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   LSG Hessen, 05.12.2013 - L 1 KR 180/12   

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https://dejure.org/2013,40856
LSG Hessen, 05.12.2013 - L 1 KR 180/12 (https://dejure.org/2013,40856)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.12.2013 - L 1 KR 180/12 (https://dejure.org/2013,40856)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - L 1 KR 180/12 (https://dejure.org/2013,40856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Pflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage für geringfügig Beschäftigte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Umlagepflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Insolvenzgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Keine Pflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage für geringfügig Beschäftigte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erstattung zu Unrecht gezahlter Insolvenzgeldumlage beantragen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erstattung zu Unrecht gezahlter Insolvenzgeldumlage beantragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1404 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R

    Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2013 - L 1 KR 180/12
    Zudem habe das Bundessozialgericht (BSG) zwischenzeitlich mit Urteil vom 29. August 2012 (B 12 R 4/10 R) festgestellt, dass geringfügige Beschäftigungen für eine WEG, die die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums beträfen, keine geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt im Sinne des § 8a Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) seien.

    Die Klägerin verweist auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils und sieht sich ebenfalls durch das Urteil des BSG vom 29. August 2012 (a.a.O.) bestätigt.

    Das BSG hat es in einem Urteil vom 29. August 2012 (B 12 R 4/10 R - zit. nach juris) ausdrücklich abgelehnt, eine WEG als einen Privathaushalt im Sinne des § 8a SGB IV zu qualifizieren und entschieden, dass WEGen nicht beanspruchen können, die für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten geringeren Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zu zahlen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 29. August 2012 (a.a.O.).

    Der Senat hat im Hinblick auf die hier streitgegenständliche Rechtsfrage, der er grundsätzlich Bedeutung beimisst und auch nicht durch das Urteil des BSG vom 29. August 2012 (a.a.O.) beantwortet sieht, die Revision nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2013 - L 1 KR 180/12
    "Die WEG ist ein zweckbezogener und im Umfang der ihr zuerkannten Teilrechtsfähigkeit (vgl. § 10 Abs. 6 S 1 bis 3 WoEigG; zuvor bereits BGHZ 163, 154, 160 ff mwN) gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern verselbstständigter Personenverband.

    Infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch den BGH (Beschluss vom 2. Juni 2005, V ZB 32/05) musste die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage der Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (für die Insolvenzfähigkeit zuvor Bork ZInsO 2005, 1067; dagegen LG Dresden ZMR 2006 561; Häublein ZIP 2005, 1720 ff.; ZWE 2006, 205 ff.) gesetzlich geregelt werden.

    Der Gesetzgeber versteht die Regelung ausdrücklich als Korrektur der Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit, "weil die vom Bundesgerichtshof mit dem oben genannten Beschluss (erg. Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05) zugleich geregelte Haftung der Wohnungseigentümer für Verwaltungsschulden die Kreditfähigkeit der Gemeinschaft schwächt und den Schutz ihrer Gläubiger zu stark einschränkt" (BT-Drucks. 16/3843 S. 47).

    Erst infolge des Beschlusses des BGH vom 2. Juni 2005 (a.a.O.) wurde der Gesetzgeber tätig und normierte trotz Teilrechtsfähigkeit eine Insolvenzunfähigkeit in § 11 Abs. 3 WoEigG in der ab 1. Juli 2007 geltenden Fassung.

  • LG Dresden, 15.05.2006 - 5 T 105/06

    Insolvenzfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft ( WEG ); Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2013 - L 1 KR 180/12
    Infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch den BGH (Beschluss vom 2. Juni 2005, V ZB 32/05) musste die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage der Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (für die Insolvenzfähigkeit zuvor Bork ZInsO 2005, 1067; dagegen LG Dresden ZMR 2006 561; Häublein ZIP 2005, 1720 ff.; ZWE 2006, 205 ff.) gesetzlich geregelt werden.
  • BSG, 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B

    Bestimmung des Streitwerts bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2013 - L 1 KR 180/12
    Die Änderung der Streitwertfestsetzung erfolgt gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG von Amts wegen für beide Instanzen (zur Zulässigkeit: BSG, Beschluss vom 19. September 2006, B 6 KA 30/06 B).
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2013 - L 1 KR 180/12
    Ob eine solche vorliegt, ist nach dem Konzept des Gesetzes selbst, vor allem im Wege der systematischen, historischen und der daraus gewonnenen teleologischen Auslegung zu beurteilen (vgl. BSG vom 27. Mai 2008 - B 2 U 11/07 R RdNr. 25, zit. nach juris m.w.N.).
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