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   LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,18327
LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11 B ER (https://dejure.org/2011,18327)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.06.2011 - L 8 KR 42/11 B ER (https://dejure.org/2011,18327)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - L 8 KR 42/11 B ER (https://dejure.org/2011,18327)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind nämlich insoweit an das Krankheitskriterium strengere Voraussetzungen gestellt, als sie mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des "Off-label-use" formuliert sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2006, B 1 KR 12/06 R - Idebenone).

    Der Senat verweist dazu ergänzend auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa BSG, SozR 4-2500 § 27 Nr. 7; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R - Beschluss vom 14. Mai 2007 - B 1 KR 16/07 B - Systembehandlung der Makuladegeneration -), wonach mit dem Kriterium einer Krankheit, die zumindest mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, strengere Voraussetzungen umschrieben werden, als sie etwa mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung der zulassungsüberschreitenden Arzneimittelanwendung ("Off-Label-Use") formuliert worden sind.

  • SG Köln, 02.07.2009 - S 26 KN 24/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    Dieser medizinwissenschaftliche Befund schlage sich auch in der bisherigen Rechtsprechung nieder (Hinweis auf Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. Juli 2008 - S 2 KA 181/07, in juris.de; auf Sozialgericht Köln, Beschluss vom 2. Juli 2009 - S 26 KN 24/09 KR ER, in juris.de sowie auch auf die abweichende Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 18. November 2010 - S 2 KR 68/10, in juris.de).
  • SG Düsseldorf, 02.07.2008 - S 2 KA 181/07

    "Off-Label-Use" von Avastin zur Behandlung der feuchten Makuladegeneration

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    Dieser medizinwissenschaftliche Befund schlage sich auch in der bisherigen Rechtsprechung nieder (Hinweis auf Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. Juli 2008 - S 2 KA 181/07, in juris.de; auf Sozialgericht Köln, Beschluss vom 2. Juli 2009 - S 26 KN 24/09 KR ER, in juris.de sowie auch auf die abweichende Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 18. November 2010 - S 2 KR 68/10, in juris.de).
  • SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 68/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    Dieser medizinwissenschaftliche Befund schlage sich auch in der bisherigen Rechtsprechung nieder (Hinweis auf Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. Juli 2008 - S 2 KA 181/07, in juris.de; auf Sozialgericht Köln, Beschluss vom 2. Juli 2009 - S 26 KN 24/09 KR ER, in juris.de sowie auch auf die abweichende Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 18. November 2010 - S 2 KR 68/10, in juris.de).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    Der Senat verweist dazu ergänzend auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa BSG, SozR 4-2500 § 27 Nr. 7; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R - Beschluss vom 14. Mai 2007 - B 1 KR 16/07 B - Systembehandlung der Makuladegeneration -), wonach mit dem Kriterium einer Krankheit, die zumindest mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, strengere Voraussetzungen umschrieben werden, als sie etwa mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung der zulassungsüberschreitenden Arzneimittelanwendung ("Off-Label-Use") formuliert worden sind.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    Arzneimittel sind hiernach mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§§ 2 Abs. 1 Satz 1, 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn die nach § 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung dafür fehlt, sie für die vorgesehene Anwendung in den Verkehr zu bringen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 26. Sept. 2006 - B 1 KR 1/06 R, BSGE 97, 112).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    Das kann nach dieser Rechtsprechung aber ersichtlich nicht ausreichen, das Leistungsrecht des SGB V und die dazu bestehenden untergesetzlichen Regelungen nicht mehr als maßgebenden rechtlichen Maßstab für die Leistungsansprüche der Versicherten anzusehen (vgl. auch BSG, Urteil vom 26. September 2006 - B 1 KR 3/06 R - für neuropsychologische Therapie).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    Dies kann angenommen werden, wenn entweder (a) die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt worden ist und Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht worden sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder (b) außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht worden sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (Bundessozialgericht, Urteil vom 19.03.2002, B 1 KR 37/00 R = BSGE 89, 184 - restless legs).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    Die verfassungs-konforme Auslegung setzt jedoch u.a. voraus, dass eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R = BSGE 96, 170 - Tomudex) oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung vorliegt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil 04.04.2006, B 1 KR - D-Ribose).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11
    17 Ein Anspruch ergibt sich auch nicht aus einer grundrechtsorientierten Auslegung des Antragsbegehrens in Anlehnung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - (BVerfGE 115, 25 ff. = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5).Danach ist es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende medizinische Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, Leistungen der

  • BSG, 14.02.2007 - B 1 KR 16/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Krankengeld - generelle Wartezeit

  • SG Kassel, 27.03.2012 - S 12 KR 10/12

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für bereits dem Grunde nach bewilligte

    Dies bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (vgl. hierzu weiterhin Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Juni 2011, L 8 KR 42/11 B ER), wobei in diesem Zusammenhang mit dem BSG (Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 14/06 R) selbst eine hochgradige akute Suizidgefahr grundsätzlich nicht bewirkt, dass Versicherte Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs des GKV beanspruchen können, sondern nur spezifische Behandlungen etwa mit den Mitteln der Psychiatrie.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 KR 5406/11
    Der weitere Verlauf der Erkrankung des Klägers ist nicht vorhersehbar, insbesondere kann nicht festgestellt werden, dass sich die Erblindungsgefahr in einem kürzeren, überschaubaren Zeitraum mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (vgl. dazu auch etwa LSG Hessen, Beschl. v. 7.6.11, - L 8 KR 42/11 B ER -).
  • SG Osnabrück, 15.09.2011 - S 13 KR 289/08
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass im Zeitpunkt der Behandlung des Klägers im Jahr 2008 außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht waren, die über Qualität und Wirksamkeit von Avastin zur Behandlung von Augenerkrankungen zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zuließen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne bestand (vgl. Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. Juni 2011, L 8 KR 42/11 B ER; Baumgärtel in Österreichische Apothekerzeitung (ÖAZ) 2010, 388).
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