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   LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12   

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https://dejure.org/2012,13168
LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12 (https://dejure.org/2012,13168)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.05.2012 - L 3 U 51/12 (https://dejure.org/2012,13168)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - L 3 U 51/12 (https://dejure.org/2012,13168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    MdE-Feststellung in der gesetzlichen Unfallversicherung in Fällen der Verschlimmerung von Unfallfolgen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Einseitig sehbehinderter Unfallrentner - nachträgliche (unkomplizierte) Erblindung auf diesem Auge - Erhöhung der MdE von 20 % auf 25 % - keine wesentliche Änderung i.S.v. § 48 SGB X (§ 73 Abs. 3 SGB VII) - kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG - Rechtssicherheit - kein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MdE-Feststellung in der gesetzlichen Unfallversicherung in Fällen der Verschlimmerung von Unfallfolgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 949
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
    Eine so geringe Dimension liege - so das Bundessozialgericht - noch innerhalb der allen ärztlichen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite, der Grad einer unfallbedingten MdE sei mithin nicht völlig genau, sondern nur annäherungsweise feststellbar (BSG, Urteile vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - und - 2 RU 300/68 - jeweils juris).

    Soweit diese Auslegung in den - minder zahlreichen - Fällen einer Verschlimmerung von Unfallfolgen für die Verletzten eine Erschwerung beim Erlangen einer Rentenerhöhung mit sich bringe, müsse diese Folge im Interesse der Rechtssicherheit in Kauf genommen werden (BSG, Urteil vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - juris).

    Eine Erschwerung beim Erlangen der Rentenerhöhung als Folge der Regelung in § 73 Abs. 3 SGB VII betrifft aber ebenso Unfallrentner mit anderen Gesundheitsstörungen und ist im Interesse der Rechtssicherheit in Kauf zu nehmen, zumal es sich um minder zahlreiche Fälle handeln wird (vgl. BSG, Urteil vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - juris).

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68
    Auszug aus LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
    Eine so geringe Dimension liege - so das Bundessozialgericht - noch innerhalb der allen ärztlichen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite, der Grad einer unfallbedingten MdE sei mithin nicht völlig genau, sondern nur annäherungsweise feststellbar (BSG, Urteile vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - und - 2 RU 300/68 - jeweils juris).

    Das Bundessozialgericht hat zwar in seiner Entscheidung vom 2. März 1971 (- 2 RU 300/68 - juris) ausgeführt, der Beklagten sei es trotz des Grundsatzes, dass Abweichungen um nicht mehr als 5 v. H. bei der Bewertung der MdE außer Betracht bleiben müssen, nicht verwehrt, in Würdigung eines Einzelfalls aus Gründen der Gerechtigkeit zu Gunsten des Klägers eine andere Entscheidung zu treffen.

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
    Der Gesetzgeber kann grundsätzlich selbst diejenigen Sachverhalte auswählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpfen, die er also im Rechtssinne als "gleich" ansehen will (BVerfGE 21, 12).

    Stehen die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Regelung jedoch in einem Missverhältnis zu den mit der Typisierung verbundenen Vorteilen, so genügt diese dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 21, 12, 27 f.).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
    Ob eine gesetzliche Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, hängt davon ab, ob für eine durch den Gesetzgeber getroffene Differenzierung Gründe von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 1 BvL 4/97 - juris).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, unter steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 - juris).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 79, 87, 100).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
    Die Erfahrungsgrundsätze haben nicht den Rechtscharakter von untergesetzlichen Normen, ihnen kommt allein die Bedeutung von antizipierten Sachverständigengutachten zu (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 - juris).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
    Zu einer unterschiedlichen Behandlung ungleicher Sachverhalte ist er nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfGE 1, 264 275 f.; BVerfGE 21, a.a.O.).
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