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   LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7/10 AL 200/04   

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https://dejure.org/2007,25097
LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7/10 AL 200/04 (https://dejure.org/2007,25097)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.07.2007 - L 7/10 AL 200/04 (https://dejure.org/2007,25097)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - L 7/10 AL 200/04 (https://dejure.org/2007,25097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Justiz Hessen

    § 117 Abs 1 Nr 2 SGB 3, § 122 SGB 3, § 128 Abs 1 Nr 4 SGB 3, § 128 Abs 2 S 2 SGB 3, § 323 Abs 1 S 2 SGB 3
    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - Verschiebung der Arbeitslosmeldung auf späteren Zeitpunkt - Spontanberatungspflicht - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld für Sperrzeiten bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder Arbeitsaufgabe; Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs und Verschieben der rechtlichen Wirkungen einer ...

  • Wolters Kluwer

    (Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - Verschiebung der Arbeitslosmeldung auf späteren Zeitpunkt - Spontanberatungspflicht - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7/10 AL 200/04
    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. August 1999 - B 7 AL 38/98 - sei vorliegend nicht anwendbar.

    Auf der Grundlage der letztgenannten alten Rechtslage konnte die Wirksamkeit dieses Antrages, der bis zum Wirksamwerden der Entscheidung über die Bewilligung widerrufen werden konnte, im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden (BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 38/98 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2003 - L 12 AL 46/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7/10 AL 200/04
    Soweit demgegenüber die Beklagte die lange Zeitspanne der Verschiebung der Wirkung der Arbeitslosmeldung von einem Jahr rügt, vermag dies auch unter Bezugnahme auf das Urteil des Landessozialgerichts - LSG - Nordrhein-Westfalen vom 5. November 2003 - L 12 AL 46/03 - nicht zu überzeugen.

    Es besteht kein im Gesetzeszweck verankerter Grund, der dem entgegenstehen würde (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. November 2003 - L 12 AL 46/03; Steinmeyer in Gagel, SGB III, § 122 Rdnr. 29e).

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 2/00 R

    Wirkung einer Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7/10 AL 200/04
    Dagegen stelle die Arbeitslosmeldung eine Tatsachenerklärung dar, die nicht angefochten werden könne (Bundessozialgericht Urteil vom 7. September 2000 - B 7 AL 2/00 R).

    Auch die Arbeitslosmeldung könne nicht mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen (BSG, Urteil vom 7. September 2000 - B 7 AL 2/00; vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 Rar 12/96).

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7/10 AL 200/04
    Auch die Arbeitslosmeldung könne nicht mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen (BSG, Urteil vom 7. September 2000 - B 7 AL 2/00; vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 Rar 12/96).
  • LSG Hessen, 21.09.2007 - L 7/10 AL 185/04

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Spontanberatungspflicht der Bundesanstalt für

    Mit dem genannten Zweck der Arbeitslosmeldung gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist es jedoch vereinbar, die rechtlichen Wirkungen der Arbeitslosmeldung als Anspruchsvoraussetzung für die Bewilligung von Arbeitslosengeld auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben (vgl. bereits die Entscheidung des Senats vom 6. Juli 2007 - L 7/10 AL 200/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 8 AL 883/16
    Dementsprechend wird davon ausgegangen, dass kein im Gesetzeszweck verankerter Grund besteht, der dagegen spricht, dass die rechtlichen Wirkungen der Arbeitslosmeldung als Anspruchsvoraussetzung für die Bewilligung von Arbeitslosengeld im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können (Hessisches LSG, Urteil vom 06.07.2007- L 7/10 AL 200/04, juris RdNr. 30, so auch die vom Kläger zitierte Fundstelle bei Gagel/Striebinger, SGB III, § 141 Rn. 77).
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