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   LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15   

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LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15 (https://dejure.org/2018,23420)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.06.2018 - L 5 R 195/15 (https://dejure.org/2018,23420)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - L 5 R 195/15 (https://dejure.org/2018,23420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    Als Verfügender kommt jede Person in Betracht, die dem Geldinstitut gegenüber wirksam zu Lasten des Kontos verfügt, also Rechtsgeschäfte vorgenommen hat, die unmittelbar darauf gerichtet waren, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben, also jeder berechtigte Dritte, der den Kontenstand unter einen der überzahlten Rentenleistungen entsprechenden Betrag gesenkt hat, sodass im Zeitpunkt der Rückforderung des Rentenversicherungsträgers kein ausreichendes Guthaben vorhanden war (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R - juris Rdnr. 29 m.w.N.).

    Mehr als ihre bloße Verfügungsberechtigung, die allerdings nicht für eine Inanspruchnahme durch den Rentenversicherungsträger gemäß § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI ausreicht (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R - juris Rdnr. 29, 30) und die damit den Kläger auch nicht aus seiner eigenen Erstattungspflicht zumindest anteilig entlassen würde, ist vorliegend deshalb nicht nachgewiesen.

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    Mit dem Tod des Berechtigten erledigt sich der der Rentengewährung zugrunde liegende Verwaltungsakt kraft Gesetzes auf andere Weise nach § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 53/01 R = SozR 3-2600 § 118 Nr. 9; BSG, Urteil vom 5. Februar 2009, B 13 R 87/09 R = SozR 4-2600 § 118 Nr. 8; BSG, Urteil vom 3. Juni 2009, B 5 R 120/07 R = SozR 4-2600 § 118 Nr. 10).

    Nur dann ist er von beliebigen Personen unterscheidbar, denen ebenfalls ein Geldbetrag von dem Konto zugeflossen ist, auf das unter anderem auch die Rente des verstorbenen Versicherten überwiesen wurde, deren Begünstigung aber jedes rechtlich relevanten inneren Zusammenhangs mit dem Rentenbetrag entbehrt (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011, B 4 RA 53/01 R - juris Rdnr. 30).

  • BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    Zu Ermittlungen ohne konkrete Anhaltspunkte ("ins Blaue hinein") besteht auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Verpflichtung (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Februar 2018, B 13 R 279/16 B - juris Rdnr. 21 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 14. Januar 2018, B 13 R 377/15 B - juris Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 377/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    Zu Ermittlungen ohne konkrete Anhaltspunkte ("ins Blaue hinein") besteht auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Verpflichtung (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Februar 2018, B 13 R 279/16 B - juris Rdnr. 21 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 14. Januar 2018, B 13 R 377/15 B - juris Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 64/01 R

    Rückforderung von Rentenleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Geldinstitut -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    zu erstatten wären (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 9. April 2002, B 4 RA 64/01 R = SozR 4-2600 § 118 Nr. 10).
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 42/01 R

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    Mit diesem Verständnis begegnet die verschärfte bereicherungsrechtliche Haftung der Empfänger und Verfügenden gemäß § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2002, B 5 RJ 42/01 R = SozR 3-2600 § 118 Nr. 11).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    Die §§ 387 ff. BGB sind auf öffentlich-rechtliche Forderungen entsprechend anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juli 2004, B 3 KR 21/03 R - juris Rdnr. 14 m.w.N.), sodass sich auch die vom Kläger erklärte Aufrechnung an den Voraussetzungen dieser Vorschriften messen lassen muss.
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    Jedenfalls bei betragsmäßig von vornherein feststehendem und in allen Instanzen offensichtlich gleich gebliebenem Streitwert - wie hier - darf das Rechtsmittelgericht aus Gründen der Prozessökonomie nicht nur von den Instanzgerichten getroffene Streitwertfestsetzungen ändern, sondern schon mangels entsprechender Kostengrundentscheidung - unterbliebene Streitwertfestsetzungen nachholen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006, B 10 LW 5/05 R - juris Rdnr. 23 m.w.N.).
  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    Das Verbot der reformatio in peius gilt für Kostenentscheidungen nicht (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 1986, 10 RAr 10/86 = SozR 4100 § 141b Nr. 40).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15
    Als Rechtsfolge ordnet § 45 Abs. 1 SGB X jedoch an, dass die Rücknahme der Begünstigung im Ermessen des Leistungsträgers steht, sofern sich - wie hier - aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches (vgl. § 37 SGB I) nichts Abweichendes ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur: BSG, Urteil vom 15. Februar 1990, 7 RAr 28/88 = BSGE 66, 204 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990, 11 RAr 3/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 5; BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011, B 13 R 9/11 R = SozR 4-2600 § 77 Nr. 10; BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012, B 10 LW 2/11 R = SozR 4-5868 § 12 Nr. 1; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2012, B 12 R 14/11 R = BSG SozR 4-1300 § 45 Nr. 15).
  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 22/15 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 8 R 935/11

    Zu Unrecht erbrachte Altersrentenleistungen (hier: Überweisung von Rente nach dem

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes -

  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 120/07 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 59/08 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/4 R 79/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 48/07 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

  • BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96

    Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides bei fehlender Ermessensentscheidung

  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88

    Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang -

  • LSG Hessen, 26.02.2016 - L 5 R 152/13

    Der gesetzliche Betreuer eines Versicherten, der in Unkenntnis von dessen Tod

  • BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod der Berechtigten auf ein Konto bei

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R

    Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des

  • LSG Hessen, 20.10.2020 - L 2 R 280/18
    Die Beklagte war nicht berechtigt, ihre ursprüngliche Erstattungsforderung zu Lasten der Klägerin zu erhöhen (vgl. zum Folgenden auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juni 2018, L 5 R 195/15 ).

    Das irrtümliche zu späte Sterbedatum ändert nichts am Regelungsgehalt des Ausgangsbescheides vom 27. November 2006, sondern führt allein zu dessen anfänglicher Rechtswidrigkeit (siehe auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juni 2018, L 5 R 195/15 ).

    Die Anwendbarkeit des § 45 SGB X ist zunächst nicht durch § 118 Abs. 4 SGB VI als abweichende Regelung im Sinne des § 37 Satz 1, 1. Halbs. Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I) ausgeschlossen (vgl. zum Folgenden Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juni 2018, L 5 R 195/15 ).

    Allein im Verhältnis zu § 50 Abs. 2 SGB X ist deshalb § 118 Abs. 4 SGB VI als Spezialvorschrift anzusehen mit der Folge, dass die §§ 45 bzw. 48 SGB X nicht entsprechend anwendbar sind (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juni 2018, L 5 R 195/15 m.w.N.).

    Soweit später diese Begünstigung - nach zutreffender Feststellung der bereits ab einem früheren Zeitpunkt überzahlten Rentenleistungen - zu ihren Lasten revidiert werden soll, geht es ausschließlich darum, diesen rechtlichen Vorteil des ursprünglichen Erstattungsbescheides zu beseitigen, mithin einen anfänglich rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt im Sinne von § 45 SGB X teilweise zurückzunehmen (ebenso Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juni 2018, L 5 R 195/15 ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19

    Rückerstattung überzahlter Rente nach Versterben des Rentners; Inanspruchnahme

    Nur dann ist der Empfänger, dessen Inanspruchnahme nach § 118 Abs. 4 SGB VI in Betracht kommt, von "beliebigen Personen" unterscheidbar, denen ebenfalls "ein Geldbetrag" von dem Konto zugeflossen ist, auf das unter anderem auch die Rente des verstorbenen Versicherten überwiesen wurde, deren Begünstigung aber jedes "rechtlich relevanten inneren Zusammenhangs" mit dem Rentenbetrag entbehrt (LSG Hessen, Urteil vom 08.06.2018 - L 5 R 195/15).
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