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   LSG Hessen, 05.09.2016 - L 7 AS 515/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,34426
LSG Hessen, 05.09.2016 - L 7 AS 515/16 B ER (https://dejure.org/2016,34426)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.09.2016 - L 7 AS 515/16 B ER (https://dejure.org/2016,34426)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. September 2016 - L 7 AS 515/16 B ER (https://dejure.org/2016,34426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Beschwerdeverfahren; Realisierung eines Anspruches auf UVG -Leistungen; Berechtigung zur auch teilweisen Leistungsversagung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 990/15
    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2016 - L 7 AS 515/16
    Diesbezüglich folge das Gericht der Einschätzung des Sächsischen Landessozialgerichts gemäß Beschluss vom 22. Februar 2016, Az.: L 3 AS 990/15 B ER, welche auch auf die vorliegend zu beurteilende Konstellation uneingeschränkt anwendbar sei (wird weiter ausgeführt).

    Inhaltlich hat sich das SG Fulda den SächsLSG-Beschluss vom 22.02.2016 - L 3 AS 990/15 B ER - zu Eigen gemacht und insbesondere aus den dortigen Rn 13, 19, 20, 24 und 26 zitiert (EA S. 9-10),.

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2016 - L 7 AS 515/16
    Der Antragsgegner habe das Einkommen nur bei dem Antragsteller zu 2. berücksichtigt (so zu Leistungen nach dem UVG als Ansprüche der Kinder ausdrücklich: BSG, Urteil vom 16. Februar 2012, Az.: B 4 AS 89/11 R, Rn. 17, zitiert nach [...]).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2016 - L 7 AS 515/16
    Insoweit sei dessen Begehren nach dem so genannten "Meistbegünstigungsprinzip" unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Klägers und unter Einbeziehung seines gesamten Vorbringens auszulegen (BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 8/06 R, Rn. 11 m. w. N., zitiert nach [...]).
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