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LSG Hessen, 08.03.1989 - L 3 U 1232/87 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
UV-Schutz (§§ 539 Abs. 2, 657 Abs. 1 Nr. 3 RVO) bei der Aberntung von Obstbäumen auf dem Nachbargrundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 24.09.1987 - S 3 U 3/85
- LSG Hessen, 08.03.1989 - L 3 U 1232/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen
Auszug aus LSG Hessen, 08.03.1989 - L 3 U 1232/87
Die Tätigkeit muß zudem in einem inneren Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen stehen (BSGE 5, 168; 25, 102; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).Erforderlich ist vielmehr, wie das BSG im Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 (SozR 2200 § 539 Nr. 119) ausgeführt hat, dass die Handlungstendenz der betreffenden Personen auf die Belange des Unternehmens gerichtet waren.
Verfolgt demnach eine Person mit solchem Tun in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, so ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
Das BSG hat in seiner bereits erwähnten Entscheidung vom 28. Juni 1984 (…SozR 2200 § 539 Nr. 100) den Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO nicht etwa deshalb verneint, weil zwischen dem Kirschbaumbesitzer und dem "Selbstpflücker" rechtlich ein Kaufvertrag bestanden hatte, sondern weil - wie es im Urteil vom 20. Januar 1987 (SozR 2200 § 539 Nr. 119) klargestellt hat - das Ernten im konkreten Fall wesentlich allein für die Zwecke des Haushalts des Käufers erfolgt war.
- BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus LSG Hessen, 08.03.1989 - L 3 U 1232/87
Die Tätigkeit muß zudem in einem inneren Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen stehen (BSGE 5, 168; 25, 102;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).Die Gebrauchsüberlassung lässt sich zwanglos als Gegenleistung für die Hilfe des Beigeladenen begründen; im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO ist eine solche Gegenleistung unerheblich (vgl. BSGE 5, 168, 172; 17, 211, 216).
- BSG, 31.07.1962 - 2 RU 110/58
Anspruch auf Gewährung von Sterbegeld und Witwenrente aus der Unfallversicherung …
Auszug aus LSG Hessen, 08.03.1989 - L 3 U 1232/87
Die Gebrauchsüberlassung lässt sich zwanglos als Gegenleistung für die Hilfe des Beigeladenen begründen; im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO ist eine solche Gegenleistung unerheblich (vgl. BSGE 5, 168, 172; 17, 211, 216).
- BSG, 24.02.1988 - 2 RU 30/87
Auszug aus LSG Hessen, 08.03.1989 - L 3 U 1232/87
Wie es im einzelnen hierzu gekommen ist, wurde zwar von Augenzeugen nicht wahrgenommen; gleichwohl steht zur Überzeugung des Senats aufgrund der Angaben des Zeugen O. sowohl in dessen Schreiben vom 21. Februar 1984 als auch bei seiner Vernehmung vor dem SG im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 24. September 1987 mit der insoweit erforderlichen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (…vgl. u.a. BSG, SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG, Urteil vom 24. Februar 1988 - 2 RU 30/87) fest, dass die Verletzungen des Beigeladenen einem beim Kirschenpflücken erlittenen Sturz zuzurechnen sind. - BSG, 29.06.1966 - 2 RU 104/65
Unfallversicherungsschutz - Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften - …
Auszug aus LSG Hessen, 08.03.1989 - L 3 U 1232/87
Die Tätigkeit muß zudem in einem inneren Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen stehen (BSGE 5, 168; 25, 102;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119). - BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68
Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines …
Auszug aus LSG Hessen, 08.03.1989 - L 3 U 1232/87
Insbesondere wird nicht jede einzelne Verrichtung, die - losgelöst von den sie tragenden Umständen - dem Unternehmen nützlich und ihrer Art nach üblicherweise sonst dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich ist, in arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit verrichtet (vgl. BSGE 31, 275, 277).