § 90 Rn. 79, Stand: 2014; für § 573 Abs. 2 RVO BSG, Urteil vom 16.12.1970, 2 RU 239/68, juris, Rn. 24), können auch Eingruppierungen in eine höhere Entgeltgruppe nicht berücksichtigt werden, wenn sie nicht durch Tarifvertrag an Berufsjahre oder ein Lebensalter geknüpft sind.
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    Denn es liegt bereits keine Verletzung einer behördlichen Auskunfts-, Beratungs- oder Betreuungspflicht vor, was aber Voraussetzung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches wäre (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2001, B 3 KR 27/01 R, juris, Rn. 27).
  • BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 56/84

    Tod des Versicherten - Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheids - Feststellung

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    § 44 Abs. 4 SGB X ist keine Verjährungsregelung, auch wenn die Frist mit § 45 SGB I abgestimmt ist, sondern er verdrängt im Ergebnis die Möglichkeit, die Einrede der Verjährung zu erheben (BSG, Urteil vom 29.11.1984, 5b RJ 56/84, juris, Rn. 14).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
    Die Rechtsprechung ist nicht befugt, eine rechtlich vollständige, sozial- oder politisch jedoch von einzelnen Personen oder Gruppen als defizitär empfundene Regelung fortbildend zu ergänzen und sich damit in Verkennung ihrer eigenen Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben (BSG, Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 11/11 R, juris, Rn. 36).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 265/74

    Jahresarbeitsverdienst - Anpassung - Ortsübliches Entgelt - Tarifliche

  • BSG, 25.05.1972 - 2 RU 101/68
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 13/74
  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 22/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst -

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 12/92

    Grundrente - Erhöhung - Von Amts wegen - Verjährung - Ermessen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - L 17 U 143/16

    Anspruch auf Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung der

    Die vom Kläger schriftsätzlich gewünschte und von der Beklagten allein zum Gegenstand der Begründung des angefochtenen Bescheides gemachte (Neu-)Festsetzung des JAV wäre für sich allein kein zulässiger Streitgegenstand, denn diese wäre keiner isolierten Festsetzung zugänglich, weil sie lediglich eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente ist (für § 90 SGB VII BSG, Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 18; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R - Juris Rn.12; Hessisches LSG, Urteil vom 05.06.2014 - L 3 U 24/13 -, Rn. 34, juris).

    Der sich hieraus ergebende Anspruch auf Zahlung einer höheren Rente, der auch die zeitlich späteren und deshalb nach § 44 SGB X abzuändernden Rentenbewilligungen unter Berücksichtigung eines unzutreffenden JAV erfasst (Hessisches LSG, Urteil vom 05.06.2014 - L 3 U 24/13 -, Rn. 33, juris), besteht jedoch entgegen der Auffassung des Klägers erst ab dem 01.01.1996.

    § 44 Abs. 4 SGB X findet allerdings auch auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch entsprechende Anwendung, sodass auch bei einem hieraus folgenden Anspruch die Ausschlussfrist von 4 Jahren gelten würde (BSG, Urteil vom 27.03.2007, B 13 R 58/06 R, juris, Rn. 11 ff.; Hessisches LSG, Urteil vom 05.06.2014 - L 3 U 24/13 -, Rn. 55, juris), und zwar selbst dann, wenn dem Sozialleistungsträger an der Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Bescheides ein Verschulden treffen würde (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1992, 10 RKg 11/92, juris, Rn. 18; Hessisches. LSG, aaO.).

  • BSG, 14.10.2014 - B 2 U 173/14 B
    L 3 U 24/13 (Hessisches LSG).
  • SG Nürnberg, 03.04.2018 - S 2 U 22/16

    Streit um Neuberechnung von Jahresarbeitsverdienst

    Lohnsteigerungen, die nicht an Berufsjahre oder ein bestimmtes Lebensalter geknüpft sind, sind nicht im Rahmen des § 90 Abs. 2 SGB VII zu berücksichtigen (vgl. Hess. Landessozialgericht, Urteil vom 5.06.2014 - L 3 U 24/13-, juris sowie Dahm in: Lauterbach, SGB VII, § 90 Rn. 26).
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